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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0043/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Am 16.05.2019 hat die Ratsversammlung den interfraktionellen Antrag „Kiel erkennt den Climate Emergency an und erhöht das Tempo zur klimaneutralen Stadt“ (Drs. 0443/2019) beschlossen. Dieser bildet die Grundlage für die Geschäftliche Mitteilung „Climate Emergency, Handlungsempfehlungen zur Resolution“ (Drs. 0600/2019) und den Beschluss vom 19.11.2019 „Climate Emergency, erste Beschlüsse zur Resolution“ (Drs. 1135/2019). In diesen Beschlüssen zur Resolution wurden in einem ersten Schritt 23 Maßnahmen von Politik und Verwaltung aus dem Masterplan 100 % Klimaschutz und dem Green City Plan vorgeschlagen, die vorgezogen werden können, um das Ziel der Klimaneutralität früher zu erreichen.

 

Mit dem Ratsbeschluss der Klimaschutzstrategie „Masterplan 100 % Klimaschutz“ (Drs. 0985/2017) liegt der Landeshauptstadt Kiel bereits eine umfassende Strategie zum Klimaschutz vor. Der Weg zur Klimaneutralität ist im Masterplan 100 % Klimaschutz deutlich aufgezeigt. Aufgrund weiter fortschreitenden Klimawandels und des Climate Emergency-Beschlusses bedarf es einer schnelleren Umsetzung der Maßnahmen. Es ist zu beachten, dass der Masterplan vor dem Hintergrund der aktuellen gesetzlichen, ökonomischen und technischen Rahmenbedingungen aufgestellt wurde. Für ein deutlich schnelleres Erreichen der Klimaneutralität auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel sind aus Sicht der Verwaltung auf Landes- und Bundesebene Änderungen der gesetzlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen erforderlich. Nichts desto trotz liegen einige der Treibhausgasemissionen auf dem Kieler Stadtgebiet im direkten oder indirekten Einflussbereich der Stadt. Dieser Verantwortung ist sich die Landeshauptstadt Kiel bewusst und übt darüber hinaus in ihren Möglichkeiten Einfluss auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene aus.

 

Die Auswahl der Maßnahmen folgte der Strategie, dass eine konsequente Umsetzung der Maßnahmen unter Einsatz von Techniken erfolgt, die sich unter den aktuellen Rahmenbedingungen wirtschaftlich darstellen lassen und die im Einflussbereich der Landeshauptstadt Kiel liegen. Darüber hinaus muss bei einer schnelleren Zielerreichung der Klimaneutralität der Fokus auf dem Einsatz von lokalen erneuerbaren Energien liegen. Dies gilt insbesondere für die regenerative Wärmeversorgung und den Einsatz von Photovoltaik zur Stromerzeugung. Des Weiteren wurde die Kommunikationsarbeit verstärkt betrachtet, da die Handlungsbereiche Haushalte (H) und Mobilität (M) aber auch Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) die größten Anteile am Endenergieverbrauch (H: 37 %, M: 28 %; GHD: 25 %) und an den Treibhausgasemissionen (H: 36 %, M: 19 %, GHD: 31 %) tragen.

 

Das Ziel der Klimaneutralität kann nur durch das gemeinsame engagierte Handeln von unterschiedlichen Akteur*innen gelingen. Dies lässt sich auch auf die Umsetzung des Masterplan 100 % Klimaschutz und Green City Plans in der Stadtverwaltung übertragen. Die Aktivitäten der Ämter müssen dafür ineinandergreifen. Im Rahmen der Umsetzung des 23-Punkte-Programms konnten wichtige Standards für die Zusammenarbeit verstetigt oder neue initiiert werden. Dieser Prozess wird im Zuge der weiteren Umsetzung der Beschlüsse noch fortgesetzt und intensiviert, um der Vorreiterrolle der Verwaltung gerecht zu werden.

 

Voraussetzung für das Vorziehen der Maßnahmen, war die Bereitstellung von finanziellen und personellen Ressourcen, da die bestehenden Ressourcen aufgrund der Umsetzung des „Masterplan 100 % Klimaschutz“ gebunden sind. Des Weiteren musste das bestehende Masterplanmanagement verstetigt werden. Die betroffenen Stellen wurden im März 2020 entfristet. Die für das 23-Punkte-Programm notwendigen finanziellen Aufwendungen für die Umsetzung von klimaschutzwirksamen Maßnahmen wurden im Haushalt 2020 bereitgestellt und in 2021 verstetigt. Die zusätzlich im Rahmen des Climate Emergency beschlossenen Stellen befinden sich derzeit in Ausschreibung. Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem 23-Punkte-Plan kann dementsprechend noch nicht im vollen Umfang erfolgen, es wird mit einer Besetzung der Stellen im 1. Quartal des Jahres 2021 gerechnet.

 

Des Weiteren hat die Covid-19 Pandemie die Umsetzung der Maßnahmen eingeschränkt. Insbesondere die Einbindung der Zivilgesellschaft, wie beispielsweise die stadtteilbezogenen Klimaschutzwerkstätten, konnten nicht durchgeführt werden und haben bei bereits bestehenden Maßnahmen, wie der Präsentation von Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsthemen während der Kieler Woche, mehr Kapazitäten als außerhalb der Pandemiezeit gebunden.

 

Ungeachtet dessen konnten viele Maßnahmen umgesetzt oder begonnen werden und haben sich teilweise bereits erfolgreich etabliert. Im Folgenden wird der Umsetzungsstand pro Beschlusspunkt aus dem 23-Punkte-Programm beschrieben:

 

  1. K-101 Leitlinien für die Berücksichtigung der Klimaschutzziele in zukünftigen Beschlüssen

 

Zielsetzung: Erarbeitung von Leitlinien für die Berücksichtigung der Klimaschutzziele, Aufnahme eines Standardprüfpunktes zur Klimaschutzrelevanz in die städtische Vorlagenstruktur

 

Mit Hilfe von Leitlinien soll der Beschluss der Ratsversammlung vom 16. Mai 2019, dass bei allen Handlungen und Beschlüssen der Landeshauptstadt Kiel und der Selbstverwaltung die Auswirkungen auf das Klima zu berücksichtigen sind, operationalisiert werden.

In vielen Bereichen der städtischen Verwaltung werden klimaschutzrelevante Entscheidungen im alltäglichen Geschehen getroffen. Um auch in diesen Fällen ein klimabewusstes Handeln zu fördern, sollen die Leitlinien weiter greifen und in möglichst viele Verwaltungsprozesse wirken.

 

Im ersten Schritt wurde die Vorgehensweise zur Beurteilung von Beschlüssen sowie die Erarbeitung der Leitlinien im bestehenden European Energy Award (EEA)-Team am 1. Dezember 2020 besprochen. Im nächsten Schritt soll in einem weiteren gemeinsamen Workshop mit dem EEA-Team sowie dem Lenkungskreis zum EEA ein Prüfschema entwickelt werden. Dieses soll zunächst an verschiedenen Beschlussvorlagen aus unterschiedlichen Ämtern des EEA-Teams getestet werden. Zur Vereinfachung werden bestehende Standards, wie der InBa-Standard sowie der Climate Emergency genutzt. 

