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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0234/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Ausgangslage

Auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Kiel sind in einem 190 m langen Abschnitt des Theodor-Heuss-Rings (THR) zwischen Dithmarscher Straße und Lübscher Baum gravierende Überschreitungen der gesetzlichen Stickoxid-Grenzwerte festzustellen. Das zuständige Landesumweltministerium (MELUND) hat nunmehr die Aufgabe, einen Luftreinhalteplan (LRP) aufzustellen, der Maßnahmen zur schnellstmöglichen Beendigung der Grenzwertüberschreitung benennt und festsetzt. Die Deutsche Umwelthilfe hat gegen das Land Schleswig-Holstein Klage eingereicht mit dem ausdrücklichen Ziel, die Aufstellung eines Luftreinhalteplans zu erreichen, der Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxid enthält. Ein erster Entwurf zum Luftreinhalteplan seitens des MELUND hat u.a. ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge beinhaltet. Die Stadtverwaltung dagegen ist überzeugt, dass ein von ihr vorgeschlagenes Maßnahmenpaket ausreichen wird, um die Luftschadstoffbelastung auch ohne Fahrverbote entscheidend zu verringern und den Grenzwert zu unterschreiten.

 

Nachfolgend wird ein Kurzbericht über den aktuellen Sachstand vorgelegt. Zuletzt war über den Stand des Verfahrens zur Aufstellung eines Luftreinhalteplans in den folgenden Geschäftlichen Mitteilungen berichtet worden:

 Drs. 0689/2018:  Sachstand Luftreinhalteplanung Theodor-Heuss-Ring;

 Drs. 1158/2018:  Stellungnahme der Verwaltung zur Drs. 0900/2018, TOP 12.8 der Ratsversammlung am 15.11.2018, "Untersuchung der Wirksamkeit einer NO2-Filteranlage nach Stuttgarter Vorbild";

 Drs. 1187/2018:  Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Luftqualität in der Landeshauptstadt Kiel und insbesondere am Theodor-Heuss-Ring.

 

Weiterhin hat die Verwaltung in mehreren Sitzungen der Ortsbeiräte Mitte und Hassee/Vieburg über die Thematik "Luftreinhaltung am Theodor-Heuss-Ring" sowie über das geplante Maßnahmenpaket der Landeshauptstadt Kiel informiert, letztmalig am 15. Januar 2019 im Ortsbeirat Mitte und am 19. Februar 2019 im Ortsbeirat Hassee/Vieburg.

Handlungsfelder

 

A)  Aktivitäten zur Verbesserung der Datenlage bezügl. Stickoxidbelastungen

Zusammenwirken von Messstelle und Passivsammlern:

Die Feststellung und räumliche Abgrenzung der Stickoxid-Grenzwertüberschreitung am THR beruht auf den Messergebnissen der Messstation sowie auf der Auswertung von Daten der sogenannten Passivsammler, die in der Umgebung des Messcontainers platziert sind. Seit 2011 werden parallel zur kontinuierlichen Messung an der Station an sechs verschiedenen Standorten am Theodor-Heuss-Ring über Passivsammler die Stickoxidwerte erhoben. Hierin liegt ein wesentlicher methodischer Unterschied etwa zur Situation in München, wo die Ausdehnung des belasteten Gebiets großenteils mittels einer Ausbreitungsmodellierung bestimmt wurde. Die Passivsammler, die in Kiel verwendet werden, dienen der Absicherung der Ergebnisse der Messstation; die Zuverlässigkeit der erhaltenen Daten wird u.a. durch die "Eichung" eines Passivsammlers am Containerstandort sichergestellt.

 

Um die Datenlage im Hinblick auf Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Luftreinhalteplanung weiter zu verbessern, werden auf Initiative der Stadt in Kürze weitere Passivsammler installiert. Dies soll in größeren Höhen (4 m und 8 m) an der Häuserfront erfolgen, ergänzt durch einen weiteren Sammler auf ca. 2 m an der Häuserfront vor dem AWO-Servicehaus. Zusätzlich werden Passivsammler im Hinterhof der Häuser am Theodor-Heuss-Ring installiert. Die Stadt wird dabei die Logistik der Beprobung (Hebebühne für die Installation und den Austausch der Proberöhrchen) sicherstellen, während die Analyse der Proben und die anschließende Datenauswertung in Händen der Landesbehörden bzw. der von dort beauftragten Labore liegen wird. Die Stadt verspricht sich von diesem Vorgehen weitere Erkenntnisse beispielsweise darüber, ob das verwendete Immissionsmodell korrekte Prognosen über die Schadstoffbelastung an den Fassaden der oberen Stockwerke der betroffenen Wohngebäude trifft und wie der Zusammenhang zwischen den Schadstoffkonzentrationen am Boden und in den oberen Stockwerken ist.

