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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0654/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Mit dem Ratsbeschluss (Drs. 0985/2017) der neuen Klimaschutzstrategie „Masterplan 100 % Klimaschutz“ übernimmt die Landeshauptstadt Kiel ihre Verantwortung zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und spielt weiterhin eine bundesweite Vorreiterrolle im Klimaschutz. Der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgasemissionen soll im Kieler Stadtgebiet bis zum Jahr 2050 ggü. 1990 um mindestens 95 Prozent reduziert werden und der Endenergieverbrauch im gleichen Zeitraum halbiert werden. Das 750 Seiten starke Dokument beschreibt einen möglichen Weg für die Landeshauptstadt Kiel, die Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 zu erreichen und enthält als Kernstück einen Maßnahmenkatalog in dem rund 250 Maßnahmen erläutert werden. Die Klimaschutztrategie und die Maßnahmen wurden gemeinsam mit vielen Akteuren aus den Bereichen Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Verwaltung entwickelt.

 

Die Maßnahmen sind in die drei folgenden Kategorien gegliedert:

 

  • Klimaschutzmaßnahmen tragen zu einer tatsächlichen (physikalischen) Treibhausgaseinsparung bei z. B. die Gebäudesanierung (technisch), Verhaltensänderung (organisatorisch)
  • Umsetzungsmaßnahmen / -strategien motivieren Akteure zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen z. B. Förderung von Klimaschutzmaßnahmen, Leuchtturmprojekte, Energieberatungen, Energieberatungspartys, Stromsparberatung
  • Kommunikationsmaßnahmen sind Aktionen und Kampagnen, die klimafreundlichere Verhaltensweisen initiieren z.B. Plakataktionen, Informationsveranstaltungen, Messen 

 

Innerhalb der Verwaltung bearbeitet das Masterplanteam im Wesentlichen die Umsetzungs- und Kommunikationsmaßnahmen. Alle Ämter und städtischen Gesellschaften können mit ihren Bau- und Beschaffungsverhalten sowie im Bereich der Infrastrukturplanung innerhalb des kommunalen Einflussbereiches direkt Klimaschutzmaßnahmen umsetzen, wobei sie z.B. auf das innerstädtische Intracting zurückgreifen können oder durch Kampagnen gefördert werden (Fahrradaktionen, betriebliches Mobilitätsmanagement etc.).

Ein Großteil der anstehenden Klimaschutzmaßnahmen liegt im Verantwortungsbereich der Bürgerschaft, der Wirtschaft und weiterer Akteure der Stadtgesellschaft. Sie werden durch die Kommunikationsmaßnahmen angesprochen und durch die Umsetzungsstrategien unterstützt und motiviert.

 

Eine tabellarische Übersicht der in der Umsetzung befindlichen Klimaschutz-, Umsetzungs- und Kommunikationsmaßnahmen befindet sich in der Anlage 1. Detailliertere Informationen zu den einzelnen Maßnahmen können der Anlage 2 entnommen werden.  

 

 

 

Sektorziel 2020 im eigenen Handlungsbereich

 

Vorgabe des Fördermittelgebers war es, einen konkreten Sektor (z.B. Haushalte, kommunaler Einflussbereich, Energieversorgung, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie, Verwaltung) festzulegen, in dem ein eigenes Ziel bis zum Jahr 2020 gesetzt wird, das bis zum Ende des Förderzeitraums bereits erreicht werden soll. Daher wurde ebenfalls ein gesondertes Sektorziel für den eigenen Handlungbereich (kommunaler Einflussbereich) beschlossen, um die Vorbildfunktion der Landeshaupstadt Kiel im kommunalen Klimaschutz deutlich zu machen. Hier sind besonders große direkte Einflussmöglichkeiten der Landeshauptstadt Kiel (Stadtverwaltung und Politik) sowie der städtischen Gesellschaften vorhanden. Um ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden, soll in diesem Sektor bis zum Jahr 2020

 

      14 Prozent des Endenergieverbrauchs im Vergleich zu 1990 eingespart werden sowie

      die Treibhausgasemissionen um 49 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden.