 

Mögliche Prüfkriterien für die Beschlussvorlagen bzw. Kriterien in den Leitlinien könnten sein:

-          Energierelevanz

-          Förderung klimafreundlicher Mobilität

-          Öffentlichkeitswirksamkeit für den Klimaschutz

-          Effizienzsteigerung durch die Nutzung von Intracting-Mitteln

-          Kompensation zusätzlicher Energieverbräuche

-          Vollständige Ausschöpfung des Potenzials für erneuerbare Energien

-          Einhaltung Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung

 

Parallel wird derzeit durch Dez III der Standardprüfpunkt zur Klimarelevanz in die städtische Vorlagenstruktur aufgenommen.

Die Prüfung der Klimarelevanz wird Aufgabe der jeweiligen vorlagenerstellenden Ämter sein. Die Abteilung Klimaschutz steht bei Bedarf beratend zur Seite und wird stichprobenartig die Einhaltung der vereinbarten Leitlinien prüfen.

 

  1. K-102 Verankerung des Klimaschutzes in der Führungsebene

 

Zielsetzung: Fortführung des Gremiums „Masterplan 100 % Klimaschutz“ und Verankerung eines Lenkungskreises zum European Energy Award (EEA) auf Amtsleiterebene

 

Das Gremium „Masterplan 100 % Klimaschutz“ wurde im Rahmen der Förderung zum Masterplan 100 % Klimaschutz gegründet. Auch nach Auslauf der Förderung tagt dieses weiterhin. Die letzte Gremiumssitzung fand im August 2020 statt. Die nächste Sitzung ist für Februar 2021 geplant.

 

Der Lenkungskreis auf Amtsleiterebene im Rahmen des EEA-Prozesses wird im Jahr 2021 das erste Mal zusammenkommen.

 

  1. Stärkung Koordinierungsfunktion

 

Zielsetzung: Ansiedlung einer Anlauf- und Koordinierungsstelle in der Abteilung Klimaschutz, Unterstützung der Abteilung Klimaschutz durch zwei neue Planstellen

 

Die Aufgaben werden bereits jetzt schon in starkem Umfang von der Abteilung Klimaschutz wahrgenommen. So fand beispielsweise während der Digitalen Woche ein Klimatalk in Kooperation mit der Bürgerinitiative Klimanotstand mit dem Titel „Klimaschutz jetzt!?“ statt. Auch die Kommunikation zur Bürgerinitiative und weiteren engagierten Gruppierungen konnte im Jahr 2020 mit Hilfe des Videokonferenzsystems aufrechterhalten werden.

Zur Kieler Woche organisierte die Abteilung Klimaschutz gemeinsam mit dem Offenen Kanal Kiel und vielen weiteren Partnern die „Schlaumachwiese“ auf der Geomarwiese an der Kiellinie. Dort wurden viele Informations- und Mitmach-Angebote zu den Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit organisiert.

 

Seit 2020 ist Kiel Pilotkommune im BMU-geförderten Projekt KlikK aktiv – Klimaschutz in kleinen Kommunen durch ehrenamtliche Klimaschutzpaten der Energieagentur Rheinland-Pfalz. In diesem Projekt werden ehrenamtliche Klimaschutzbotschafter*innen in den Stadtteilen gesucht, die das Klimaschutz-Team dabei unterstützen, den Klimaschutzgedanken in die Kieler Stadtteile zu tragen. Im September erfolgte ein erster Social Media Aufruf und bereits 15 interessierte Klimaschutzbotschafter*innen haben sich gemeldet. Start des Projektes ist im Frühjahr 2021.

 

  1. K-001 / K-002 Energetische Gebäudesanierung und Energieeffizienz im Neubau (Kommunale Immobilien)

 

Zielsetzung: Erarbeitung eines Konzepts zur beschleunigten Steigerung der Energieeffizienz und Ausbau der regenerativen Energieversorgung (Inhalt: Prüfung der Wärmeversorgung durch regenerative Energien bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen von städtischen Liegenschaften außerhalb des Fernwärmegebiets, Installation der maximal möglichen Anzahl von PV-Modulen auf allen dafür geeigneten Dächern städtischer Liegenschaften); Verdopplung der Leistung der PV-Anlage der Grundschule Kronsburg; Erstellung eines Konzepts für die energetische Gebäudesanierung des Betriebsgeländes des ABK

 

Das Konzept zur beschleunigten Steigerung der Energieeffizienz und Ausbau der regenerativen Energieversorgung liegt im Entwurf durch das Energiemanagement der Immobilienwirtschaft vor und befindet sich in der weiteren Abstimmung. Nach den inhaltlichen Festlegungen des Konzeptes sind insbesondere noch die daraus resultierenden Mehrkosten und zusätzlichen Personalressourcen zu ermitteln. Das Konzept inkl. der Angaben zu den Mehraufwendungen soll der Selbstverwaltung im 2. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Die gemäß Beschluss zur Resolution anzuwendenden Grundsätze werden in das Konzept übernommen und bereits wie folgt umgesetzt:

 

a)      Wärmeversorgung bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen

 

Bei allen Neubauvorhaben und umfassenden Sanierungsmaßnahmen, bei denen auch die Wärmeversorgung neu herzustellen bzw. zu sanieren ist, wird vorrangig ein Anschluss an die Kieler Fernwärmeversorgung angestrebt. Sofern dies nicht möglich ist, wird obligatorisch eine Wärmeversorgung durch regenerative Energien geprüft. In begründeten Ausnahmefällen, in denen die 100%ige Versorgung nicht erfüllt werden kann, werden Ausgleichsmaßnahmen angestrebt, um rechnerisch im Wesentlichen die 100-%-Versorgung nachweisen zu können.

 

Beispiele aus der aktuellen Planung:

 

Im Zuge der umfassenden Sanierungen erfolgt ein Wechsel auf Fernwärme an den Friedrich-Junge Schulen, Standort Schreventeich, und am Bodelschwinghaus. Auch die Hein-Dahlinger-Halle soll zeitnah auf Fernwärme umgerüstet werden.

 

Insgesamt werden derzeit alle Liegenschaften, die noch mit fossilen Brennstoffen beheizt werden, auf den Zustand der aktuellen Anlagen und die Realisierbarkeit regenerativer Alternativen hin überprüft. Anhand der Ergebnisse dieser Überprüfungen wird ein Zeitplan für eine Umstellung auf regenerative Energien erstellt, der unter der Voraussetzung der erforderlichen Finanzmittel zur Umsetzung kommen soll. Der Zeitplan wird Bestandteil des o.g. Konzeptes sein.

 

b)      Umsetzung bei bereits geplanten oder im Bau befindlichen Maßnahmen

 

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung befand sich aus betrieblichen Gründen des Objektes nur noch der Neubau der Feuer- und Rettungswache Nord in der Planung mit einer Wärmeversorgung über fossile Brennstoffe. Hier konnte eine Umplanung zu Gunsten einer Erdwärmeversorgung vorgenommen werden (s. Drs. 0806/2020).

 

Die Wärmeversorgung der Feuerwache Nord teilt sich auf in

  • Eine Erdwärmepumpe mit 137 kW für die Fußbodenheizung und Halle
  • Eine Luftwärmepumpe mit 56 kW für die Grundlast durch statische Heizkörper und zur Warmwasserbereitung im Sommer

 

sowie einen 160 kW Gasspitzenlastkessel als Sicherheitsredundanz.

 

Die Wärmepumpen sind für die Grundlast ausgelegt und der Gaskessel zur Sicherheit sowie für Lastspitzen bei Heizung und Warmwasser.