 

Zusätzliche Messungen am Ostring:

Mit dem Ratsbeschluss "Schadstoffbelastung auf dem Ostufer reduzieren" (Drs. 0751/2018) hatte die Verwaltung im September 2018 den Auftrag erhalten, ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Luftqualität auf dem Kieler Ostufer zu prüfen. In diesem Zusammenhang hatte bereits im Oktober 2018 das Landesumweltministerium angekündigt, dass das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) orientierende Untersuchungen am Ostring durchführen werde, um den aufgrund der beispielhaften Messungen des BUND aufgekommenen Befürchtungen Rechnung zu tragen. Im Januar 2019 wurden durch das LLUR weitere 8 Passivsammler installiert, die künftig Aufschluss über das Ausmaß der Luftschadstoffbelastung geben sollen. Die Standorte dieser Passivsammler befinden sich entlang des Ostrings an folgenden Punkten: Spielplatz neben der Markuskirche; Haus Nr. 83; Haus Nr. 102/104; Laterne Haus Nr. 124; Laterne Haus Nr. 134; Laterne Haus Nr. 105/107; Haus Nr. 115; Hans-Christian-Andersen-Schule.

 

Zusätzliche Messstation in der Hamburger Chaussee:

In Abstimmung mit der Stadt wird das LLUR in Kürze eine Messstation in der Hamburger Chaussee – zwischen Rondeel und Waldwiesenkreisel – in Betrieb nehmen, um dort sowohl die gegenwärtige Stickoxidbelastung als auch die Auswirkungen von Maßnahmen des Luftreinhalteplans auf diesen Straßenabschnitt zu überwachen. Die genaue Position des Messcontainers befindet sich noch in der Abstimmung. Favorisiert wird derzeit ein Standort gegenüber der Einmündung Krusenrotter Weg.

 

B)  Anlagen zur Filterung der Straßenluft

Derzeit befinden sich die Stadtverwaltung und das Umweltministerium in Gesprächen mit drei Anbietern von Filteranlagen, die nach Darstellung dieser Anbieter dazu beitragen sollen, die Luftqualität im Bereich des THR zu verbessern.

 

air2public:

Die Fa. air2public GmbH hat vorgeschlagen, auf dem Mittelstreifen des THR in der Nähe der Messstelle eine Filteranlage "smartAIR1" (www.air2public.com/smartair1) zu installieren, um damit die Feinstaub- und Stickoxidkonzentrationen zu reduzieren. Auf einer Länge von ca. 200 m soll bodennah die Luft angesaugt, der Filteranlage zugeführt und gereinigt in ca. 5 m Höhe horizontal ausgeblasen werden. Die erforderliche zentrale Technikeinheit soll mit einer Mediawand (z.B. unmittelbar vor der Fußgängerbrücke Krusenrotter Weg) kombiniert werden, um Werbeeinnahmen zu generieren. – Derzeit wird noch einmal intensiv geprüft, welches Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer solchen Anlage im Straßenkörper erforderlich wäre. In Kürze wird hierzu ein Rechtsgutachten vorliegen.

 

Purevento:

Die Fa. purevento GmbH schlägt vor, die von ihr konzipierten mobilen Filteranlagen (www.purevento.com) in der Nähe der Messstation in Fassadennähe an der Nordseite des THR zu platzieren. Ab dem 06.02.2019 war dort für einige Tage ein Prototyp in Betrieb genommen worden. Dies diente zunächst der allgemeinen technisch-praktischen Erprobung der Anlage; ein Filterbetrieb fand noch nicht statt. Ein mit Messungen begleiteter Testbetrieb soll voraussichtlich ab Ende März für die Dauer von mehreren Wochen erfolgen.