 

 

Zum eigenen Handlungsbereich mit direkten CO2-Einsparmöglichkeiten zählen:

 

1.      der kommunale Fuhrpark

2.      das Klärwerk Bülk

3.      das städtische Krankenhaus

4.      die Straßenbeleuchtung / Ampel- und Signalanlagen

5.      die kommunalen Liegenschaften

 

 

Es besteht die Möglichkeit eine ausgewählte Maßnahme aus diesem Sektor zusätzlich fördern zu lassen (max. 400.000 € und 50 Prozent der Investitionssumme als Förderzuschuss), wenn sie maßgeblich zu der Treibhausgasreduktion beiträgt (s. K-131). Aufgrund der hohen Förderbedingungen (CO2-Einsparung 70 Prozent) und des kurzen Umsetzungszeitraums ist derzeit der Austausch von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor durch elektrisch betriebene Fahrzeuge angedacht. 

 

 

 

  1. K-012 Kommunaler Fuhrpark

 

Das Masterplan Management hat durch die Stellung eines Förderantrages im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft der Bundesregierung Fördergelder in Höhe von 401.800 € zur Anschaffung von insgesamt 12 elektrischen Fahrzeugen eingeworben.

Bereits ohne die eingeworbenen Fördermittel konnte der Anteil der elektrisch betriebenen Fahrzeuge im Kommunalen Fuhrpark von November 2017 mit 7 Elektrofahrzeugen auf aktuell 10 Kfz gesteigert werden. Für das Jahr 2020 ist ein Anteil am Gesamtaufkommen der PKW und leichten Nutzfahrzeugen (etwa 200 Fahrzeuge gesamt) von 9 Prozent mit elektrischen Antrieben angestrebt. Dieser Anteil wird nach aktuellen Annahmen vermutlich übertroffen werden. (Weitere Informationen s. Anlage 1 K-109 Analyse Optimierung kommunaler Fuhrpark / Elektromobilität).

 

Im Rahmen der Erstellung des Green City Plan (Drs. 0132/2018) wird ein betriebliches Mobilitätsmanagement in der Verwaltung erarbeitet. Zur Analyse einer ganzheitlichen Übersicht über dienstlich ausgelöste Mobilität ist eine Mobilitätsbefragung zur Dienst- und Mitarbeitermobilität beauftragt worden.

 

 

  1. K-011 Energieeffizienz und Energie-Eigenerzeugung im Klärwerk Bülk

 

Die Anlagentechnik auf dem Klärwerk Bülk befindet sich in einem kontinuierlichen Modernisierungsprozess. Anlagen, die die maximale Lebensdauer erreicht haben und deren sicherer und wirtschaftlicher Weiterbetrieb nicht mehr möglich ist, werden überplant und modernisiert. Bei der Überplanung wird grundsätzlich auch ein Augenmerk auf die energetische Optimierung der Anlagenteile geworfen.

 

Zusammenfassung

Fast 10 Millionen Euro investiert die Landeshauptstadt Kiel in den Jahren 2016 bis 2020 in die energetische Optimierung des Klärwerks Bülk. Das längerfristige Ziel ist eine Kläranlage, die – über das Jahr gesehen – eine Eigenversorgung von 100 Prozent erreicht. Derzeit wird rund 83 Prozent der benötigten Energie eigenerzeugt:

Gesamtverbrauch: ca. 10.500.000 kWh/a – Erzeugung: ca. 9.100.000 kWh/a

 

Bis zum Ende des Jahres 2020 soll – als Zwischenziel - eine Einsparung von 9 Prozent des Energieverbrauchs gegenüber dem Wert von 2014 erreicht werden. Da keine der vorgestellten Maßnahmen bisher abgeschlossen ist, werden sich die Einsparungen erst sukzessiv in den nächsten Monaten und Jahren einstellen. 

