Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0077/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

  1. Der Zwischenbericht der vorbereitenden Untersuchungen (VU, siehe Anlage 1) zur städtebaulichen Gesamtmaßnahme Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ einschließlich der ergänzenden Dokumentationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Zielaussagen des vorläufigen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (siehe Anlage 1, Kapitel 6 des VU-Zwischenberichts, S. 159 ff) werden beschlossen. Sie sind die Grundlage zur konzeptionellen Ausrichtung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme r das gesamte Untersuchungsgebiet und für die Erarbeitung der Auslobung für den Planungswettbewerb Kiellinie.

Der Planungswettbewerb als integrierter Bestandteil der städtebaulichen Gesamtmaßnahme bietet die größte Chance seit Jahrzehnten, Kiel für alle Kieler*innen und Gäste auf eine neue Weise „ans Wasser zu bringen“. Insbesondere werdenr den Planungswettbewerb folgende Entscheidungen getroffen:

  1. Unter dem ISEK-Leitbild „Kiellinie: Grün . Blau . Leben“ werden das Grün desrdehangs, die blaue rde und das urbane Leben auf 3,5 km Promenade an der Kiellinie und dem Düsternbrooker Fördehang unter anderem in einem freiräumlichen Rahmenplan für die gesamte Kiellinie zusammengeführt hier wird Kiel für alle Kieler*innen und Gäste „ans Wasser gebracht“!
  2. Drei räumliche Handlungsschwerpunkte entlang der Promenade werden im Planungswettbewerb vertiefend bearbeitet (siehe Anlage 4):

  Reventlouwiese und Landeshausufer

Die Reventlouwiese wird als DIE multifunktionale Grün- und Freifläche zur Erholung, für Veranstaltungen sowie für Spiel und Sport aufgewertet, der Mobilitätsknotenpunkt Reventloubrücke für den Umweltverbund gestärkt, das Segelcamp in seiner heutigen Größe und Lage gesichert, der Badesteg qualifiziert sowie das Landeshausufer aufgeweitet und auch als Schauseite des Parlaments repräsentativ gestaltet.

  Berthold-Beitz-Ufer

Bertholz-Beitz-Ufer als neuer Ankerpunkt für das Leben an der Förde (Realisierungsebene) und die neue Bellevuebrücke (Ideenebene) werden im Planungswettbewerb gemeinsam bearbeitet.

 

  Kiellinie Nord

Kiellinie-Nord: Die Kiellinie Nord wird zu einer Promenade zwischen Fördehang und Kieler Förde mit hoher Aufenthaltsqualität und Erlebnisfunktion sowie Premiumradroute. Dafür sollen im Planungswettbewerb zwei gleichberechtigte Gestaltungsvarianten für den Abschnitt zwischen Lindenallee und Parkplatz Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Standort Kiel (GDWS, ehemals WSD Nord, Kiellinie 247) entwickelt werden:

Eine Variante A unter Herausnahme des Kraftfahrzeugverkehrs zwischen Seebadeanstalt und GDWS sowie eine Variante B unter Beibehaltung von Kraftfahrzeugverkehr.

  1. Integraler Bestandteil der Planungen ist ein räumliches und gestalterisches Konzept zur Entwicklung der Gastronomie am und im öffentlichen Raum. Dieses Konzept erstreckt sich vom freiräumlichen Rahmenplan über die Entwürfe für die räumlichen Handlungsschwerpunkte bis zu den Ansätzen eines Gestaltungsleitfadens.
  2. Ein weiterer integraler Bestandteil der Planungen ist die Entwicklung von Ideen für die Steigerung der Badekapazitäten an der Kiellinie sowie für weitere, öffentlich zugängliche Einsetzmöglichkeiten von kleinen Wassersportgeräten wie Stand-Up-Paddling-Boards.

Die in der Folge zu erstellenden Auslobungsbedingungen sind nach Abstimmung mit dem für die Städtebauförderung zuständigen Ministerium durch die Ratsversammlung freizugeben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Vorbereitung und Durchführung des Planungswettbewerbs denkbare und rechtlich mögliche verkehrsorganisatorische Begleitmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu prüfen. Ziel dieser Maßnahmen soll eine verkehrssichere Abfederung der prognostizierten Verkehrsverlagerungen im benachbarten Straßennetz sein, die durch eine gegebenenfalls geänderte Verkehrsführung an der umgestalteten Kiellinie Nord hervorgerufen werden. Im Fokus steht dabei insbesondere der Durchgangsverkehr, der nicht durch die Wohngebiete ausweichen soll. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, eine Grundlage für die Entscheidung zwischen den beiden Gestaltungsvarianten A und B für die Kiellinie Nord zu erarbeiten, um damit später den vom Preisgericht ausgewählten Entwurf beurteilen zu können.

Welche der beiden Gestaltungsvarianten für die Kiellinie Nord schließlich zur Umsetzung kommen soll, ist im Anschluss an den Planungswettbewerb und mit Hilfe dieser Entscheidungsgrundlage durch die Ratsversammlung zu entscheiden.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Gegenüber der Geschäftlichen Mitteilung (Drs. 0708/2020), mit der die Verwaltung im September 2020 den hier vorliegenden Antrag angekündigt hat, sind neben einigen rein redaktionellen Anpassungen auch verschiedene inhaltliche Änderungen als Ergebnis der öffentlichen Erörterung vorgenommen worden.

Als einzige redaktionelle Anpassung soll an dieser Stelle die Zusammenführung der ehemaligen Antragspunkte 2 c. bis e. aus der Vorjahres-GM unter Antragspunkt 2 b. des vorliegenden Antrags genannt werden. Die ehemaligen Antragspunkte 2 f. und g. werden entsprechend zu 2 c. und d.