 

Nach der Leistungsbilanz hat die Feuerwache Nord einen Wärmeleistungsbedarf für die Gebäudebeheizung von ca. 170 kW, die zu 137 kW bzw. 81 % aus regenerativer Energie gedeckt wird. Rechnet man den Warmwasserbedarf von ca. 80 kW mit einer Deckung von 50 % aus regenerativer Energie hinzu, beträgt der Anteil erneuerbarer Energie noch 71 %.

 

Die elektrische Energie für die Wärmepumpen soll rechnerisch zu 100 % durch die PV-Anlage gedeckt werden.

 

c)      Solarstromanlagen auf allen geeigneten Dächern städtischer Liegenschaften

 

Im Hinblick auf die Installation von Solaranlagen zur Kompensation von Mehrverbräuchen in städtischen Liegenschaften wurde bereits vor Jahren der Standard eingeführt, dass bei Neubauten oder umfassenden Dachsanierungen die Dachflächen so herzurichten sind, dass sie für Solaranlagen geeignet sind.

 

Der mit dem Beschluss zur Resolution angestrebte flächendeckende Einsatz von Solaranlagen, der deutlich über die bisherige bedarfsorientierte Praxis hinausgeht, bedarf noch der weiteren konzeptionellen Ausarbeitung und wird mit Vorlage des Konzeptes im 2. Quartal 2021 konkretisiert.

 

Die Dächer, die laut Solarkataster für eine PV-Anlage in Frage kommen, werden zurzeit noch einmal intensiver nach baufachlichen Gesichtspunkten (Statik, Zustand des Daches, Denkmalschutz u.ä.) überprüft.

 

Bereits in Umsetzung befinden sich zurzeit folgende PV-Projekte:

  • RBZ 1, Gebäude C, mit 48 kW
  • KTE Buschblick mit 20 kW
  • Grundschule Kronsburg mit 20 kW

 

In Planung für 2021 befinden sich:

  • Gymnasium Wellingdorf mit 43 kW
  • Hans-Geiger-Gymnasium mit 42 kW
  • Gemeinschaftsschule Hassee mit 130 kW
  • Mensa Westring mit 20 kW

 

Die konkret beschlossene Maßnahme zur Verdopplung der Leistung bei der Solarstromanlage an der Grundschule Kronsburg wird damit umgesetzt. Nach abschließender Klärung der statischen Grundlagen soll die Installation der Anlage gemeinsam mit den Anlagen für das RBZ 1 und die KTE Buschblick zur Ausschreibung kommen, um über die Bündelung günstigere Anschaffungspreise erzielen zu können.

 

Für das Betriebsgelände des ABK liegt ein veraltetes Konzept für die energetische Gebäudesanierung vor. Erste Gespräche mit dem ABK zur Abstimmung der Vorgehensweise wurden geführt. Mit oberster Priorität soll die energetische Sanierung und Erweiterung des Betriebsdienstgebäudes erfolgen, da die vorhandenen Räumlichkeiten nicht ausreichen und derzeit zusätzlich externe Büroflächen angemietet werden müssen. Ein erster gemeinsamer Workshop mit den Fachplanern ist im Januar dieses Jahres geplant.

 

  1. K-007 Energieeffiziente Beleuchtung

 

Zielsetzung: grundsätzlicher Einsatz der energiesparendsten Beleuchtungs-Technologie (derzeit LED); Fortführung des Beleuchtungsaustauschprogramms in Bestandsgebäuden; Start eines Beleuchtungssanierungsprogramms unter Einsatz von LED-Retrofit bei Kindertageseinrichtungen freier Träger; Einrichtung eines Runden Tischs zum Thema Straßenbeleuchtung

 

Bei allen entsprechenden Vorhaben wird bereits energiesparende Beleuchtungs-Technologie eingesetzt, so dass mit Sanierungsmaßnahmen an vielen Stellen bereits auch schon ein Austausch der Beleuchtung erfolgt.

 

In 2020 wurden losgelöst von Sanierungsmaßnahmen ein eigenständiger Beleuchtungsaustausch an der Friedrich-Junge-Schule, Standort Wik (94 Leuchtpunkte), dem Gymnasium Wellingdorf (169 Leuchtpunkte), der Grundschule Holtenau (31 Leuchtpunkte) und der Hardenbergschule (8 Leuchtpunkte) vorgenommen.

 

Nach Abstimmung mit den Planungen für die Akustikdecken sollen in 2021 Maßnahmen an der Theodor-Storm-Schule, am Altbau der Hermann-Löns-Schule und der Iltis-Halle folgen.

 

Die zusätzlich angemeldeten 200.000 € Bauunterhaltungsmittel mit der Zweckbindung LED-Instandsetzung konnten aufgrund fehlenden Personals nicht umgesetzt werden. Bei zusätzlichem Personal werden die zusätzlichen Mittel in 2021 oder 2022 voraussichtlich umgesetzt.

 

Alle zusätzlichen Anstrengungen zur Umsetzung des Climate-Emergency-Beschlusses wurden durch die Immobilienwirtschaft bisher mit den vorhandenen Personalressourcen erbracht. Für eine dauerhafte Intensivierung der konzeptionellen Erarbeitung, Planung und Umsetzung der Climate-Emergency-Maßnahmen werden zusätzliche Personalkapazitäten benötigt, die mit Vorlage des Konzeptes konkretisiert werden.

 

Zur Ermittlung der Energieeinsparpotenziale im Bereich Beleuchtung wurde bereits in sieben Kindertagesstätten freier Träger der Bestand an Beleuchtung aufgenommen und eine LED-Leuchten-Konzeption erstellt. Für 10 weitere Kitas wird dies derzeit durchgeführt. In einer Kita wurde der Beleuchtungsaustausch bereits vor dem Climate Emergency umgesetzt und über den Kieler Klimaschutzfond finanziert. Da derzeit eine Förderung von 45 % durch die nationale Klimaschutzinitiative des BMU bei Austausch der kompletten Beleuchtung inklusive Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor und Abdeckung möglich ist, soll für die Kitas ein Förderantrag gestellt werden und der Differenzbetrag über das Innerstädtische Contracting finanziert werden. Das Prinzip eines Einsatzes von LED-Retrofit (lediglich Austausch des Leuchtmittels) wird dementsprechend aufgrund der Fördermöglichkeiten nicht umgesetzt.

 

Der in der Climate Emergency Vorlage angeregte Runde Tisch zum Thema Reduzierung von Lichtemissionen fand am 4. März 2020 zum Schwerpunkt Straßenbeleuchtung statt. Die Weiterführung des Runden Tischs liegt aufgrund der Thematiken Lichtimmissionen und Artenschutz beim Umweltschutzamt.

 

  1. Green City Plan – Umwandlung von Fahrstreifen des Kfz-Verkehrs zugunsten des Radverkehrs

 

Zielsetzung: genauere Betrachtung der Straßen für die Untersuchung von Premiumradrouten; Geschäftliche Mitteilung zu Voraussetzungen für sog. Protected Bike Lanes; Einrichtung von zwei neuen Planstellen im Tiefbauamt; Prüfung weiterer notwendiger Kapazitäten zur Beschleunigung von Radverkehrsanlagen

 

Aktuell befindet sich die Netzplanung für das Veloroutenpremiumnetz in der Ämterabstimmung. In Zusammenarbeit mit der KielRegion und umliegenden Gemeinden werden auch übergemeindliche regionale Premiumrouten berücksichtigt, die durchgängige Verbindungen schaffen sollen.

 

Eine Geschäftliche Mitteilung zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Protected Bike Lanes möglich sind, konnte aufgrund der vielfältigen vorrangigen Aufgaben bisher nicht erfolgen.