 

Aktuell werden bzw. wurden folgende Maßnahmenpakete umgesetzt:

 

Erneuerung Überschussschlammeindickung

Der Überschussschlamm wurde auf dem Klärwerk Bülk seit den 1970er Jahren mittels dreier Zentrifugen für die weitere Faulung in den Faultürmen eingedickt. Die Zentrifugen verfügten über eine elektrische Leistung von jeweils 90 kW. Im Jahre 2010 wurde die erste der Zentrifugen durch einen sogenannten Bandeindicker ausgetauscht. Der elektrische Leistungsbedarf des Bandeindickers beträgt nur noch 20 kW. Die gewonnenen Erfahrungen mit der Maschine waren sehr positiv. In den Jahren 2017/2018 erfolgte daher der Austausch der verbleibenden beiden Zentrifugen gegen ein zweites baugleiches Aggregat.

 

Austausch Pumpen Zwischenpumpwerk

Das gesamte Abwasser auf dem Klärwerk Bülk wird nach der Vorklärung durch das Zwischenpumpwerk angehoben und zum Belebungsbecken gefördert. Das Zwischenpumpwerk verfügt über vier Rohrgehäusepumpen mit einer Leistung von je 90 kW. Je nach Wasseranfall sind eine bis vier dieser Pumpen im Betrieb. Die Pumpen aus dem Jahre 2001 haben inzwischen das Ende Ihrer Lebensdauer erreicht und werden seit 2016 Stück für Stück gegen neue effizientere Pumpen ausgetauscht. Zusätzlich erfolgt der Austausch der zugehörigen Rückstauklappen gegen leichtere und effektivere Modelle, um den Strömungswiederstand zu verringern und das Rückströmen von Abwasser zu verhindern.

 

Erneuerung BHKW und Gasanlage

Die Gesamtmaßnahme des umfangreichen Projekts „Erneuerung BHKW und Gasanlage“ ist das Ergebnis verschiedener Einzelproblemstellungen hinsichtlich Energieeffizienz und Lebensdauer. Die Hochdrucktanks des vorhandenen Gasspeichers (Speicherdruck bis 8 bar) stammen aus den 1960er Jahren und müssen wegen drohenden Durchrostungen ersetzt werden. Die beiden vorhandenen Gasverdichter mit 135 bzw. 175 kW haben ebenfalls das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Der Energieverbrauch der beiden Verdichter liegt bei über 650.000 kWh pro Jahr. Ein weiterer Hochdruckbetrieb der Gasanlage ist energetisch nicht wirtschaftlich, die Anlage wird auf Niederdruck (30 mbar) umgestellt. Auf die sehr energieintensive Druckerhöhung kann dadurch verzichtet werden. Der Unterhaltungsaufwand der fast 25 Jahre alten BHKW-Module steigt stetig. Die Module sollen gegen neue und wirtschaftlichere Motoren ausgetauscht werden.

 

2016 begannen die Arbeiten mit dem ersten Bauabschnitt. Die vorhandene Hochdruckgasreinigungsanlage wurde gegen eine energieeffizientere Gasreinigungsanlage im Niederdruckbereich ersetzt.

2017/2018 befindet sich der zweite Bauabschnitt mit dem Bau eines 5.000 m³ Niederdruck-Gasspeichers in der Umsetzung. Das anfallende Klärgas wird in Zukunft nicht mehr in den fünf Hochdruckbehältern mit einem Druck von bis zu 8 bar gespeichert, sondern analog zum Druck der Faultürme im Niederdruckverfahren mit 30 mbar.

 

2018/2019 folgt der dritte Bauabschnitt mit dem Austausch der BHKW-Module. Vier der fünf Gasmotoren werden ausgebaut und gegen drei effizientere Motoren mit einer elektrischen Leistung von je 670 kW ersetzt. Das verbleibende Bestands-Modul wird in Zukunft mit Erdgas als Notstrommodul für die Kläranlage betrieben.