Inhaltliche Änderungen betreffen Antragspunkt 2 b. Kiellinie Nord, den neu hinzugekommenen Antragspunkt 3 sowie in der Begründung die Abschnitte:

-                           1.3  Öffentlichkeits- und Akteur*innenbeteiligung

-                           2.4.3 Zielstellungen

-       Verkehrliche Infrastruktur und Mobilität

-       Baden und Hochwasserschutz“ hier Ergänzungen zur Seebrücke Bellevue

-                           3.3  Finanzieller Überblick

-                           4.1  Planungswettbewerb: Vorbereitung und Durchführung

-                           4.3  Vorbereitung und Umsetzung der weiteren Einzelmaßnahmen

 

  1. Verfahrensrückblick
  2. Wesentliche Aussagen der VU (Zwischenbericht)
  3. Weitere Informationen
  4. Weiteres Vorgehen

 

1.   Verfahrensrückblick

1.1 Antrag VU und Aufnahme in das Förderprogramm Zukunft Stadtgrün

Mit Beschluss (Drucksache 0835/2017) vom 21.09.2017 hat die Ratsversammlung die Einleitung vorbereitender Untersuchungen (VU) für das Gebiet „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ beschlossen. Nach Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ mit Schreiben vom 25.10.2017 hat die Verwaltung die Durchführung der VU im Mai 2018 an die Arbeitsgemeinschaft der Gutachterbüros „Complan Kommunalberatung“ aus Potsdam (Federführung) mit „bgmr Landschaftsarchitekten“ aus Berlin und den Partnern „Urbanus und Aquadot Ingenieurgesellschaft“ vergeben.

1.2 Projektgruppe Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang

Das Gesamtprojekt wird verwaltungsintern seit Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen durch eine interdisziplinär arbeitende Kernprojektgruppe betreut. Diese setzt sich aus Vertreter*innen von Tiefbauamt, Grünflächenamt und Stadtplanungsamt zusammen, die Projektleitung liegt beim Stadtplanungsamt.

1.3 Öffentlichkeits- und Akteur*innenbeteiligung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung nimmt innerhalb des Gesamtprojektes eine bedeutende Stellung ein. Die Planungsinhalte wurden mit den von der Planung Betroffenen gemäß §137 BauGB frühzeitig erörtert. Zum Teil wurden vertiefende Einzelgespräche geführt. Alle von der Planung Betroffenen hatten im Rahmen des Beteiligungswochenendes Gelegenheit, ihre Anregungen am 14. September 2018 bei einem Beteiligungspicknick und in einem Workshop mit Ortsbesichtigungen und anschließender Erörterung vorzutragen. Parallel erfolgte eine Kinder- und Jugendbeteiligung in Form einer Modellwerkstatt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, sich direkt mit dem Stadtplanungsamt in Verbindung zu setzen. Die wichtigsten Träger öffentlicher Belange hatten vom 2. Oktober bis zum 2. November 2018 Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Ergebnisse dieses bisherigen Beteiligungsprozesses sind in Anlage 2 dokumentiert.

Eine besondere Art der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im September 2019 durchgeführt. Gutachter*innen und Projektgruppe hatten in der Erarbeitung der VU das besondere Potenzial der Kiellinie Nord identifiziert. Anlässlich einer längeren baustellenbedingten Sperrung der Kiellinie zwischen Lindenallee und dem Flandernbunker entstand die Idee, die Potenziale dieses Abschnitts der Kiellinie als Ort für Aufenthalt, Spiel und Sport sowie nachhaltige Mobilität experimentell aufzuzeigen (vgl. Drs.-Nr. 0624/2019 und 0672/2019). Der Erlebnisraum Kiellinie Nord zeigte in Verbindung mit der Digitalen Woche an der Bellevuebrücke und der Klimaschutzwerkstatt an der Koesterallee, welch große städtebauliche und freiräumliche Potenziale in Bezug auf die zuvor genannten Aspekte dieser Raum bietet. Die Ergebnisse sind in Anlage 3 dokumentiert.

Die wesentlichen Inhalte des vorliegenden Antrags der Verwaltung sind den Betroffenen und den Interessierten am 10.September 2020 in einer Öffentlichkeitsveranstaltung im Schwedenkai vorgestellt worden.

Im Nachgang zu dieser Veranstaltung ist eine Vielzahl von Schreiben und E-Mails bei der Stadtverwaltung eingegangen. Zudem hat die Verwaltung bereits während der Veranstaltung durch das Live-Beteiligungstool „Sli.do“ und im Rahmen der an den Vortrag anschließenden Diskussion sowie auch über die Social-Media-Kanäle und Leser*innenbriefe in den Kieler Nachrichten ein umfassendes Feedback erhalten. All diese Rückmeldungen zeigen ein sehr differenziertes, breites Meinungsbild zu der vorgeschlagenen Planungsperspektive auf. Erwartungsgemäß fokussieren sich viele Rückmeldungen dabei auf die vorgeschlagenen Planungen für die Kiellinie Nord.

Der Antrag der Verwaltung wurde für die abschließende politische Beratung um eine inhaltliche Aufbereitung dieser Rückmeldungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsveranstaltung vorgestellten Planungsperspektiven ergänzt (Siehe Anlage 5 „Aufbereitung der Rückmeldungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung „Kiel ans Wasser“ - Erläuterung der Planungsansätze durch die Verwaltung“).

Weiterhin wurden in einer gemeinsamen Sitzung der Ortsbeiräte Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook sowie Wik am 28. Oktober 2020 die Grundzüge der Planung vorgestellt. Der Fokus lag dabei auf Wunsch der Vorsitzenden auf der Kiellinie Nord. Aus den Ortsbeiräten wurden zwei Teilstellungnahmen beschlossen und in das Verfahren eingebracht. Eine Teilstellungnahme wurde ausschließlich vom Ortsbeirat Ravensberg, Brunswik, Düsternbrook eingebracht, die anderen von beiden Ortsbeiräten gemeinsam. Beide Beschlüsse sind dieser Drucksache als Anlage beigefügt.

Die Teilstellungnahme des Ortsbeirates Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook fordert die Verwaltung auf, „verkehrliche Begleitmaßnahmen“ zu erarbeiten, „die die zu erwartenden Folgen einer autofrei umgestalteten Kiellinie in den naheliegenden Ausweichstraßen abfedern“. Der Ortsbeirat schlägt in der Folge einige Maßnahmen vor. Diese Vorschläge umfassen Tempo-30-Gebote vor Schulen und einer Kreuzung, die Verlegung von Bushaltestellen sowie die Steuerung von Lichtsignalanlagen. Weiterhin werden weitere Verkehrszählungen sowie geeignete Verkehrsversuche zur Prüfung der Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit sowie die Vorstellung der Ergebnisse in den Ortsbeiräten gefordert. Abschließend fordert der Ortsbeirat, dass die Kiellinie unverändert für Rettungsfahrzeuge genutzt werden kann. Die Verwaltung wird diese Zielrichtung und die vorgeschlagenen Maßnahmen parallel zur weiteren Vorbereitung und Durchführung des Planungswettbewerbs prüfen.