 

 

  1. K-012 Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf E-Mobilität bzw. Wasserstoff, Optimierung Fahrzeugeinsatz

 

Zielsetzung: grundsätzlich nur noch Beschaffung von kleinen E-PKW sowie technische Begründung im Nutzfahrzeugbereich, wenn vom Grundsatz der Beschaffung abgewichen werden soll; Prüfung der effizienteren Nutzung von Fahrzeugen bspw. durch Pooling

 

Die zentrale Fuhrparkverwaltung des ABK berücksichtigt die Maßgaben des Climate Emergency in Bezug auf die Fahrzeugbeschaffungen. So befanden sich zum 31.12.2020 39 rein elektrisch betriebene Fahrzeuge und 2 Hybridfahrzeuge im Fuhrparkbestand der Landeshauptstadt Kiel. Eine Neufassung der Geschäftsanweisung Fahrzeuge konnte aufgrund anhaltend hoher Arbeitsbelastungen bisher noch nicht abgeschlossen werden. Die strikte Vorgabe nach emissionsfreien Antriebssystemen wird vorerst auch durch die Maßgabe zur Beschaffung von Fahrzeugen nach dem neusten Stand der Technik gedeckt.

 

Mit dem in Ausschreibung befindlichen digitalen Mobilitätsportal für Betriebliche Mobilität der Landeshauptstadt Kiel wird ein elektronisches Pooling und Buchungssystem der LHK-eigenen PKW ermöglicht. Die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen erhöht die Effizienz eigener Fahrzeuge und die vermehrte Nutzung von Carsharing verbessert die CO2- und NOX- Bilanz betrieblicher Mobilität. Des Weiteren ermöglicht die Integration von ÖPNV- und auch dienstlicher Privat-PKW-Mobilität eine Gesamtbilanzierung und mittelfristige Verbesserungen.

 

  1. K-016 Nachhaltiges Beschaffungswesen

 

Zielsetzung: Erarbeitung eines Konzepts zur Stärkung von ökologischen Kriterien im städtischen Vergabewesen und bei der Vergabe von Aufträgen; Beschaffung von energieverbrauchsrelevanten Geräten mit dem höchsten Leistungsniveau der Energieeffizienz und soweit vorhanden die höchste Energieeffizienzklasse im Sinne der Energieverbrauchskennzeichnung

 

Das Thema „Nachhaltige Beschaffung“ ist vielschichtig und komplex, sodass zu Beginn des Vorhabens, eine stadtinterne Beschaffungsstrategie zu entwickeln, zunächst Recherchen und Gespräche zu Konzepten nachhaltiger Beschaffung anderer Städte sowie zu vorhandenen Umweltlabeln durchgeführt wurden. Das Ergebnis ist eine Auflistung verschiedener Produktgruppen und die Zuordnung der passenden Umweltlabel, um Nachhaltigkeitskriterien für deren Beschaffung zu formulieren oder bereits bestehende Gütesiegel als Kriterium in Ausschreibungen miteinbeziehen zu können.

In Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Nachhaltige Beschaffung Schleswig-Holstein wurde eine Arbeitsgruppe für Nachhaltige Beschaffung gebildet.

 

Des Weiteren wurde eine Negativliste mit bereits bestehenden Richtlinien (z.B. PVC-Verbot, Verzicht auf Verwendung Tropischer Hölzer) der Landeshauptstadt Kiel angelegt und eine Sammlung der beschlossenen Maßnahmen aus Kieler Beschlüssen vorgenommen. Zu diesen gehören beispielsweise:

-          Masterplan 100 % Klimaschutz

-          Climate Emergency

-          Fair Trade Stadt Kiel

-          Kieler Woche Konzept

-          Zero Waste Konzept

-          SDGs

 

Zur Bestandsaufnahme der derzeitigen Beschaffungssituation wurden vom Sachbereich Umweltberatung zwischen Juli und September 2020 mit insgesamt elf beschaffungsrelevanten Ämtern Interviews geführt. Neben produktspezifischen Ergebnissen, z.B., dass es sich derzeit in der Verwaltung bei nur 40 % des genutzten Papiers um Recyclingpapier handelt, ist ein zentrales Ergebnis, dass sich die Ämter genauere Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung wünschen, um diese als Ausschreibungskriterien einzubeziehen.

 

Eine Geschäftliche Mitteilung soll im 1. Quartal 2021 ausgegeben werden. Im Anschluss daran werden gemeinsam mit dem Sachbereich Internationales und Nachhaltigkeit aus dem Büro des Stadtpräsidenten zwei Workshops für die Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Kiel zum Thema „Nachhaltige Beschaffung“ organisiert. Zuerst wird eine allgemeine Einführung in das Thema angeboten und im zweiten Workshop das Beschaffungsthema Arbeitskleidung mit den betroffenen Ämtern bearbeitet. 

 

  1. M-001 Vorhandene Infrastruktur instand halten – Radwegesanierungsoffensive

 

Zielsetzung: Radwegesanierungsoffensive alle 6 Monate; schrittweise Erneuerung bzw. Instandsetzung der Bushaltestellen mit Möglichkeit der Bepflanzung von Haltestellendächern

 

Das Tiefbauamt führte im Frühjahr 2020 erstmalig ein entsprechendes Programm zur Radwegdeckensanierung durch. Insgesamt wurden im März, April und Mai Radwege auf einer Länge von fast acht Kilometern instandgesetzt und neu asphaltiert. Insgesamt 25 Streckenabschnitte wurden dabei unter Einbeziehung von Vorschlägen aus dem Kieler Fahrradforum und den Ortsbeiräten ausgewählt. Die Kosten zur Maßnahmenumsetzung lagen bei rund 1,5 Millionen Euro. Aufgrund von Corona bedingten Schulschließungen konnten in der Umsetzung der Maßnahmen vor allem auch Schulwegeverbindungen, die für die 2. Umsetzungsphase im Herbst 2020 vorgesehen waren, vorgezogen werden. Damit konnten deutlich mehr Maßnahmen abgeschlossen werden als prognostiziert und dem Radverkehr noch früher im Jahr im sanierten Zustand zugänglich gemacht werden. Die Verwaltung berichtete in der Geschäftlichen Mitteilung „Radwegdeckensanierungen im Programm Climate Emergency – Bericht zur Umsetzung“ (Drs. 0572/2020) über die Durchführung.

 

Im Rahmen der Kampagne Stadtradeln wurde dieses Jahr erstmalig die RADar Funktion aktiviert, mit denen Radfahrende in Kiel die Möglichkeit hatten, schlechte Wegstrecken für eine Sanierung vorzuschlagen. In der Meldungskategorie gingen insgesamt 110 Meldungen ein, die nun vorerst auf eine Eignung für die Radwegsanierungsoffensive geprüft werden müssen.

 

Es hat sich darüber hinaus gezeigt, dass der Zeitansatz überdacht werden muss. Das Zeitfenster im Herbst ist bei der normalen Auslastung der Firmen zu dieser Zeit nicht unter adäquaten finanziellen Bedingungen erreichbar. Es ist finanziell sinnvoller den Zeitraum im Frühjahr für die Umsetzung des kompletten Jahresprogramms zu nutzen. Vom Ablauf sind die Maßnahmen dann bei trockenem Frühjahrswetter besser planbar als bei schlechter werdendem Herbstwetter. Bautechnisch sind auch Strecken mit viel Laubanfall dann sanierbar.