Durch die beschriebenen Maßnahmen wird es in Zukunft möglich sein, mit dem zur Verfügung stehenden Klärgas den Tagesgang des Energiebedarfs der Kläranlage optimal abzudecken. Der Wegfall der Gasverdichter durch den Umstieg auf ein Niederdruck-Gasspeichersystem bedeutet eine enorme Energieeinsparung bei gleichzeitiger Installation neuer BHKW-Module mit einem höheren elektrischen Wirkungsgrad.

 

Optimierung Belüftung Belebungsbecken

Die Sauerstoffversorgung der Belebungsbecken mit bis zu 35.000 m3 Luft/h stellt den größten Energiebedarf der Kläranlage dar. Die vorhandenen Turboverdichter haben mit einem Alter von rd. 20 Jahren die Grenze der Lebensdauer erreicht. Der Betrieb ist nur noch mit stetig steigendem Aufwand möglich. Die Größe der vorhandenen Gebläse und die Rohrleitungsführung lassen eine bedarfsgerechte Regelung der Luftversorgung und eine Gleichverteilung der Belebungsbecken nicht zu.

Im Zuge einer Neuauslegung und Austausch der vorhandenen Gebläse erfolgt eine Änderung der Rohrleitungsführung der Luftleitung. Die Belebungsbecken erhalten eine zusätzliche Lufteinspeisung von der Hauptleitung und strömungsgünstige Regelschieber. Die geänderte Leitungsführung führt zu geringeren Druckverlusten und somit zu einem geringeren Energiebedarf.

Durch die geplanten Maßnahmen lässt sich ein gleichmäßiger Sauerstoffgehalt in den Belebungsbecken bei in der Summe geringerem Luftbedarf einstellen. Die Betriebspunkte der neuen Gebläse können optimal für die verbesserten Rahmenbedingungen ausgelegt werden. Die Leistung der Gebläse wird geringer ausfallen und der Energiebedarf sinken.

 

Umrüstung der Leuchtmittel auf LED-Technik

Hunderte von Leuchtmitteln sind im Außen- und Innenbereich des Klärwerks mit den vielen Maschinenhallen, Werkstätten und Sozialräumen installiert. Eine 35-prozentige Förderung durch den Bund macht es wirtschaftlich die vorhandenen Leuchtstofflampen gegen Leuchtmittel auf LED-Technik umzustellen. Neben der Energieeinsparung wird auch besonderen Wert auf gesundheitsförderliche Ausleuchtung der Arbeitsbereiche gelegt.

Im April 2018 wurden die Förderanträge mit Unterstützung des Umweltschutzamtes gestellt. Nach dem Vorliegen der Förderzusage werden die Leuchtmittel bis Ende August 2019 getauscht.

 

 

 

  1. K-010 Energieeffizienz im Städtischen Krankenhaus

 

Es ist geplant das Gebäude der Wäscherei im nächsten Jahr abzureißen. An der Stelle ist ein Parkhaus geplant, da dringend Parkflächen benötigen werden und das vorhandene Parkdeck saniert werden muss.

 

Die Kinderklinik wurde neu gebaut. Ende 2015 erfolgte der Umzug in das neue Gebäude.

 

Für das Hauptgebäude wurde ein Sanierungsplan erstellt. Dieser ist jedoch noch nicht öffentlich.

In den neu gebauten Bereichen werden die Messstellen so gesetzt, dass die Vorgaben aus dem Energieaudit umgesetzt werden können. Im Bestand wird dies nach und nach umgesetzt.

Darüber hinaus wird in den neu gebauten Bereichen energieeffiziente LED Beleuchtung eingesetzt. Weiterhin ist noch in diesem Jahr eine Umrüstung der Außenanlagen auf LED vorgesehen.