In Erweiterung der o.g. Teilstellungnahme des Ortsbeirates Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook schlägt die Verwaltung vor, eine Prüfung und Bewertung der verkehrlichen Auswirkungen nicht nur für das Szenario einer vollständig Kfz-freien Kiellinie Nord vorzunehmen, sondern auch für andere, abgestufte verkehrliche Lösungen („gegebenenfalls geänderte Verkehrsführung“), die im Rahmen des Planungswettbewerbs entwickelt werden könnten wie z.B. eine Einbahnstraßenlösung. (vgl. Antragspunkt 3)

Gemeinsam haben die beiden Ortsbeiräte begrüßt, dass im Wettbewerb jeweils gleich viele Wettbewerbsbeiträge mit und ohne Kfz-Verkehr erarbeitet werden und die Ortsbeiräte einschließlich der Öffentlichkeit begleitend zum Wettbewerbsverfahren beteiligt werden sollen.

Darüber hinaus fordert der Ortsbeirat Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook mit Beschluss des Antrages „Kiellinie-Frieden erhalten“ vom 9. Dezember 2020 dazu auf, bei zukünftigen temporären Sperrungen von Teilen der Kiellinie für den Autoverkehr diese vorab in den zuständigen Ortsbeiräten zu beraten, um so eine Beteiligung aller Anwohner*innen sicherzustellen. Ausgenommen hiervon sind Sperrungen aufgrund von Baumaßnahmen sowie Veranstaltungen oder Versammlungen.

Die Aufgabenstellung für den Planungswettbewerb wurde als Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung und im Einklang mit der Stellungnahme des Ortsbeirates Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook in einem Punkt wesentlich verändert: Die Kiellinie Nord soll im Wettbewerb nun nicht mehr ausschließlich als autofreie Promenade, sondern in zwei Gestaltungsvarianten geplant werden eine unter Ausschluss (Variante A) sowie eine unter Beibehaltung von Kraftfahrzeugverkehr (Variante B). Parallel dazu werden weitere Untersuchungen vorgenommen (Antragspunkt 3). Zur Beteiligung von Ortsbeiräten und Öffentlichkeit im weiteren Verfahren siehe Abschnitt 4.

1.4 Verknüpfung mit Planungen zur Erneuerung der Spundwand am Berthold-Beitz-Ufer

Der Ursprung für die nun anstehende Erneuerung der Kiellinie findet sich im Bestreben der Landeshauptstadt Kiel, die marode Spundwand am Berthold-Beitz-Ufer zu erneuern, nachdem diese im Jahr 2015 aus Gründen der Verkehrssicherheit kurzfristig gesperrt werden musste. Hierzu wurden unterschiedliche Wege einer Förderung geprüft. Mit der erfolgten Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ besteht nun die einmalige Gelegenheit, nicht bloß Zuwendungen für den Neubau der Ufereinfassung zu akquirieren, sondern eine umfassende freiraumplanerisch-städtebauliche Neugestaltung der gesamten Kiellinie einschließlich Verbesserungen im Düsternbrooker Fördehang mit Hilfe von Städtebauförderungsmitteln vorzunehmen.

2.   Wesentliche Aussagen der VU (Zwischenbericht) und deren Weiterentwicklung durch die Verwaltung

Mit dem Zwischenbericht (Anlage 1) legt die „complan Kommunalberatung“ eine Analyse des Untersuchungsgebiets, dabei identifizierte Missstände nach § 136 BauGB, abgeleitete Potenziale und räumliche Perspektiven für einen Planungswettbewerb vor. Der Zwischenbericht der vorbereitenden Untersuchungen umfasst die Kapitel „Anlass und Ziel“, „Methodik und Vorgehensweise“, „Rahmenbedingungen“, „Bestandsanalyse“, „zusammenfassende Bewertung“ sowie den Zwischenstand zum integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) mit Leitbild, Leitlinien, Zielstellungen und der Identifikation räumlicher Handlungsschwerpunkte. Im Folgenden werden die Bestandteile des Zwischenberichts auszugsweise dargestellt, die Formulierungen sind teilweise direkt aus dem Zwischenbericht übernommen (die Auswahl der benannten Aspekte stellt keine Priorisierung dar; die umfassende Darstellung findet sich in Anlage 1: Zwischenbericht VU).

Die Verwaltung empfiehlt die Kenntnisnahme des Zwischenberichts der VU (Antragspunkt 1).

In der Darstellung des Kapitels 6 werden unter den Zielstellungen zu den Themen Nutzer*innengruppen und Nutzungsmöglichkeiten sowie Wasserbau Ergänzungen gegenüber der VU vorgeschlagen. Diese sind als Positionen der Verwaltung vorgeschlagen und sollen in die Vorbereitung des Planungswettbewerbs sowie den anschließenden Abschluss der VU einfließen.

2.1 Anlass und Ziel (Kapitel 1 der VU)

Die Kiellinie und der Düsternbrooker Fördehang bilden ein Ensemble aus öffentlichen Räumen gepaart mit einer heterogenen Bebauung unterschiedlicher Zeitschichten. Zusammen prägen sie das Bild der Landeshauptstadt Kiel entscheidend. Die Kiellinie hat bereits heute die Funktion einer Promenade und verbindet die Innenstadt mit der Wik und den nördlichen Stadtteilen, sie ist die Visitenkarte Kiels entlang der Wasserkante.

Dabei weisen die Kiellinie und der Düsternbrooker Fördehang jedoch deutliche Sanierungs- und Erneuerungsbedarfe auf. Diese machen kurz- und langfristig konkrete Maßnahmen erforderlich: So sind im Bereich der Kiellinie insbesondere die Uferkanten zu sichern, die über die Jahre so stark durch Unterspülungen und mikrobakterielle Zersetzungsprozesse beschädigt wurden, dass im Bereich des Berthold-Beitz-Ufers ein erster Abschnitt bereits 2015 gesperrt werden musste. Anfragen zur Nutzung von Flächen für Events oder Gastronomie nehmen kontinuierlich zu und steigern den ohnehin schon hohen Nutzungsdruck auf öffentliche Freiflächen an der Kiellinie. Die städtebaulichen Missstände bestehen daher in erster Linie in der Qualität und Nutzbarkeit des öffentlichen Raums, der seiner eigentlichen Bedeutung für die Gesamtstadt nicht mehr gerecht wird.