 

Im Rahmen der schrittweisen Erneuerung bzw. Instandsetzung der Bushaltestellen mit Möglichkeit der Bepflanzung von Haltestellendächern prüft Ströer in Absprache zwischen Straßenbaulastträger, Eigenbetrieb Beteiligungen und Ströer/DSM zurzeit, ob es ein Modell gibt, dass ähnlich aussieht wie die Kieler Fahrgastunterstände, aber ein bepflanztes Dach aufweist. Ströer wurde beauftragt, den Pflege- und Unterhaltungsaufwand darzustellen. Gemeinsam wurde festgelegt, dass zuerst die Unterstände am Hauptbahnhof ersetzt werden sollen.

 

  1. M-002 Ausbau Fahrradinfrastruktur – Anpassung der Haushaltsmittel

 

Zielsetzung: Erarbeitung eines Konzepts zur Steigerung des Mittelumsatzes für die Radverkehrsinfrastruktur von aktuell 17 Euro je Einwohner*in und Jahr auf 30 Euro je Einwohner*in und Jahr; Unterstützung des Radverkehrsbeauftragten durch eine neue Planstelle; Erarbeitung eines Programms mit zehn prioritären Maßnahmen zur Steigerung des Radverkehrsanteils bis 2025 auf 25 %

 

Die Verwaltung ist bestrebt den Mittelumsatz in diesem Bereich nachhaltig dem geforderten Maßstab anzupassen. Ein Gesamtkonzept lässt sich im Hinblick auf zusätzliche Planungsaufrufe jedoch erst dann sinnvoll erstellen, wenn die Premiumrouten Konzeption und die personellen Verstärkungsmaßnahmen abgeschlossen werden konnten. Davon unabhängig werde eine Reihe von Ausbauvorhaben für die Radverkehrsinfrastruktur vorangetrieben.

 

Für ein Prioritätenprogramm ist ein Abgleich mit dem erwarteten Velopremiumroutennetz notwendig. Die Netzplanung befindet sich aktuell in der Ämterabstimmung. Ein Prioritätenprogramm wird im Anschluss mit dem Fahrradforum abgestimmt. Der Anteil des Radverkehrs ist in der letzten Verkehrsmittelerhebung auf 22 % Anteil an allen Wegen (24 % aller Wege innerhalb Kiels) bestimmt worden. Die Geschäftliche Mitteilung „Ergebnisse Forschungsprojekt – Mobilität in Städten – SrV 2018“ (Drs. 1233/2019) berichtete hiervon.

 

  1. M-013 Ruhender Verkehr

 

Zielsetzung: Neubewertung und Neuordnung mit einer Erweiterung der Bewirtschaftung des Parkraums (Maßnahme I.a-8 aus Green City Plan); Umsetzung weiterer Punkte des Maßnahmenblatts M-013 Ruhender Verkehr

 

Es wurde ein Parkraumkonzept mit stufenhaften Umsetzungsplan erarbeitet. Zu diesem soll zunächst ein Grundsatzbeschluss der Ratsversammlung eingeholt werden. Die Beschlussvorlage befindet sich derzeit in Vorbereitung.

 

Parallel wurden Parkeinrichtungen für Kfz und Fahrräder digital erfasst und kartiert. Die Umsetzung weiterer Teilprojekte aus dem Green City Plan (Maßnahme I.a-8) befindet sich in Vorbereitung. Hierzu gehört die Ertüchtigung eines neuen Buchungs-/Zugangssystems zur Radstation im Umsteiger, Mobilitätsstationen und die Anpassung des Kieler Parkleitsystems einschließlich Parkplatzsensoren im Bereich Altstadt.

 

  1. K-105 Verankerung von Klimaschutz in der Bauleitplanung und der Stadtentwicklung

 

Zielsetzung: Erstellung von Energieversorgungskonzepten für Neubauvorhaben außerhalb des Fernwärmegebiets

 

Für Baugebiete mit Planerfordernis nach § 1 (3) BauGB außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebiets werden bzw. wurden unter Beteiligung des Umweltschutzamtes derzeit mehrere Energieversorgungskonzepte durch externe Gutachter erstellt. Die Einbindung der Fachgutachter hat sich bewährt. So konnten gemeinsam mit den involvierten Fachämtern, Projektträgern und Investoren Lösungswege entwickelt werden, um den Einsatz von erneuerbaren Energien in den Quartieren zu erhöhen und frühzeitig möglichen Zielkonflikten und Flächenkonkurrenzen entgegenzuwirken. Somit konnten die Voraussetzungen und Infrastrukturen für CO2-arme Quartiere auf dem Weg zur Klimaneutralität geschaffen werden. Im folgendem wird der aktuelle Planungsstand verkürzt dargestellt, im Detail werden die Ergebnisse im Rahmen des jeweiligen Bebauungsplan-Verfahren in den Fachausschüssen vorgestellt:

 

Energieversorgungskonzept Kieler Süden: Das Energieversorgungskonzept zum Kieler Süden wurde im Auftrag der LEG Entwicklungsgesellschaft GmbH in enger Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und dem Umweltschutzamt erstellt. Beauftragt wurde die IPP ESN Power Engineering GmbH. Das Gutachten ist abgeschlossen. Derzeit erfolgt die Abstimmung der gutachterlichen Empfehlungen mit den Anforderungen aus dem Gestaltungshandbuch.

 

Energieversorgungskonzept für den Bebauungsplan Nr. 994V „Steinbrügge“: Das Energieversorgungskonzept für das Baugebiet Steinbrügge wurde im Auftrag des Entwicklungsträgers D. Steiner Bau GmbH in Abstimmung mit dem Umweltschutzamt erstellt. Beauftragt wurde die Roggensack Ingenieure GmbH. Das Gutachten ist abgeschlossen.

 

Energieversorgungskonzept StrandOrt: Für den Gewerbe- und Industriepark StrandOrt erfolgt die Erstellung eines Energieversorgungskonzeptes mit anschließender Konzessionsvergabe im Auftrag der Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungs GmbH in enger Abstimmung mit dem Umweltschutzamt. Bearbeitet wird die Konzepterstellung und das anschließende Vergabeverfahren durch die Arbeitsgemeinschaft bestehend aus der Megawatt Ingenieurgesellschaft mbH und der Averdung Ingenieure & Berater GmbH. Das Energiekonzept befindet sich derzeit in der Erarbeitung.

 

Bei folgenden Baugebieten wird derzeit geprüft, ob die Erstellung eines Energieversorgungskonzeptes erforderlich ist bzw. wurde die Vorlage eines Energieversorgungskonzepts gefordert, sofern kein Anschluss an das Fernwärmenetz erfolgt:

-          1014 Holsteinstadion

-          1017V KapHorn

-          1022 Boelckestraße Süd

-          1028 / 1029 Bremerskamp

-          1018 „Rotenbek“

 

Für die Entwicklung des Sanierungsgebiets Holtenau Ost werden bereits im Rahmen des anstehenden städtebaulich und freiraumplanerischen Wettbewerbs Aussagen zu der späteren Energieerzeugung und -versorgung auf Basis erneuerbarer Energien gefordert. Die Aussagen des Wettbewerbssiegers werden als eigener Fachbeitrag in der sich anschließenden Rahmenplanung (Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes) vertieft und weiter ausgearbeitet. Ziel ist es, modellhaft aufzuzeigen, wie das Ziel der Klimaneutralität quartiersbezogen erreicht werden kann. 