 

Um den tatsächlichen Nutzen dieser Anlagen bewerten zu können, sollen beide Anlagentypen einer rechnergestützten Wirksamkeitsanalyse unterzogen werden, die durch das MELUND und das LLUR vergeben und betreut wird. Durch ein spezialisiertes Ingenieurbüro soll die Wirkung des in die jeweilige Filteranlage eingesaugten und ausgeblasenen Luftvolumenstroms auf die Strömung im Einsatzgebiet simuliert werden. Auf Basis der simulierten dreidimensionalen Strömungsverhältnisse wird anschließend die resultierende Stickoxid- und Feinstaub-Schadstoffverteilung berechnet.

 

 

MANN+HUMMEL:

Als weiterer Anbieter einer Stickoxid-Filteranlage ist kürzlich die Fa. MANN+HUMMEL an die Stadt herangetreten. Ihre bereits in Stuttgart installierten "Filter Cubes", die die schadstoffbelastete Luft ansaugen, können nun auch mit einem neuentwickelten Kombifiltermedium, das Feinstaub und Stickoxide binden soll, ausgerüstet werden. Die einzelnen Blöcke können bei Bedarf modular zu einer höheren Säule verbunden werden. Eine Wirkungsanalyse wird durch die Herstellerfirma veranlasst, die Stadtverwaltung stellt die hierfür erforderlichen Verkehrs- und Umweltdaten zur Verfügung.

 

C)  Aktueller Stand der Stellungnahme der Stadt zum Entwurf des LRP Kiel

Fristen für die Einhaltung von Grenzwerten:

Zur Beurteilung der Frage, bis zu welchem Zeitpunkt die Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte zwingend erreicht sein muss, wurde ein verwaltungsjuristisches Gutachen bei Prof. Ewer, Kanzlei Weißleder.Ewer (Kiel), eingeholt (siehe Anlage 1). Die Deutsche Umwelthilfe leitet aus den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 ab, dass im Rahmen der Aufstellung von Luftreinhalteplänen die einschlägigen Grenzwerte bereits im Jahre 2020 einzuhalten sind. Die Rechtsauffassung der Stadt hingegen lautet, dass nicht zwingend diejenige Maßnahme zu ergreifen ist, die bis 2020 die Einhaltung der Grenzwerte ermöglicht, sondern dass die Wahl der am besten geeigneten Maßnahmen Ergebnis einer Gesamtabwägung ist, in die – neben der gesetzlichen Vorgabe, den von einer Grenzwertüberschreitung betroffenen Zeitraum so kurz wie möglich zu halten – auch andere Gesichtspunkte einfließen können.

Die Expertise von Prof. Ewer, durch die die Auffassung der Stadt grundsätzlich bestätigt wird, ist dem MELUND mit der Bitte um Berücksichtigung im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt worden.

 

Sicherheitsanalyse des Straßennetzes:

Die Verwaltung hat zur Beurteilung der Einflüsse von möglichen Verkehrsverlagerungen auf die Verkehrssicherheit des innerstädtischen Straßennetzes eine Sicherheitsanalyse des Straßen-netzes nach den "Empfehlungen zur Sicherheitsanalyse von Straßennetzen (ESN)" beauftragt. Ein erster Entwurf liegt vor, mit der abgeschlossenen Sicherheitsanalyse ist bis zu den Osterfe-rien zu rechnen.

 

Umsetzung des Maßnahmenpakets:

In der Stellungnahme der Landeshauptstadt Kiel zum Entwurf des Luftreinhalteplans wird das Maßnahmenpaket der Stadt ausführlich erläutert. Zurzeit laufen die Vorbereitungen zur Umsetzung der ersten Maßnahmen, die bereits Mitte April wirksam werden können. Für die Bestandteile des Maßnahmenpakets "Theodor-Heuss-Ring" wird aktuell von folgenden Umsetzungszeiträumen und Kosten ausgegangen:

 

Maßnahme

Umsetzungs-zeitpunkt

Kosten

Finanzierung / Förderung

1

Tempo 50 im Bereich THR auf beiden Richtungsfahrbahnen

 

Osterferien

eigenes Personal und Material

Ergebnishaushalt / keine

2

Absperrung der untergeordneten Nebenstraßen des THR (siehe Anlage 2) mit Baustellenabsperrmaterial