Neben der Sicherung des Status Quo ist es vorrangiges Ziel, das Zusammenwirken der verschiedenen Nutzungen und Nutzungsansprüche neu zu denken und eine umfassende gestalterische Aufwertung der Kiellinie zu erreichen.

Die sich direkt an die Kiellinie anschließende Parklandschaft aus Krusenkoppel, Düsternbrooker Gehölz, Forstbaumschule und Diederichsenpark ergänzt das Untersuchungsgebiet und verbindet die Kiellinie in weiten Teilen mit den dahinterliegenden zusammenhängend bebauten Wohngebieten. Diese grüne Verbindung zwischen Stadt und Wasser soll im Kontext der Gesamtmaßnahme ebenfalls deutlich verbessert und aufgewertet werden. Der Fördehang bietet einzigartige Ausblicke in Richtung Förde, die in ihrem Wert zu erhalten und weiter zu entwickeln sind. Auch stellt er mit seinem Grünvolumen ein wichtiges Potenzial für den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung dar, das es fortzuentwickeln gilt. Weitere Zielsetzungen sind, Möglichkeiten des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung r das gesamte Untersuchungsgebiet zu entwickeln sowie Kiel als Meeresschutzstadt auch entlang der Kiellinie weiterzuentwickeln.

2.2 Bestandsanalyse (Kapitel 4 der VU)

Im Rahmen der VU ist für das gesamte Untersuchungsgebiet eine umfassende Bestandsaufnahme zum Bearbeitungszeitpunkt erstellt worden. Folgende Schwerpunktthemen sind dabei einer eingehenden Betrachtung unterzogen worden:

  • Städtebauliche Situation und Baustruktur
  • Stadt- und Landschaftsbild
  • Öffentlicher Raum und Stadtgrün
  • Eigentumsverhältnisse
  • Nutzer*innen und Nutzungen
  • Verkehrliche Infrastruktur und Mobilität
  • Wasserbau und Hochwasserschutz
  • Technische Infrastruktur

2.3 Zusammenfassende Bewertung (Kapitel 5 der VU)

Aus der Bestandsaufnahme wurde eine umfassende Bewertung hinsichtlich vorhandener Qualitäten und Potenziale sowie bestehender Mängel und Konflikte abgeleitet. Einige Beispiele werden im Folgenden dargestellt:

2.3.1 Qualitäten

Die Kiellinie ist integraler Bestandteil und Herzstück für die Aufwertung des Fördeufers von der Hörn bis nach Schilksee.

  •              Die Kiellinie ist Promenade und zugleich Repräsentations-, Wirtschafts-, Forschungs- und Wissenschafts-, Tourismus-, Freizeit- und Gastronomiestandort sowie Sport- und Veranstaltungsort
  •              Die Kiellinie ist DER Treffpunkt sowie Tourismusort und Austragungsort für Großevents
  •              Die Kiellinie ist zentrale Nord-Süd-Achse für den Fuß- und Radverkehr
  •              Die beiden Anlegestellen der Förde-Fährlinie und der Schwentinefähre verbinden das Ost- und Westufer miteinander
  •              Die Abfolge von Gründenkmalen innerhalb des Untersuchungsgebietes und der mit diesen in enger Beziehung stehenden Baudenkmale und archäologischen Denkmale gilt als einzigartig
  •             

2.3.2 Potenziale

  •              Gesamtheitliche Herausbildung der Wasserkante Kiels durch die Aufwertung der Kiellinie als durchgehende Promenade
  •              Mit der Lage am Wasser und den dahinterliegenden weitläufigen Parkanlagen und Grünflächen erhält das Untersuchungsgebiet eine überaus wichtige Erholungs- und Freizeitfunktion für die Bewohner*innenschaft und die Gäste sowie eine stadtklimatische Funktion für das weitere Umfeld
  •              Die Kiellinie bietet ein besonderes Potenzial, die Mobilitätswende zu unterstützen durch die Stärkung und Verknüpfung von Fuß-, Rad- und öffentlichem Personennahverkehr, ggf. auch autonom fahrender Mini-Shuttle-Bus entlang der Kiellinie
  •              Erholungsgebiet mit zahlreichen Angeboten für Spiel und Sport sowie niedrigschwellige Badeangebote für die breite Öffentlichkeit
  •             

2.3.3 Mängel und Konflikte

Substanzschwächen

  •              Sanierungsbedarf bei Brücken, Stegen, Pontons und bei Ufereinfassungen, insbesondere umfassender Sanierungsbedarf der Uferbefestigungen Berthold-Beitz-Ufer und Abschnitt Reventloubrücke bis Wasserschutzpolizei sowie von Bellevuebrücke und Seebadeanstalt
  •              Schadhafte und materialbedingt unebene Oberflächen
  •              Schäden an der Struktur von Grünflächen durch Übernutzung 
  •             

Funktionsschwächen

  •              Uneinheitliche Gestaltung der Kiellinie
  •              Fehlendes Leit- und Orientierungssystem
  •              Gestaltungs- und Funktionsdefizite bei Grün- und Freiräumen
  •              Wege und Straßen: Fehlende Querungs- und Zugangsmöglichkeiten, fehlende Barrierefreiheit
  •              Nicht richtlinienkonformer, unterbreiter 2-Richtungsradweg an der Kiellinie Nord
  •              Verkehrliche Konflikte zwischen allen Verkehrsarten, insbesondere Fuß- und Radverkehr
  •              Der Untersuchungsraum nutzt die Potenziale nicht, die für eine nachhaltige und klimaschützende Mobilitätsstruktur vorhanden sind
  •              Fehlende barrierefreie Zugänge zum Wasser
  •              Fehlende niedrigschwellige Bademöglichkeiten
  •              Unzureichende Sport- und Spielmöglichkeiten
  •              Unzureichende öffentliche Toilettenanlagen
  •              Geringe Aufenthaltsqualität in den Bereichen, die stark durch den Kraftfahrzeugverkehr geprägt sind (zum Beispiel Kiellinie Nord), aufgrund geringen Platzangebots sowie starker Verlärmung
  •             

2.4 Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK, Kapitel 6 der VU)

Im vorläufigen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept wird mit Leitbild, Leitlinien, Zielstellungen sowie Handlungsschwerpunkten die konzeptionelle Ausrichtung für das gesamte Untersuchungsgebiet sowie für den Planungswettbewerb vorgeschlagen. Aufbauend auf dem ISEK schlägt die Verwaltung Grundsatzentscheidungen für den Planungswettbewerb vor.