Darüber hinaus hat sich Kiel mit dem Sanierungsgebiet Holtenau Ost erfolgreich um eine Teilnahme an dem EU-Projekt MULTIPLY beworben. MULTIPLY (Municipal peer-to-peer learning in integrating transport, land-use planning and energy policy at district level) ist ein durch die EU gefördertes Forschungsprojekt und zielt darauf ab, das volle Klimaschutzpotenzial der integrierten Stadtplanung zu heben.

 

 

  1. K-108 Betriebliches Mobilitätsmanagement für den kommunalen Bereich

 

Zielsetzung: Einrichtung eines zentralen betrieblichen Mobilitäts- und Elektromobilitätsmanagements; Einrichtung mindestens einer weiteren Planstelle; Prüfung Vergabegrundsätze Stellplätze

 

Die Ratsversammlung hat mit Drs. 0490/2017 das Tiefbauamt mit der Durchführung des betrieblichen Mobilitätsmanagements beauftragt. In deren Rahmen wird aktuell eine neue, objektive Priorisierung bei der Vergabe der Stellplätze nach dienstlicher Dringlichkeit und Bedarf erarbeitet. Aufgrund der besseren Emissionsklassen ist der Ersatz eines Teils von Privatwagenfahrten (meist konventionell angetrieben) durch (E-)Carsharing-Fahrten angestrebt. Die Emissionsklassen der Dienst-KFZ werden im Mobilitätsportal künftig miterfasst, um Einfluss auf den CO2- und NOX-Fußabdruck nehmen zu können.

 

  1. K-110 Intensivierung kommunales Intracting (und Kompensationsmodell)

 

Zielsetzung: Haushaltsmittel für das Intracting werden um 750.000 Euro aufgestockt; Energieeffizienzmaßnahmen oder der Einsatz von energieeffizienten Technologien darf nur nach einem negativen Bescheid zur Finanzierung durchs Intracting abgelehnt werden

 

Der investive Topf des kommunalen Intractings wurde um 750.000 Euro aufgestockt. Damit stehen sowohl im investiven als auch im Ergebnishaushalt Mittel zur Umsetzung von Energieeffizienzprojekten zur Verfügung. Aktuell sind Projekte mit der KVG, dem städtischen Krankenhaus und einigen Kitas freier Träger in Planung.

 

Bislang wurde noch keine Energieeffizienzmaßnahme oder der Einsatz energieeffizienter Technologie zur Prüfung der Finanzierung dem Umweltschutzamt vorgelegt und dort negativ beschieden.

 

Das Intracting ist ein besonders wichtiges Instrument zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen und Leuchtturmprojekten im Klimaschutz zur Erreichung der gesetzten Klimaschutzziele. In Anlehnung an geführte Gespräche mit anderen Kommunen, die erfolgreich das Intracting betreiben, soll das System weiter optimiert werden.

 

  1. K-111 Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement für städtische und extern organisierte Events

 

Zielsetzung: Übertragung der bewährten Maßnahmen der Kieler Woche auf weitere städtische Events; Erweiterung der Auflagen für Events externer Veranstalter auf städtischen Flächen um die Maßnahmen

 

Im ersten Schritt wurde eine Bestandsaufnahme durchgeführt: Die nachhaltigen Maßnahmen der Kieler Woche wurden gesammelt und die Evaluation der Einzelmaßnahmen begonnen. Insbesondere auf dem Eventareal Kiel-Schilksee werden viele klimaschutzrelevante Maßnahmen umgesetzt (Verwendung von wiederverwendbarem Geschirr/Bechern, ausschließlich papierlose Online-Meldungen) aber auch die gesamte Kieler Woche setzt viele klimaschutzrelevante Maßnahmen (bewachte Fahrradparkplätze, Pfandsystem für Mehrwegbecher) um.

 

Des Weiteren wurden die externen Veranstalter auf städtischen Flächen gesammelt.

 

Gemeinsam mit dem Zero Waste-Team und dem Kieler Woche Büro erarbeitet das Klimaschutzteam einen Leitfaden für nachhaltige (städtische) Veranstaltungen. In diesem sollen beispielsweise Maßnahmen wie Fahrradparken, Energiebezug oder das Verbot von Einweggeschirr aufgenommen werden. Dafür wurden bereits Leitfäden anderer Kommunen recherchiert. Der Kieler Leitfaden wird voraussichtlich 2022 fertig gestellt werden.

 

Im nächsten Schritt sollen, nach Erstellung des Leitfadens und Übertragung auf alle städtischen Events, die Vorgaben auch für externe Veranstalter auf städtische Flächen übertragen werden.

 

  1. K-112 Reduzierung des Stromverbrauchs in Rechenzentren und Serverräumen

 

Zielsetzung: Erstellung einer Übersicht aller Serverräume und Rechenzentren in Liegenschaften und Eigenbetrieben der Landeshauptstadt Kiel; Durchführung von Serverraum-Checks; Umsetzung der im Serverraum-Check vorgeschlagenen rentierlichen Maßnahmen

 

Derzeit wird eine Übersicht der Serverräume und Rechenzentren der Landeshauptstadt Kiel und der Eigenbetriebe erstellt.

Im nächsten Schritt werden Serverraum-Checks initiiert und die Umsetzung der rentierlichen Maßnahmen mit Hilfe des Intractings angeregt. Die Serverraum-Checks sollen von einem externen Experten durchgeführt werden.

 

  1. K-123 Auflagen bei Grundstücksverkäufen

 

Zielsetzung: Verpflichtung zur Prüfung von regenerativen Energieerzeugungsanlagen beim Verkauf von städtischen Grundstücken, die nicht an die Kieler Fernwärme angeschlossen werden können; Einbindung des Umweltschutzamtes bei Investorengesprächen.

 

Die Einbindung des Umweltschutzamtes bei Investorengesprächen erfolgte im Rahmen der Erstellung von Energieversorgungskonzepten. Siehe dazu Punkt 12 K-105 Verankerung von Klimaschutz in der Bauleitplanung und der Stadtentwicklung.

 

 

  1. K-128 Prüfung von Freiflächen für die Nutzung zur Erzeugung erneuerbarer Energien + Werbung für private Initiative

 

Zielsetzung: Initiierung von Gesprächen mit Eigentümer*innen bzw. -verwalter*innen potentieller Flächen für die Nutzung zur Erzeugung erneuerbarer Energien; Informationskampagne „Weil mein Dach mehr drauf hat“

 

Um die Potenziale der regenerativen Energien auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Kiel zu heben, wurden erste Gespräche im Rahmen des Energieeffizienznetzwerkes sowie des Gremiums „Masterplan 100 % Klimaschutz“ mit Grundstückseigentümer*innen bzw. -verwalter*innen von großen Freiflächen und Gebäuden geführt. Weitere große Freiflächen wurden im Rahmen einer Gremiumssitzung identifiziert.

 

Die Informationskampagne für private Hauseigentümer „Weil mein Dach mehr drauf hat“ ist für Frühjahr 2021 geplant. Der Auftrag für die kommunikative Begleitung der Kampagne, zusammen mit der Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit des Klimaschutz-Teams, wurde an Greenteam Kommunikation vergeben. Erste Konzeptionsgespräche wurden bereits geführt.

Im Juni 2020 fand außerdem ein erstes Webinar zum Thema „Energiewende von oben: Kieler Hauseigentümer*innen und Mieter*innen können jetzt vom Solarstrom profitieren“ in Kooperation mit der Verbraucherzentrale SH statt.