Osterferien

eigenes Personal und Material

Ergebnishaushalt / keine

3

Anpassung der Wegweisung und entsprechenden Markierung vom Schwedenkai zur Autobahn über den Schützenwall statt durch die Bahnhofsstraße, einschließlich der erforderlichen Anpassung der Signalsteuerungen an den betroffenen Signalanlagen

Osterferien

40.000  

Ergebnishaushalt / keine

4

Ertüchtigung der Radverkehrsanlagen an der Hamburger Chaussee zwischen Eisenbahnbrücke und Waldwiesenkreisel

bis zu den Sommerferien

100.000 

Ergebnishaushalt / keine

5

Austausch der vorhandenen Oberflächen der Nebenanlagen (Geh- und Radweg) durch photokatalytische Plattenbeläge (Titandioxid)

Sommerferien

300.000 

Investitionshaushalt* / möglicherweise Förderung durch das Land SH in Abhängigkeit von der angekündigten Förderrichtlinie

6

  • Umbau des Knotenpunkts Gablenzstraße / Sophienblatt sowie Deckenerneuerung Sophienblatt und Hamburger Chaussee stadtauswärts
  • Anpassung der Wegweisung
  • Anpassung der Signalsteuerungen an den Signalanlagen:
  1. Werftbahnkreisel
  2. Gablenzstraße / Sophienblatt
  3. Rondeel
  4. Waldwiesenkreisel

Sommerferien

1 Mio. 

Ergebnishaushalt / keine

7

verkehrsrechtliche Sperrung der Zufahrt für LKW in die Bahnhofsstraße mit entsprechender Vorankündigung

Sommerferien

eigenes Personal und Material

Ergebnishaushalt / keine

8

Zuflussregelung der Verkehrsströme vom Überflieger in die Richtungsfahrbahn Eckernförde des THR

Herbst 2019

100.000 

Investitionshaushalt / 50%-Förderung des Bundes (Green City Plan)

9

Feste bauliche Absperrung untergeordneten Ausfahrten und Einmündungen zum THR nach entsprechender Beschlussfassung im OBR Mitte und im Bauausschuss

2020 parallel zu Instandsetzungs-maßnahmen am Barkauer Kreuz / Waldwiesenkreisel

650.000 

Investitionshaushalt / keine

10

Sperrung der Ausfahrrampe an der Richtungsfahrbahn Eckernförde von der B 76 zur Hamburger Chaussee mit Baustellenabsperrungsmaterial sowie des rechten Fahrstreifens der  Richtungsfahrbahn Eckernförde des THR für alle Diesel-Kfz einschließlich EURO 6

-> "Spurwechsel"

bei Aufnahme dieses Vorschlags der LHK als Maßnahme in den Luftreinhalteplan des Landes

eigenes Personal und Material

Ergebnishaushalt / keine

*im Falle einer Förderung, sonst Ergebnishaushalt

 

 

Lärmschutzfenster:

In der Stellungnahme der Stadt zum Entwurf des Luftreinhalteplans findet sich im Kapitel "Maßnahmen zur Verhinderung direkter Immissionswirkungen durch Veränderung der Straßengeometrie" auf Seite 26 folgender Absatz:

 

"d)  Zusätzliche Maßnahmen an der Häuserfront

Das Immissionsschutzrecht setzt in Bezug auf Luftschadstoffe an der Emissionsquelle an und kennt keinen passiven Immissionsschutz. Gleichwohl könnte durch entsprechende Maßnahmen der Immissionsaufpunkt an der Häuserfront vermieden werden (Lärm- und Immissionsschutzfenster, die nicht zu öffnen sind). Ein Anspruch der Gebäudebesitzer ist zz. nicht abzuleiten, da keine baulichen Veränderungen an dem Straßenabschnitt geplant sind, die einen solchen Anspruch auslösen könnten.

Die Maßnahme könnte nur im Einvernehmen mit allen Hauseigentümern durchgeführt werden. Es wird mit Kosten an der gesamten Häuserfront von mehr als 600.000 € gerechnet. Ob diese Maßnahme als wirksames Mittel seitens der Luftreinhalteplanung anerkannt wird und zusätzlich zum vorgeschlagenen Maßnahmenpaket erfolgen soll, sollte zeitnah zwischen Landeshauptstadt Kiel und MELUND erörtert werden."