Die Verwaltung empfiehlt, das vorläufige integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept einschließlich der konkretisierenden Grundsatzentscheidungen zu beschließen. (Antragspunkt 2)

2.4.1 Leitbild: Kiellinie: Grün . Blau . Leben .

Die Kiellinie, der Düsternbrooker Fördehang und die Förde sind gewachsene robuste Stadt-, Park- und Landschaftsstrukturen, die sich seit dem 19. Jahrhundert den Nutzungsanforderungen flexibel anpassen. Der Veränderungsdruck auf den Bestand ist groß. Ihre freiräumlichen und baulichen Strukturen an Land und zu Wasser sind nur im Zusammenwirken und ihrer Gesamtheit zu verstehen und zu erleben. Die Kiellinie als Stadt- und Landschaftspromenade ist der Bezugspunkt für den angrenzenden Raum. Als solche wird sie städtebaulich und gestalterisch qualifiziert werden. Sie wird zum Herzstück der gesamtstädtischen Entwicklungsmaßnahmen zur Profilierung der Wasserkante zwischen der Hörn und Schilksee.

Die Kiellinie ist eine eigenständige Marke. Mit ihren spezifischen Baustrukturen, öffentlichen Räumen, Stadtgrün, Nutzungen und Verbindungen trägt sie lokal, regional und international zur Identifikation der Menschen mit Kiel bei. Ihre Vielfalt macht sie zum geschichtlichen Fingerabdruck, zur Visitenkarte Kiels an der Wasserkante und zur Adresse für Bewohner*innenschaft und Gäste gleichermaßen. Darüber hinaus ist die Kiellinie Standortfaktor mit hoher Bedeutung für Wirtschaftswachstum und Stabilität. Die Kiellinie ist auch ein Lebensgefühl für Wasser, Weite, Grün und Landschaft, für Urbanität und Natur, für Bewegung und Ruhe, Lautstärke und Stille.

Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang sind in ihrer Nutzungsvielfalt eine Einheit, die es durch Multicodierung an ausgewählten Orten in ausgewogener Balance zu halten gilt.

Bei diesem Leitbild stehen als Begriffe

  • die Kiellinier die sehr starke und bestehende Marke,
  • das Grünr die prägende Parklandschaft am und auf dem Fördehang,
  • das Blaur die Ostsee (Förde), die mit dem Wasser verbundenen Nutzungen und die Weite,
  • das Leben (in den Piktogrammen auf S. 161 f. des Zwischenberichts rot dargestellt) für die urban geprägte Lebendigkeit, die in unterschiedlicher Ausprägung im gesamten Untersuchungsgebiet stattfindet.

2.4.2 Leitlinien

Aus den vier Begriffen des Leitbildes ergeben sich Leitlinien, die im Zwischenbericht der VU ab S. 160 im Einzelnen ausgeführt sind:

2.4.3 Zielstellungen

Aus dem Leitbild und den Leitlinien lässt sich eine Vielzahl thematischer Zielstellungen ableiten, von denen im Folgenden einige beispielhaft dargestellt werden. Die umfassende Darstellung findet sich im Zwischenbericht der VU ab S. 162.

Stadt- und Landschaftsbild

Kiellinie, sternbrookerrdehang und Förde sind Kernstücke der gesamtstädtischen Entwicklungsmaßnahmen zur Stärkung der Wasserkante von der Hörn bis nach Schilksee.

Schlagworte sind:

  •              Herausstellung historischer Sichtachsen zu Plätzen, Aussichts- und Grünpunkten innerhalb von Parkanlagen
  •              Konzeption und Verbesserung der Wege und Wegebeziehungen, Eingänge, Übergänge und Grenzen des Untersuchungsgebietes
  •              Erarbeitung eines denkmalpflegerischen Entwicklungskonzeptes für das Gesamtgebiet
  •             

Öffentlicher Raum und Stadtgrün

Die Kiellinie als Stadt- und Landschaftspromenade ist der Bezugspunkt für den angrenzenden Raum zu Land und zu Wasser. Als solche muss sie städtebaulich und gestalterisch aus dem Bestand qualifiziert werden. Der Düsternbrooker Fördehang prägt den gesamten Landschaftsraum und gibt der Kiellinie ihren grünen Rahmen. Ziel ist die Qualifizierung der weitläufigen Parkanlagen und die Vernetzung von Grün und Blau.

Schlagworte sind:

  • Setzen besonderer Orte, wo bauliche und freiraumplanerische Strukturen dies gebieten
  • Gestalterische Stärkung des Bezuges zwischen öffentlichem Raum und baulichem Bestand; Verbesserung der Zugänglichkeit
  • Verbesserung der Erreichbarkeit und Zugänglichkeit des öffentlichen Raumes, für Fußnger*innen und andere nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer*innen
  • Qualitätsvolle Gestaltung der Auftaktbereiche als südliches und nördliches Entree zur Kiellinie
  • Gliederung der Promenade durch eine Abfolge von Aufmerksamkeitsbereichen, Schaffung von Aufenthaltsorten am Wasser, verbessertes Stadtnaturerlebnis
  • Schaffung und Integration von Entspannungsorten, so dass stadtnah die Augen den Blick in die Weite suchen und die Ohren Entspannung finden können
  • Wahrung des Bestandes und behutsame, aber zeitgemäße Weiterentwicklung der Parkanlagen

Unterschiedliche Nutzer*innengruppen und Nutzungsmöglichkeiten

Die Kiellinie ist die bauliche Visitenkarte für Politik und Verwaltung, Forschung, Wissenschaft und Bildung, Sport und Freizeit, Gastronomie, Großevents und Tourismus. Mit ihrer Lage an der Förde, dem direkten Wasserzugang und den jährlich stattfindenden sportlichen Großevents, allen voran der Kieler Woche, ist sie gleichermaßen Heimat für die Kieler*innen, Anziehungspunkt für internationale Gäste und damit von herausragender Bedeutung für die Sailing.City.Kiel.