 

 

  1. E-116 Initiierung Energieverbund KielRegion

 

Zielsetzung: Dialog mit dem Umland über die zukünftige Nutzung der vorhandenen regionalen Potentiale regenerativer Energieträger; Aufbau eines Energieverbunds KielRegion; Unterstützung der Abteilung Klimaschutz durch eine neue Planstelle

 

Das Klimaschutz-Team steht bereits im intensiven Dialog mit den Klimaschutzmanager*innen des Umlands, um die Grundsteine für einen gemeinsamen Energieverbund KielRegion zu legen.

 

Die KielRegion nimmt beispielsweise am Projekt HyStarter der KielRegion teil, in dem der Frage nachgegangen wird, welche Rolle Wasserstoff zukünftig in der KielRegion spielen kann.

 

Des Weiteren liegt seit dem 1.7.2020 ein positiver Förderbescheid des Regionalbudgets der KielRegion vor, mit dessen Hilfe nun eine Biomassestrategie entwickelt wird. Ziel des Projektes ist es, in jedem der drei Gebietskörperschaften, Landeshauptstadt Kiel, Kreis Plön und Kreis Rendsburg-Eckernförde, ein Modellprojekt für den Einsatz von regionaler Biomasse zu identifizieren, neue innovative Technologien zur energetischen Verwertung biogener Reststoffe zu identifizieren und ein Akteursnetzwerk aufzubauen.

 

Die Einreichung einer Projektskizze im Rahmen des Förderprogramms Region.innovativ gemeinsam mit der KielRegion, den Klimaschutzmanager*innen der Region sowie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel um Bundesfördermittel einzuwerben war nicht erfolgreich, da die Landeshauptstadt Kiel in diesem Bereich im bundesweiten Vergleich mit anderen Verbundprojekten keine ausreichende Förderpriorität nachweisen konnte. Der Fördermittelgeber hat aufgrund dessen vom Einreichen eines Förderantrags abgeraten.

 

 

  1. Ü-102 Leuchtturmprojekte

 

Zielsetzung: Initiierung und Förderung von „Masterplan 100% Klimaschutz“ – Leuchtturmprojekten; Durchführung einer Leistungsschau 100 % Klimaschutz; Unterstützung der Abteilung Klimaschutz durch eine neue Planstelle

 

Die Suche nach Leuchtturmprojekten ist gestartet und Gespräche, unter anderem mit den Mitgliedern des Gremiums „Masterplan 100 % Klimaschutz“, wurden initiiert. Auch bereits vorhandene Leuchtturmprojekte wurden gesammelt. Hierzu zählen beispielsweise das klimafreundliche Gewerbegebiet HIP Kiel-Wellsee, das Küstenkraftwerk, die Landstrom-Anlagen des Port of Kiel, die E- bzw. Hybrid- Busflotte und Hybrid- Fähren sowie viele weitere Projekte.

Die Umsetzung von Projekten dieser Größenordnung nimmt einige Zeit in Anspruch.

 

Die erste „Leistungsschau 100 % Klimaschutz“ (Arbeitstitel) ist aktuell für das Jahr 2023 vorgesehen, da zu erwarten ist, dass bis dahin repräsentative Pilotprojekte für den Klimaschutz umgesetzt wurden. Das Jahr 2023 könnte dann ganz unter dem Motto Klimaschutz stehen und in einem Fokuszeitraum viele Veranstaltungen, Präsentationen und Aktionen stattfinden.

 

 

  1. Ü-103 Ausweitung Klimaschutzfonds

 

Zielsetzung: Durchführung von zwei Klimaschutzkampagnen: Kühlgeräteaustauschförderung für 100 Haushalten mit maximal 300,00 Euro pro Haushalt; Innendämmungsförderung für 10 Wohneinheiten mit maximal 6.000,00 Euro pro Haushalt

 

Der Klimaschutzfonds dient als finanzieller Anreiz zur Umsetzung der Klimaschutzprinzipien. Um die Potenziale im Sektor Haushalte und Einwohner*innen zu heben wurde der Klimaschutzfonds zunächst um die beiden Kampagnen - Kühlgeräteaustausch und Innendämmung – zum Climate Emergency erweitert. Die Kampagnen sollten ursprünglich im März 2020 zu der Messe Klima und Energie starten. Aufgrund der Covid-19 Pandemie musste diese abgesagt werden. Des Weiteren mussten die Förderbedingungen auf die derzeitigen Rahmenbedingungen angepasst werden, so müssen nun die Verbrauchsmessungen der Kühlgeräte eigenständig von den Kieler*innen durchgeführt werden. Die Messgeräte erhalten die Teilnehmenden kostenlos vom Umweltschutzamt der Landeshauptstadt Kiel oder sie können bei den städtischen Büchereien ausgeliehen werden. Um die eigenständige Messung mit den Messgeräten zu erleichtern, wurde ein Videotutorial produziert, dass den Teilnehmer*innen sowie allen Interessierten auf www.kiel.de/stromsparen zur Verfügung steht.

 

Der Stromverbrauch des alten Kühlgerätes muss mindestens sieben Tage gemessen werden. Wenn der Verbrauch der Altgeräte so hoch ist, dass sich ein Austausch unter Berücksichtigung der Gesamtökobilanz lohnt, erhalten die Personen einen Zuwendungsbescheid. Die Neugeräte müssen der höchsten Effizienzklasse (derzeit A+++) entsprechen und von vergleichbarer Größe zum Altgerät sein. Das Altgerät muss fachgerecht entsorgt und dies über einen Entsorgungsnachweis belegt werden. So soll eine Weitergabe der alten Geräte ausgeschlossen werden, da dies nicht zu Einsparungen, sondern insgesamt zu einem Mehrverbrauch führen würde. Beim Austausch der alten Kühlgeräte wird außerdem darauf geachtet, dass der Austausch gegen ein vergleichbares Gerät (in Bezug auf Volumen, Gefrierfach etc.) erfolgt. Dank der Kooperation mit der Elektro-Innung Kiel stehen den Haushalten Expert*innen zur Seite, die neben dem passenden Gerät, auch zu Standort und Nutzerverhalten beraten.

 

Im Rahmen der Kieler Woche konnten Interessenten Anträge am Klimaschutz-Informations-Pavillon des Umweltschutzamtes auf dem Erlebnisareal der Geomarwiese stellen. So wurden dort die ersten 27 Anträge gestellt. Am 12. Oktober informierte die Umweltberatung zum Thema Strom sparen mit der Möglichkeit weitere Förderanträge stellen zu können. Im November startete eine größere öffentlichkeitswirksame Kampagne auf den Social-Media-Kanälen der Landeshauptstadt Kiel. Auf Instagram konnten 10 Kieler Haushalte eines von 10 Kühlgeräten gewinnen. Insgesamt 37 Beiträge wurden eingereicht, so dass mehrere tausend Instagramnutzer*innen erreicht wurden. Flankiert wurde die Kampagne mit Verhaltenstipps zum Energiesparen mit dem Kühlgerät, um so auch Energieeinsparungen bei einem Nichttausch anzuregen. Die Gewinnerkühlgeräte werden mit Aufklebern versehen, die die Botschaft „Gemeinsam Stromsparen“ und „Klimaschutzstadt Kiel 100%“ weiterverbreiten.

 

Bis zum 31.12.2020 haben 338 Haushalte Interesse an einer Förderung bekundet. Insgesamt sind bis dahin 105 vollständige Anträge eingegangen.

