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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0829/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der beigefügte Auslobungstext zur städtebaulich-landschaftsplanerischen Mehrfachbeauftragung „Wohnquartier am Torfmoorkamp“ wird inhaltlich freigegeben.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Anlass und Hintergrund
Die Landeshauptstadt Kiel (LHK) beabsichtigt im Gebiet „Torfmoorkamp“, zwischen Steenbeker Weg, Bremerskamp, Olof-Palme-Damm (B76) und Torfmoorkamp im Stadtteil Kiel-Wik die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines großen Wohnquartiers zu schaffen. Inhaltlich wird auf die Drucksache 0627/2018 Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 1000 „Torfmoorkamp“ verwiesen.

Als Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Gebiets soll eine städtebaulich-freiraumplanerische Mehrfachbeauftragung mit fünf Bürogemeinschaften aus Stadt- und Landschaftsplanungsbüros ausgelöst werden. Auftraggeberin  für die Mehrfachbeauftragung ist die „Grundstücksentwicklungsgesellschaft Steenbeker Weg mbH“ (GEG).

 

Gegenstand: Städtebaulich-landschaftsplanerische Mehrfachbeauftragung Wohnquartier Torfmoorkamp
Kern der Aufgabe ist die Entwicklung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Entwurfes für die Entwicklung des Plangebiets am Torfmoorkamp. Es soll auf einer Fläche von rd. 6,5 ha ein Wohnquartier mit verschiedenen Wohnformen, einschließlich studentischem Wohnen, geförderten Mietwohnungen, Seniorenwohnen und Pflegeeinrichtungen entwickelt werden. Ergänzende Nutzungen wie Bäckerei/Café/Kiosk und kleinere Dienstleistungsangebote sind ebenfalls einzuplanen.

Die Bebauung ist als Geschosswohnungsbau mit vier- bis fünfgeschossigen Gebäuden und belebten Erdgeschosszonen vorgesehen. An zentraler Stelle im Plangebiet soll ein kommunikativer Treffpunkt (Platz oder Anger) entstehen.

Seitens der LHK wird von einem Potenzial für rd. 800 Wohneinheiten im Plangebiet ausgegangen. Bei der Erarbeitung der Entwürfe sind die besonderen Voraussetzungen im Plangebiet wie z.B. Regenwasserrückhaltung und -ableitung, Grünstrukturen (Knicks), Schallimmissionen etc. zu berücksichtigen.

 

Die ausführliche Beschreibung der Rahmenbedingungen, Zielsetzungen und Inhalte sowie der vorgesehene Ablauf der städtebaulich-landschaftsplanerischen Mehrfachbeauftragung sind dem anliegenden Auslobungstext zu entnehmen. 

 

Kostenr die Mehrfachbeauftragung
Alle Kosten der Mehrfachbeauftragung einschließlich der Bearbeitungshonorare der Teilnehmer und Aufwandsentschädigungen für die Jurymitglieder werden durch die „Grundstücksentwicklungsgesellschaft Steenbeker Weg mbH“ (GEG) getragen. Der LHK entstehen in diesem Zusammenhang keine Sachkosten.

Weiteres Vorgehen
Das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung wird die Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes Nr. 1000 „Torfmoorkamp“ bilden. Es ist vorgesehen, städtebauliche Verträge mit der Vorhabenträgerin zur weiteren Zusammenarbeit und zur Kostenübernahme (z.B. Erschließungskosten einschließlich Entwässerung, Ausgleichskosten für Eingriffe in Natur und Landschaft, anteilige Kosten für soziale Infrastruktur) zu schließen.

 

 

gez. Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt

 

 

Anlage: Auslobung städtebaulich-freiraumplanerische Mehrfachbeauftragung „Wohnquartier am Torfmoorkamp“

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Anlagen

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