An der Kiellinie wird gearbeitet und geforscht, flaniert und spaziert, geradelt, gejoggt und geskatet, gesegelt, gerudert und geschwommen, getrunken, gegessen und gefeiert. Die unterschiedlichsten Nutzungen sind willkommen. Abhängig von Wind und Wetter und von Tages- bzw. Nachtzeiten verändern sich diese im Jahresverlauf ständig. Die Kiellinie war, ist und wird ein Ort sein, der sich dem stetigen gesellschaftlichen Wandel anpasst.

Schlagworte sind:

  • Vernetzung neuer Nutzungen mit bestehenden und Schaffung von Möglichkeitsräumen, die flexibel neue Nutzungen zulassen. Damit sollen das Nebeneinander unterschiedlicher Nutzer*innengruppen ermöglicht und Konflikte so gering wie möglich gehalten werden. Hierfür ist die Kiellinie als Basis/Plattform zu gestalten. Unterschiedliche, sich zum Teil überlagernde Nutzungen im baulichen Bestand, im Freiraum und auf den Grünflächen sind zu ermöglichen.
  • Das Nutzungsportfolio muss attraktiv sein für Alt und Jung, alle Geschlechter, Menschen jeglicher Herkunft und sowohl für die Stadtgesellschaft als auch für Gäste
  • Die Nachfrage und der Bedarf nach Aktivitäten im und am Wasser wird aufgrund zunehmender Hitzeereignisse und grundsätzlich steigender Temperaturen noch wachsen. Hierfür ist eine gute Erreichbarkeit sicherzustellen
  • Weiterentwicklung des gastronomischen Angebots
  • Bei der Errichtung neuer baulicher Anlagen ist eine Nutzung durch die Öffentlichkeit zu gewährleisten.
  • Es sind ausreichend öffentliche Toiletten vorzusehen
  • Durch das Zusammenspiel mit dem Düsternbrooker Fördehang besteht die Chance, einen gemeinsamen maritim-landschaftlichen Erlebnisraum zu entwickeln und die Kiellinie mit dem Düsternbrooker Fördehang stärker zu verbinden
  • Das Segelcamp ist in seiner heutigen Größe und Lage an der Reventlouwiese zu sichern.

Über die Aussagen der VU hinaus wurde in 2020 deutlich, dass der nicht vereinsgebundene Wassersport noch explizit berücksichtigt werden muss. Möglicherweise hat die COVID19-Pandemie die Bedeutung solch flexibler Angebote noch einmal erhöht, so dass zum Beispiel Stand-Up-Paddling sehr viel stärker verbreitet ist als noch in den vergangenen Jahren. Gemeinsam mit herkömmlichen Paddelangeboten besteht so ein Bedarf, legal und wohnungsnah die Ostsee zu nutzen. Um diesem Trend als Teil des Zieles Sport und Spiel zu stärken entgegenzukommen, sollte versucht werden entlang der Kiellinie öffentliche Zugangsstellen zum Wasser zu schaffen, die einen einfachen und sicheren Einstieg in die Förde sowie einen ebensolchen Ausstieg ermöglichen.

Verkehrliche Infrastruktur und Mobilität

Die Kiellinie bietet hervorragende Rahmenbedingungen, den Fuß- und Radverkehr nachhaltig zu fördern und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz im Sinne des Masterplans Mobilität der KielRegion und des Green City Plans zu leisten. Sie bietet Raum für lineare Bewegungen, Aufenthalt und Aktivität, ist Promenade, Flaniermeile, Sportfläche, Verbindungsweg, Radroute und Erholungsort zugleich. Zur Sicherung der genannten Nutzungen bedarf es einer Neudisposition der Verkehrsflächen und einer Grundsatzentscheidung zur künftigen Führung des Kfz-Verkehrs.

Im Rahmen des VU Zwischenberichtes wird eine Vielzahl von Zielsetzungen in Bezug auf die verkehrliche Infrastruktur und Mobilität formuliert, von denen einige hier exemplarisch aufgeführt werden. Die vollständige Zusammenstellung findet sich im Zwischenbericht ab S. 166.

Schlagworte sind:

  • Die Maßstäblichkeit und die Anforderungen des Fußverkehrs sollen die Gestaltung und das Erscheinungsbild der Kiellinie und des Düsternbrooker Fördehangs prägen. Hierzu ist auch die Bereitstellung ausreichender Flächen für Bewegung und Aufenthalt erforderlich
  • Die Achse Kiellinie - Düsternbrooker Weg soll zu einer der neuen Kieler Premiumradrouten, der Förderoute, aufgewertet werden
  • Durch gute Überquerungsmöglichkeiten sollen Verkehrssicherheit und kurze Wege für den gegen Umwege empfindlichen Fuß- und Radverkehr geschaffen werden
  • Auch der ÖPNV ist gefordert, einen Beitrag zur Stärkung des Umweltverbundes zu leisten. Es werden Anpassungen hinsichtlich einer Vereinheitlichung von Abfahrtszeiten, der Schließung von Bedienungslücken und eine Taktverdichtung vorgeschlagen
  • Die Stärkung des Fuß- und Radverkehrs sowie des ÖPNV erfordert eine Zurücknahme des Kfz-Verkehrs auf das notwendige Maß
  • Eine moderate Reduzierung von Parkplätzen zugunsten städtebaulicher und freiraumplanerischer Aufwertungen wird empfohlen
  • Eine Neuordnung und Vereinheitlichung der Parkraumbewirtschaftung sowie flächendeckende Gebührenerhebung wird empfohlen
  • Verknüpfung der unterschiedlichen Verkehrsträger insbesondere Fuß- und Fahrradverkehr sowie ÖPNV bspw. mittels Mobilitätsstationen und weiterer Maßnahmen wird empfohlen.
  • Alle öffentlichen Flächen und Verkehrsanlagen sind künftig barrierefrei anzulegen.
  • Im nördlichen Abschnitt der Kiellinie können städtebauliche und freiraumplanerische Qualitäten (Promenadencharakter, Räume für (Kinder-)Spiel und Sport, Stadtnaturerlebnis) und bessere Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr (Promenade und Premiumroute) nur geschaffen werden, wenn die Verkehrsführung und die Verkehrsflächen neu geordnet werden.
    Auf Grundlage der Öffentlichkeitsbeteiligung wird seitens der Verwaltung als Änderung gegenüber der ursprünglichen Absicht vorgeschlagen, im anstehenden Planungswettbewerb zwei unterschiedliche, gleichberechtigte Gestaltungsvarianten entwickeln zu lassen. In Variante A sollen Entwürfe für eine Neugestaltung der Kiellinie zwischen Seebadeanstalt und GDWS Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt unter Ausschluss des Kraftfahrzeugverkehrs erarbeitet werden. Bei Variante B soll eine Beibehaltung von Kraftfahrzeugverkehr in diesem Abschnitt in den Entwürfen mitberücksichtigt werden.