 

Bei dieser Maßnahme geht es konkret um den Einbau nicht zu öffnender Lärmschutzfenster in Verbindung mit einer Belüftungsanlage, die Zuluft aus dem Hinterhof bezieht.

Es ist beabsichtigt, in den nächsten Wochen anhand von Wohnungsgrundrissen die praktische Umsetzbarkeit von Lüftungsanlagen zu prüfen. Weiterhin soll im Hinterhof die Luftqualität für NO2 mittels Passivsammler ermittelt werden, wobei nach den bisherigen Einschätzungen dort die Luft wesentlich sauberer sein wird (keine Grenzwertüberschreitungen) als an der Häuserfront zur Straßenseite. Es ist festzuhalten, dass der Theodor-Heuss-Ring im Lärmaktionsplan der LHK als Problemschwerpunkt ausgewiesen ist und daher auch aus Lärmschutzsicht derartige Fenster sinnvoll wären. Zurzeit werden Gespräche mit einem Hauseigentümer geführt.

 

D)  Parkraumbewirtschaftung

Maßnahmen im Sinne einer Verkehrswende:

Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Stellungnahme der LH Kiel zum Entwurf des Luftreinhalteplans auf S.17 ff. eine große Anzahl von Maßnahmen auflistet, die u.a. im Green City Plan als Sofortmaßnahmen aufgeführt sind und zu einer Emissionsreduzierung im gesamten Stadtgebiet führen. Für einige dieser Projekte wurden Förderanträge aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft" gestellt und mittlerweile größtenteils auch bewilligt. Die Umsetzung wird derzeit mit Hochdruck vorbereitet.

Diese Projekte, zu denen auch das Parkraummanagement gehört, können in ihrer Gesamtheit aber Maßnahmen, wie sie im 10-Punkte-Maßnahmenpaket benannt sind, nicht ersetzen.

 

Parkraummanagement:

Parkraummanagement ist als Sofortmaßnahme im Green City Plan (siehe dort, S. 63) vorgesehen und damit auch im Vorschlag der Landeshauptstadt Kiel zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung enthalten. Durch das "Sofortprogramm Saubere Luft" wird das Vorhaben zu 50% gefördert. Eine Umsetzung ist bis Ende 2020 geplant.  Die Wirkungen dieser Maßnahme auf die Luftschadstoffbelastung am Theodor-Heuss-Ring sind leider sehr gering und werden hauptsächlich in einer Verringerung der städtischen NO2-Hintergrundbelastung bestehen.

Das Gutachterbüro PTV hatte die verkehrlichen Wirkungen eines Parkraummanagements im Planfall 08 "Parkraummanagement" ermittelt und bewertet (siehe Anlagen 1.2.4 bis 1.2.9 des Gutachtens). Dafür wurde der Parkwiderstand (durch Erhöhung der Parkgebühren) in den bewirtschafteten Bereichen der Innenstadt erhöht (Anlage 1.24). Dies führt zu einer Verlagerung von Pkw-Personen-Km auf den öffentlichen Verkehr und zu einer Reduzierung des Kfz-Verkehrs. Diese Wirkungen treten aber im Wesentlichen auf innerstädtischen Straßen und Zubringerstraßen auf. Der von Grenzwertüberschreitungen betroffene Abschnitt des THR wird dagegen nur geringfügig entlastet (Anlagen 1.28,1.29).

 

E)  Vorgesehene Änderung immissionsschutzrechtlicher Vorschriften

Das Bundeskabinett hat am 15.11.2018 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion steht dabei die Einführung des neuen § 40 Absatz 1a BImSchG. Dieser soll regeln, dass Verkehrsbeschränkungen und -verbote für Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor wegen der Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid in der Regel nur in Gebieten in Betracht kommen, in denen der Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro m3 Luft (µg/m³) im Jahresmittel überschritten worden ist.