 

 

 

 

  1. K-008 Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED

 

Derzeit wird von dem Betriebsführer SWB und der Stadt Kiel geprüft die ältesten NAV-Leuchten (Natriumdampf-Hochdrucklampen) auszutauschen. Dabei ist geplant die neuen LED-Leuchten durch die Stromeinsparungen bis zum Laufzeitende des Beleuchtungsvertrages von SWB gegenfinanzieren zu lassen. Abschließende Aussagen über die Umsetzbarkeit sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Für den Fall der Umsetzung würden  ca. 1.800-2.000-Leuchten auf LED-Technik umgestellt werden.  In diesem Fall ist eine Vertragsergänzung des Betriebsführungsvertrags mit der Firma SWB erforderlich. 

Unabhängig davon wird bei allen Baumaßnahmen und auch Straßenveränderungen jetzt generell auf LED-Beleuchtung gewechselt.

Z.B. – Maßnahmen- Schwanenweg; Auguste Viktoriastraße, Rendsburger Landstraße, Werftbahnkreisel und Hörnbad, Am Wohld, Vosshörn, Düsternbrooker Weg, Mühlenweg, Rathausstraße, Jensendamm, Hörnbrücke nach Gaarden.

Hinzu  kommen noch alle neuen Velorouten, die mit neuen LED-Leuchten beleuchtet werden.  

 

 

  1. Kommunale Liegenschaften

 

Die in der Beschlussvorlage zum Masterplan Klimaschutz genannten Voraussetzungen für eine Steigerung der Sanierungsrate durch die Immobilienwirtschaft konnten zwischenzeitlich noch nicht erfüllt werden. Angesichts der steigenden städtischen Bautätigkeiten wurden bei der Immobilienwirtschaft zwar zusätzliche Planstellen eingerichtet und in Aussicht gestellt. Aufgrund der anhaltend hohen Baukonjunktur und des fortwährenden Fachkräftemangels können diese aktuell aber kaum besetzt werden. Unter diesen Umständen ist zusätzlich zu den bereits beschlossenen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen eine Steigerung der energetischen Sanierung nicht umsetzbar.

 

Folgende Maßnahmen setzt das Energiemanagement der Immobilienwirtschaft im Sinne des Klimaschutzes ein:

 

K-001: fortlaufende komplette Sanierung von Schulgebäuden insbesondere Schul-zentrum Elmschenhagen, Gemeinschaftsschule Friedrichsort in der Größenordnung > 1.000.000 €

K-002: Neubau und Sanierung nach InBa-Standard – Neubauten CO2-neutral nach InBa-Standard und Kompensation von Mehrverbräuchen, bei Sanierungen Einhaltung der nach InBa-Standard geforderten Unterschreitung der Transmissionswärmeverlus-te durch zusätzliche Dämmung von 30%, Einsatz von Wärmerückgewinnung in Lüf-tungsanlagen, Einweisung von Betriebspersonal und Unterstützung bei Inbetrieb-nahme zum energieeffizienten Betrieb von Anlagen.

K-003: Sukzessive Untersuchung bestehender Heizungsanlagen und Optimierung durch Anpassung der Regelparameter auf die jeweilige Nutzung, Information an Hausmeister zur Sommerabschaltung bzw. Ferienabsenkung, Überprüfung der be-stehenden Anlagen auf die Tauglichkeit zur Temperaturniveauabsenkung der Fern-wärme durch die Stadtwerke Kiel mit Inbetriebnahme des Küstenkraftwerkes, suk-zessive Herrichtung von Online-Anbindungen von Heizungsregelungen und Gebäu-deleittechnik zur Fernüberwachung mit Alarmmanagement

K-004: Aufnahme der bestehenden Gaskesselanlagen und Zustandsbewertung in Hinblick auf der Möglichkeit der Umstellung auf Fernwärme bzw. Regenerative Ener-gieträger (z.B. Grundschule Holtenau – Umstellung von Erdgaskessel zu Nahwärme, Gorch-Fock-Schule und Haus der Initiativen – jeweils Austausch eines Niedertempe-raturgaskessels gegen eine Pelletkesselanlage für den Grundlastbetrieb), Erneuerung einer Fernwärmeübergabestation und Heizzentrale einschließlich Regelung in der Hardenbergschule