 

Mittels Hochrechnung auf der Grundlage bereits in der Umsetzung befindlicher Anträge und den daraus hervorgehenden Messwerten beträgt der Stromverbrauch der 300 Bestandskühlgeräte insgesamt ca. 200.000 kWh/Jahr. Für die energieeffizienten A+++ Kühlgeräte wurde anhand der Stromverbrauchsmessungen über mehrere Tage ein Stromverbrauch von insgesamt ca. 65.000 kWh/Jahr hochgerechnet. Daraus ergibt sich eine Energieeinsparung von ca. 65 %. Die Investitionskosten amortisieren sich im Durschnitt nach 7,3 Jahren.

 

Die Endverbrauchermesse „Klima und Energie“ sollte erneut am 8. November in der Wunderino-Arena stattfinden und dort Haushalte für die Innendämmungskampagne gesucht werden. Die Messe musste wiederum aufgrund der Covid-19 Pandemie abgesagt werden. Bisher erfolgte die Bewerbung von Innendämmungen innerhalb der Energiequartiere.

 

  1. Ü-107 Energetische Quartierskonzepte

Zielsetzung: Entwicklung einer Strategie zur intensiven Nutzung des Instruments „Energetische Stadtentwicklung“ (KfW-Programm 432)

 

Momentan werden seitens des Umweltschutzamtes drei Energiequartiere in unterschiedlichen Projektstadien aktiv betreut:

-          Energiequartier Elmschenhagen-Süd (Sanierungsmanagement in der Umsetzungsphase Projektabschluss August 2020)

-          Energiequartier Projensdorf (Erstellung eines energetischen Quartierskonzeptes Projektabschluss Dezember 2020, Anschlussförderung in Vorbereitung)

-          Energiequartier Marie-Christian-Heime (Erstellung eines energetischen Quartierskonzeptes Projektabschluss Oktober 2020, Anschlussförderung in Vorbereitung).

 

Die Auswirkungen der Covid-19 Präventionsmaßnahmen machten eine umfassende Umstrukturierung der geplanten Maßnahmen und Vorgehensweisen erforderlich, so dass zusätzliche Arbeitskapazitäten in die Projekte flossen. Dadurch ist es gelungen, noch innerhalb der endenden Förderzeiträume die Arbeiten und Projekte so fortzuführen, dass weitere Maßnahmen identifiziert und umgesetzt werden konnten. Dazu zählen z.B. die Umsetzung von Pilotprojekten und die Vorbereitung weiterer Anschlussvorhaben nach dem Förderzeitraum in dem Energiequartier Elmschenhagen-Süd, die Erstellung einer Projektskizze zur Akquise von Fördermitteln zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Quartierskonzept der Marie-Christian-Heime mit dem Ziel einer zur 100 % regenerativen Wärmeversorgung und die Vorbereitung des Sanierungsmanagements für das Energiequartier Projensdorf, um eine weitere Betreuung und eine Umsetzung des Konzepts zu gewährleisten.

 

Hinsichtlich der Entwicklung einer gesamtstädtischen Strategie zur intensiveren Nutzung des Förderprogramms „Energetische Stadtentwicklung“ haben parallel dazu mehrere bilaterale Gespräche und Recherchen zur Vorbereitung einer Vorgehensweise stattgefunden. Dazu zählen Gespräche mit den lokalen Stakeholdern, wie Wohnungsunternehmen und den Stadtwerken Kiel, ebenso wie mit Experten und Beratern der IB.SH, Planungs- und Ingenieurbüros sowie Forschungsinstituten. Darüber hinaus fanden erste Analysen hinsichtlich der gesamtstädtischen Gebäudestruktur statt.

 

Eine Ausschreibung für weitere Beratungsleistungen hinsichtlich der Strategie und für die Identifizierung weiterer Quartiere ist im Jahr 2021 geplant.

 

 

  1. Weiterentwicklung der Kommunikationsmaßnahmen

 

Zielsetzung: Durchführung einer umfassenden Informationskampagne; Durchführung von Klimaschutzwerkstätten in den Stadtteilen; Durchführung eines Kongresses zum kommunalen Klimaschutz

 

Die weitere Begleitung der Kommunikationsarbeit wurde ausgeschrieben und an das Büro Greenteam Kommunikation vergeben. Die erste größere Kampagne, der Kühlgeräteaustausch, startete im November 2020. Die Kampagne „Weil man Dach mehr drauf hat“ ist für Frühjahr 2021 eingeplant. Des Weiteren wurde die Website www.kiel.de/klimaschutz grundlegend aktualisiert und die aktuellen Meldungen auf der Website, Telegram und Notify werden zweimal wöchentlich veröffentlicht. Auch weitere öffentlichkeitswirksame Projekte wie zum Beispiel die Präsentation auf der Kieler Woche, das Projekt EnergieScouts oder die Suche nach Klimabotschafter*innen wird vom Greenteam Kommunikation begleitet.

 

Die stadtteilbezogenen Klimaschutzwerkstätten konnten aufgrund der Covid-19 Pandemie nicht durchgeführt werden. Erste Planungen, u.a. mit der Bürgerinitiative Klimanotstand für eine Klimaschutzwerkstatt in Elmschenhagen, sind gestartet.

 

Der Kongress zum kommunalen Klimaschutz mit dem Deutschen Städtetag findet voraussichtlich im März 2022 statt.

 

 

Ausblick

 

Mit den Beschlüssen zur Klimaschutzstrategie „Masterplan 100 % Klimaschutz“ im November 2017 und zum „Climate Emergency, erste Beschlüsse zur Resolution“ (Drs. 1135/2019) im November 2019, übernimmt die Landeshauptstadt Kiel Verantwortung zur Erreichung der Klimaschutzziele aus dem Pariser Klimaabkommen. Die Kommunen leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, gleichwohl ist ihr Einflussbereich begrenzt. Für eine erfolgreiche Erreichung der Klimaschutzziele ist es daher von entscheidender Bedeutung, dass die Rahmenbedingungen auch auf Landes- und Bundesebene für die Erreichung der Klimaneutralität bis spätestens zum Jahr 2050 entsprechend angepasst werden. Ein Großteil der 23 Punkte des Climate Emergencys konnten trotz Covid-19 Pandemie und zahlreicher nicht besetzter Stellen angeschoben bzw. teilweise schon umgesetzt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Verwaltung zu Beginn des kommenden Jahres durch neue Mitarbeiter*innen verstärkt werden und somit noch intensiver an der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen gearbeitet werden kann.

 

Für ein frühzeitiges Erreichen der Klimaneutralität werden in den nächsten Jahren weitere Beschlüsse zum Abbau von Umsetzungshemmnissen, zur Akzeptanz innerhalb der Verwaltung, Erschließen von Potenzialen erneuerbarer Energien und der Umsetzung von technischen Maßnahmen erforderlich sein. Aufgrund der eingeschränkten Handlungsbefugnisse und Kompetenzen ist es darüber hinaus notwendig, dass sich die Landeshauptstadt Kiel auch auf Landes- und Bundesebene dafür einsetzt, dass die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass Kiel befähigt wird, die Klimaneutralität zu erreichen.

 

Voraussichtlich in der ersten Hälfte 2021 wird eine Geschäftliche Mitteilung zum Umsetzungsstand des „Masterplan 100 % Klimaschutz“ mit Einbindung der für 2018 erstellten stationären Bilanz erfolgen.

 

 

Anlage 1: Übersicht des Umsetzungsstands des 23-Punkte-Programms

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

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