Baden und Hochwasserschutz

Kiel ist die Stadt am Wasser, die Kiellinie ist ihr maritimer Puls an der Förde. Die Möglichkeiten, dierde erleben zu können, sind vielfältig Badestellen setzen dabei Höhepunkte. Der Ostseezugang erfordert seit jeher jedoch auch einen Umgang mit Hochwasser durch zunehmende extreme Sturmwetterlagen.

Schlagworte sind:

Baden an der Kiellinie

  • Badestellen sind wichtig für die Kieler*innen sowie Gäste und imagefördernd für die Stadt Kiel, hier besteht eine zunehmende Nachfrage. Ein niedrigschwelliges kostenfreies Angebot ist die Voraussetzung. In der Sommersaison 2019 ging als Pilotprojekt eine schwimmende Badesteganlage im Bereich Reventlouwiese in Betrieb.
  • Die Einrichtung eines Sandstrandes zum Baden an der Kiellinie ist hinsichtlich morphologischer, ökologischer, genehmigungsrechtlicher und wirtschaftlicher Aspekte problematisch und wird nicht empfohlen. Die Gutachter*innen empfehlen somit, die Absicht der Errichtung eines Sandstrandes (Drs.-Nr.0677/2018) entlang der Kiellinie nicht weiterzuverfolgen. Die Verwaltung schlägt vor, statt eines Sandstrandes die mit einem Stadtstrand verfolgten Ziele auf anderem Wege zu verfolgen. Im Vordergrund sollten neue Badekapazitäten stehen, die in dieser innenstadtnahen Lage zu schaffen sind. Die neuen Kapazitäten und neuen Badeangebote könnten z.B. mit einem Badeponton, einer neuen Steganlage oder bei der Seebadeanstalt Düsternbrook erreicht werden. Ideen hierfür sind im Planungswettbewerb Kiellinie zu entwickeln, um sowohl eine Einbindung in die Gesamtgestaltung zu gewährleisten als auch durch attraktive Bilder die weitere Zielfindung zu befördern. Auf Grundlage dieser Ideen soll dann die bauliche Umsetzung weiterverfolgt werden.
  • Das historisch gewachsene Ensemble der Seebadeanstalt Düsternbrook stellt insbesondere seit der Neuausrichtung 2008 ein Alleinstellungsmerkmal für Kiel und somit einen Ankerpunkt für Kieler*innen wie Gäste dar. Eine aktuell durchgeführte Prüfung der tragenden Pfähle hat ergeben, dass deren umfassende Sanierung kurzfristig notwendig wird. Alternativ könnte auch ein Neubau in Betracht gezogen werden. Dabei kann auch eine Erhöhung der Badekapazitäten geprüft werden.

Hochwasser

  • Die wasserseitige Promenade soll unter Berücksichtigung der bestehenden Höhenverhältnisse und des hohen Guts der Zugänglichkeit zum Wasser auch in Zukunft nicht als hochwasserfreier Bereich ausgeführt werden
  • Bei der Sanierung wie beim Neubau von Uferschutzanlagen und Promenaden ist jedoch eine maßvolle Erhöhung der Uferkante angeraten. Entsprechende Maßnahmen sollten bei Neuplanungen sukzessive Berücksichtigung finden

Seebrücke Bellevue

  • Der Anleger weist einen hohen Sanierungsbedarf auf und ist nicht barrierefrei ausgeführt.
  • In Kombination mit der Ertüchtigung der Ufermauern und der geplanten Treppenanlage am Berthold-Beitz-Ufer wird eine Neuplanung der Brücke mit hoher Aufenthaltsqualität im Zuge des Wettbewerbes empfohlen
  • Nachdem die Sperrung der Bellevuebrücke durch die Verwaltung in diesem Sommer in der Öffentlichkeit Unverständnis und Unmut hervorgebracht hat, hat die Ratsversammlung sich am 17.09.2020r eine Ausweitung der Bademöglichkeiten entlang der Kiellinie bereits für die Badesaison 2021 ausgesprochen und die Verwaltung damit beauftragt, unter anderem die Legalisierung des Badens an der Bellevuebrücke zu prüfen. Parallel zum vorliegenden Antrag bringt die Verwaltung hierzu eine gesonderte Vorlage in die zuständigen Gremien der Selbstverwaltung ein.

Handlungsschwerpunkte

Die Erkenntnisse aus der Bestandsanalyse, dem Leitbild, den Leitlinien und den Zielstellungen münden in räumlich verortete Handlungsschwerpunkte. Diese sind integrale Bestandteile des Wettbewerbs und leiten über in das Umsetzungskonzept der VU einschließlich der Maßnahmenbeschreibungen.

Planungen und Maßnahmen innerhalb der Teilräume des Untersuchungsgebietes beschäftigen sich sowohl mit dem jeweiligen Teilraum selbst als auch mit den übergreifenden Themen aus dem Leitbild, den Leitlinien und den Zielstellungen. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen sind die folgenden räumlichen Handlungsschwerpunkte voneinander abgegrenzt worden, von denen auf Grund der besonderen Handlungsbedarfe drei im Rahmen des Planungswettbewerbes vertiefend bearbeitet werden sollen:

  • Kiellinie Süd
  • Reventlouwiese und Landeshausufer (vertiefende Bearbeitung)
  • Berthold-Beitz-Ufer (vertiefende Bearbeitung)
  • Kiellinie Nord (vertiefende Bearbeitung)
  • sternbrooker Fördehang

Diese Schwerpunktsetzung ist angesichts des sehr großen Aufgabenumfangs allein dieser drei Handlungsschwerpunkte erforderlich. Die Auswahl ergibt sich insbesondere aufgrund

a) des besonders hohen Handlungsdrucks am Berthold-Beitz-Ufer,

b) aus der Kombination von Umgestaltungsbedarf im öffentlichen Raum an der Reventlouwiese und vor dem Landeshaus sowie dem Handlungsdruck an der Uferbefestigung Landeshausufer,

c) aus dem großen Entwicklungspotenzial an der Kiellinie Nord für eine völlig neue Aufenthaltsqualität verbunden mit der Realisierung der Premiumradroute an der Förde.