K-005: Umstellung von Warmwasserbereitern mit Erdgas auf regenerative Energie-träger (z.B. Grundschule Holtenau – Einsatz einer bivalenten Warmwasserwärme-pumpe, Gorch-Fock-Schule und Haus der Initiativen – Warmwasserbereitung über Pufferspeicher mit Holzpelletkessel)

K-006: Kleinelektrogeräte mit Energiekennzeichnungspflicht werden von der Immobi-lienwirtschaft nicht generell beschafft, Einsatz von Energieeffizienzmotoren bei Hei-zungspumpen und Ventilatorantrieben in Lüftungsgeräten

K-007: zusätzlich zu K-001 Umsetzung von Beleuchtungssanierungen in Schulen und Sporthallen mit ca. 400 Lichtpunkten und ca. 200.000 Euro pro Jahr, teilweise mit Fördermitteln der Klimaschutzinitiative vom BMU

 

  • Controlling der Energieverbräuche der 115 größten Liegenschaften
  • Fortlaufende Optimierung der vorhandenen Heizungs- und Lüftungssteuerungen an Schulen
  • Schulung der Hausmeister und Gebäudenutzer zum energiesparenden Betrieb ihrer Heizungs- und Lüftungsanlagen
  • Nach Eignungsprüfung Ersatz abgängiger Gasheizungen außerhalb der Fernwärmeversorgung durch regenerative Wärmequellen wie Pelletanlagen, Wärmepumpen usw.
  • Nach Eignungsprüfung Einsatz von Photovoltaikanlagen auf Schulen und Mensen bei Neubauten oder umfänglichen Dachsanierungen zur Eigenstromversorgung
  • Aushang von Energieausweisen zur nutzerfreundlichen Information über den Gebäudeenergieverbrauch
  • Auswertung von Energiekennzahlen und Priorisierung der „zu optimierenden“ Liegenschaften
  • Anfertigung von gebäudespezifischen Quartalsenergieberichten für Hausmeister und Nutzer bei Gebäuden, die vom Energiemanagement in einer mindestens drei jährigen Phase optimiert werden
  • Anfertigung von gebäudespezifischen Jahresenergieberichten zu den übrigen ca. 100 größten Energieverbrauchern für Hausmeister und Nutzer
  • Beratung zur Energieoptimierung in der Planungsphase von Neubau- und Sanierungsvorhaben
  • Erstellung von Gebäudeanlagenhandbüchern zum energieoptimierten Betrieb von Liegenschaften“

 

 

 


Ausblick

 

Neben der fortlaufenden Umsetzung von Maßnahmen ist vorgesehen im November den Workshop Umsetzungsstrategien II durchzuführen. Zu diesem Termin sollen alle Workshop –Teilnehmer*innen eingeladen werden, die sich an der Erstellung der Klimaschutzstrategie beteiligt haben sowie neue Akteure die im Rahmen der Klimaschutzaktivitäten in den vergangenen Monaten hinzugekommen sind. Es ist vorgesehen, den Teilnehmenden einen kurzen Überblick über die bereits durchgeführten und angeschobenen Maßnahmen zu geben sowie gemeinsam neue Prioritäten auf Basis des bestehenden Maßnahmenkataloges festzulegen. Natürlich wird es in diesem Rahmen auch Raum für neue Ideen und Kritik geben.

 

Aufgrund der sehr positiven Rückmeldungen auf die Dankesfeier im November letzten Jahres, soll ein Vernetzungstreffen in diesem Jahr im Dezember wiederholt werden.  In dieser Form sollen alle Akteuren motiviert werden,  sich auch in Zukunft im Klimaschutz und bei der Erreichung der Ziele zu engagieren.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt

 

Anlage 1: Übersicht der in der Umsetzung /Planung befindlichen Klimaschutz-, Umsetzungs- und Kommunikationsmaßnahmen

Anlage 2: Kurzbeschreibung der in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen

 

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Anlagen

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