Die Begründung des Gesetzesentwurfs führt dazu aus, dass in anderen Gebieten Verkehrsbeschränkungen oder -verbote in der Regel unverhältnismäßig seien, da davon auszugehen sei, dass der einschlägige Grenzwert für Stickstoffdioxid aufgrund von bereits beschlossenen oder geplanten Maßnahmen (u.a. Softwareupdates, Elektrifizierung des Verkehrs, Nachrüstung von ÖPNV-Fahrzeugen mit Abgasreinigungssystemen, Hardwarenachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen) in einem überschaubaren Zeitraum auch ohne Verkehrsbeschränkungen eingehalten werden wird.

Durch die Änderung des BImSchG soll ferner u.a. geregelt werden, dass alle Diesel-PKW mit der Abgasnorm EURO 6 aus Verhältnismäßigkeitsgründen von möglichen Fahrverboten ausgenommen werden.

Ob der vom Kabinett beschlossene Entwurf in dieser Form Gesetzeskraft erlangen wird, ist derzeit nicht absehbar. Für die Landeshauptstadt Kiel ist entscheidend, welche Immissionsprognosen das MELUND auf der Basis des städtischen Maßnahmenpakets für die kommenden Jahre berechnet und wie vor diesem Hintergrund die Gesetzesänderung zu bewerten ist.

 

Von daher ist es für die Stadt geboten, den eingeschlagenen Weg des städtischen Maßnahmenpakets intensiv weiterzuverfolgen. Sofern es sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahren abzeichnen sollte, dass eine Änderung des BImSchG konkrete Relevanz für die spezifischen Kieler Verhältnisse bzw. für die hier absehbare Verhältnismäßigkeitsprüfung erlangen kann, wird die Stadt die sich daraus ergebenden Konsequenzen sorgfältig prüfen und in das Verfahren zur Aufstellung des Luftreinhalteplans einbringen.

 

F)  Reaktion der örtlichen Wirtschaft

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Kiel hat unter 135 örtlichen Unternehmen eine Umfrage zu den Auswirkungen der diskutierten Verkehrsmaßnahmen zur Luftreinhaltung durchgeführt. Laut Presseberichten befürchten zahlreiche Betriebe, dass im Falle der Umsetzung dieser Maßnahmen Kundschaft ausbleibt sowie Umsätze und Erträge zurückgehen. Ein Teil der befragten Firmen erwägt sogar, ihren Standort zu verlegen.

Der Oberbürgermeister hat als Reaktion auf diese Umfrage klargestellt, dass das am kritischsten eingeschätzte Maßnahmenduo, nämlich der vorgesehene Fahrspurwechsel und die dafür zwingend erforderliche Sperrung der Abfahrt am Waldwiesenkreisel, erst dann ergriffen würden, wenn der Luftreinhalteplan ohne dieses Maßnahmeduo ein generelles Dieselfahrverbot vorsähe.

Ende März 2019 wird der Oberbürgermeister an einer Informations- und Diskussionsveranstaltung der IHK mit örtlichen Unternehmen teilnehmen und Herleitung sowie Auswirkungen des städtischen Maßnahmenkonzepts erläutern.

 

 

Weiteres Vorgehen

Die Landeshauptstadt Kiel hat im Dezember 2018 eine Stellungnahme zum ersten Entwurf des Luftreinhalteplans abgegeben (siehe Drs. 1187/2018). Seitdem wird intensiv daran gearbeitet, die Rahmenbedingungen für eine möglichst weitgehende Berücksichtigung der städtischen Position im Verfahren der Luftreinhalteplanung zu verbessern, sei es durch Optimierung der vorgesehenen städtischen Maßnahmen, sei es durch Verbesserung der Datengrundlagen, sei es durch Einbeziehung externer juristischer Expertise.

Es obliegt nunmehr dem Umweltministerium, die durch die Stadt beigebrachten Materialien, Gutachten und Fachbeiträge in seine behördliche Prüfung einzubeziehen und angemessen zu würdigen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Erstellung des Luftreinhalteplans ist u.a. eine förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben.

 

Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhalten die Ortsbeiräte Mitte und Hassee/Vieburg zur Kenntnis.

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

Anlagen:

1)   Rechtsgutachten "Luftreinhalteplanung und vermeintliche Frist bis 2020"

2)   Übersichtsplan: Vorgesehene Absperrung von Nebenstraßen des Theodor-Heuss-Rings

 

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