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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0064/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der beigefügte Lärmaktionsplan gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Landeshauptstadt Kiel wird beschlossen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Lärmbelästigungssituation der Bevölkerung, d.h. welche Geräuschbelastungen als erheblich oder unzumutbar angesehen werden, wird regelmäßig durch das Umweltbundesamt untersucht. Nach der Untersuchung aus dem Jahr 2018 fühlen sich 75 Prozent der Befragten in ihrem Wohnumfeld durch Straßenverkehr gestört oder belästigt. Lärm ist für viele Menschen das vorrangige Umweltproblem.
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurde ein EU-weites Instrument zur Bekämpfung von Straßen-, Schienen- und Fluglärm geschaffen, welches durch Anpassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt wurde.

Um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern, ist nach der Umgebungslärmrichtlinie jede Gemeinde verpflichtet, ein Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu erarbeiten und regelmäßig fortzuschreiben.

Grundlage für die hier vorgelegte Fortschreibung des Kieler Lärmaktionsplans bildet die rmkartierung 2017 (entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie und § 47 c BImSchG), über deren Abschluss der Innen- und Umweltausschuss durch die Geschäftliche Mitteilung 0290/2018 am 17. April 2018 informiert wurde.

Entsprechend § 47 d BImSchG ist der Lärmaktionsplan (Beschlussfassung der Ratsversammlung am 20. November 2014, Drucksachen-Nr. 0887/2014) alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Beim Vergleich der Verkehrslärmkartierungen von 2012 und 2017 zeigte sich, dass die Anzahl der Betroffenen, die einem Lärmpegel oberhalb gesundheitsrelevanter Schwellenwerte ausgesetzt sind, relativ hoch geblieben ist. Eine Überarbeitung des Lärmaktionsplans ist daher angezeigt.

Das überarbeitete Konzept liegt mit der dritten Stufe des Lärmaktionsplans vor. Die ersten beiden Stufen der grundsätzlich mehrstufig aufgebauten Planung waren Gegenstand der Beschlussfassungen der Ratsversammlung vom 08. Oktober 2009 (Drucksachen-Nr. 0083/2009) und vom 20. November 2014 (Drucksachen-Nr. 0657/2014).

Folgende wesentliche Änderungen werden in der Fortschreibung vorgenommen:

  • Die Anzahl der durch Verkehrslärm in der Nacht Belasteten konnte innerhalb der letzten fünf Jahre nur um 3 % reduziert werden,
  • die Anzahl der durch Verkehrslärm im Tageszeitraum Belasteten ist innerhalb der letzten fünf Jahre um 2 % gestiegen,
  • die Straßen Knooper Weg und Preetzer Straße stellen keine Problemschwerpunkte mehr dar,
  • die Problemschwerpunkte Ringstraße und Westring konnten in ihrer Ausdehnung reduziert werden,
  • der Problemschwerpunkt Gutenbergstraße musste um den Abschnitt Westring bis Hansa-straße erweitert werden,
  • Geschwindigkeitsreduzierungen während der sensiblen Nachtzeit sollen in einigen Straßenabschnitten möglichst kurzfristig umgesetzt werden.

Das fortgeschriebene Konzept bestätigt die umfangreichen ausgewiesenen Ruhigen Gebiete und innerstädtischen Erholungsflächen mit einem Flächenanteil von etwa 35 % des Stadtgebietes. Im Vergleich zu ähnlichen Städten ist dieser Anteil in Kiel erfreulicherweise sehr hoch.

Der Verwaltungsentwurf zum Lärmaktionsplan wurde von Mitte November bis Ende Dezember 2020 den Ortsbeiräten zur Beteiligung übergeben. Corona-bedingt gab es in diesem Zeitraum leider viele Absagen von Ortsbeiratssitzungen. Gleichwohl konnten aus allen Ortsbeiräten Rückmeldungen in die Abwägung einfließen. Die abschließenden Stellungnahmen / Anträge der Ortsbeiräte sind zusammen mit den eingegangenen Anregungen und Bedenken von anderen Trägern öffentlicher Belange sowie Bürger*innen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung vom 06. November 2020 bis zum 18. Dezember 2020) in der beigefügten Übersicht mit einer Stellungnahme der Verwaltung ortsbeiratsbezogen zusammengefasst worden.

Gegenüber der Entwurfsfassung (Geschäftliche Mitteilung vom 22. Oktober 2020 (Drucksachen-Nr. 0882/2020)) wurden nur geringfügige Änderungen vorgenommen. Deutlicher herausgearbeitet wurde im Wesentlichen, dass das Ziel einer jährlichen Reduzierung der Betroffenenzahlen um fünf Prozent erheblich verfehlt wurde. Einer Reduzierung der Betroffenenzahl „nachts“ von lediglich drei Prozent über fünf Jahre steht sogar ein Anstieg der Betroffenenzahl „tags“ um zwei Prozent gegenüber. Die kurzfristige Umsetzung der Maßnahmen zur Lärmminderung muss daher das vordringliche Ziel sein.

Zahlreiche Hinweise auf Lärmprobleme oder Lärmminderungsmöglichkeiten im Beteiligungsverfahren waren so detailliert oder kleinräumig, dass sie nicht in dem Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm berücksichtigt werden konnten. Diese Hinweise werden nach der Beschlussfassung von der AG Verkehrslärm (bestehend aus Vertretern des Umweltschutzamtes, des Tiefbauamtes und des Bürger- und Ordnungsamtes) aufgegriffen und auf Realisierungsmöglichkeit geprüft.

Gemäß § 47 d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz ist der Lärmaktionsplan bei bedeutsamen Änderungen der Lärmsituation fortzuschreiben. Die nächste Fortschreibung ist nach der Aktualisierung der Umgebungslärmkartierung (Stichtag 30. Juni 2022) r Sommer 2023 vorzusehen.

 

Anlagen:

rmaktionsplan-Kiel-Stufe-3

Karte_1_Lärmkennzifferanalyse

Karte_2_Problemschwerpunkte

Karte_3_RuhigeGebiete

rmaktionsplan-Kiel-Beteiligungsverfahren

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

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Anlagen

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