Die Handlungsschwerpunkte Kiellinie Süd und Düsternbrooker Fördehang werden ebenfalls im Maßnahmenkonzept von vorbereitenden Untersuchungen und integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept enthalten sein, jedoch erst später eine vertiefende Bearbeitung erfahren.

Die jeweils identifizierten Bedarfe, Potenziale und Handlungsspielräume sind dem Zwischenbericht (Kap. 6.3, ab S. 181) zu entnehmen.

Da für die Vorbereitung des Planungswettbewerbes konkrete inhaltliche Setzungen (Grundsatzentscheidungen) erforderlich werden, hat die Verwaltung die im Zwischenbericht getroffenen Empfehlungen für die vertiefend zu bearbeitenden Bausteine weiter präzisiert. Diese sind in Anlage 4: „Planungswettbewerb Kiellinie - Konkretisierung der Handlungsschwerpunkte“ ausführlich dargestellt.

3.   Weitere Informationen

3.1 Klimaschutz und Klimafolgenanpassung

Die Landeshauptstadt Kiel ist eine der Pilotkommunen in Deutschland, die unterstützt mit Fördermitteln der Bundesregierung einen Masterplan 100 % Klimaschutz (Drs. 0985/2017) für das Stadtgebiet erarbeitet hat. Dieser Masterplan folgt den Klimaschutzzielen des Pariser Abkommens von 2015, welches eine globale Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 vorsieht. Für die bisherigen Bemühungen und die ambitionierten Strategien zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele vor allem in puncto Klimaschutz hat die Landeshauptstadt Kiel den Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2021 erhalten.

Mit dem „Green City Plan für die Landeshauptstadt Kiel zur Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität“ (Drs. 0831/2017) liegt ein Sofortprogramm vor, das sich aus den Planwerken „Masterplan 100 % Klimaschutz“ und „Masterplan Mobilität der KielRegion“ speist. Wichtige Grundlagen für eine Mobilitätswende in der Stadt sind hiermit gelegt.

Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 16.05.2019 „Kiel erkennt den Climate Emergency an und erhöht das Tempo zur klimaneutralen Stadt“ (Drs. 0443/2019) wurde die Verwaltung gebeten, Maßnahmen aus dem Masterplan 100 % Klimaschutz und dem Green City Plan vorzuschlagen, die vorgezogen werden können, um so den Zeitraum bis zum Erreichen der Klimaneutralität zu verkürzen.

In jüngster Zeit ist deutlich zu erkennen, dass die Relevanz von Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen mehr und mehr anerkannt wird. Der vorliegende Zwischenbricht enthält als wichtige Zielsetzung unter anderem bereits die Verringerung der CO2-Emissionen, insbesondere durch Ausschöpfung der Potenziale der Kiellinie zur Unterstützung der Mobilitätswende gemäß den Masterplänen Mobilität und Klimaschutz. Gleichzeitig wird das Ziel formuliert, die Parkanlagen und Freiflächen des Düsternbrooker Fördehangs und der Kiellinie als wichtige Orte der Naherholung mit einer immensen ökologischen und klimatischen Bedeutung für die Kieler Innenstadt und die angrenzenden Ortsteile zu sichern und zu stärken.

Auch bei der Umgestaltung von Orten im Untersuchungsgebiet sind Anforderungen aus der Klimaanpassung zu berücksichtigen, um - beispielsweise durch gezielte Verschattung von Aufenthaltsbereichen - Hitzestress vorzubeugen. Anpassungen an Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen werden integraler Bestandteil der Wettbewerbsauslobung werden und sich auch im Endbericht einschließlich des Umsetzungskonzeptes der VU wiederfinden.

3.2 Verknüpfungen von anderen Projekten und Planungen mit der städtebaulichen Gesamtmaßnahme

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ legt den Schwerpunkt auf die Gestaltung des öffentlichen Raums. Im Untersuchungsgebiet finden derzeit verschiedene Projekte und Planungen anderer Akteur*innen statt, von denen größere in der VU bereits benannt und ihre potenzielle Bedeutung für die Entwicklung der Kiellinie dargestellt werden. Eine Abstimmung zwischen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme und diesen Maßnahmen ist anzustreben und wird seitens der Stadtverwaltung betrieben.

-          Ostseekai: Entwicklung des Ostseekais durch die Seehafen Kiel GmbH & Co. KG / Port of Kiel: Nach Fertigstellung des neuen Terminals Liegeplatz 28 sowie der Landstromanlage ist die Verknüpfung zwischen den Terminals und der Kiellinie sowie eine mögliche Gestaltung des Kaivorfelds von Bedeutung für die städtebauliche Gesamtmaßnahme. (vgl. z.B. S.185)

-          Seeburg: Die Christian-Albrechts-Universität hat mit Planungen und ersten Umbauten der universitätseigenen Seeburg begonnen. Die Seeburg spielt eine besondere Rolle für den südlichen Eingang der Kiellinie. (vgl. S. 81)

-          GEOMAR-Standort Kiellinie: Mit dem Aquarium und dem Seehundbecken hat das Geomar-Gebäude heute bereits eine große Bedeutung für die Kiellinie. Der geplante vollständige Umzug des GEOMAR an das Ostufer bietet ein Potenzial, setzt aber auch ein Fragezeichen für die Kiellinie. Eine öffentliche Nutzbarkeit ist ebenso wichtig wie eine hohe gestalterische Qualität im Falle eines Ersatzbaus sowie die Freihaltung der angrenzenden Freiflächen. (vgl. S.184) Nach Beschluss der Ratsversammlung vom 11. Juni 2020 (Drs. 0240/2020) sollen mit dem Ziel der Schaffung eines digitalen Meeresvisualisierungszentrums mit einer Machbarkeitsstudie die inhaltlichen Potenziale der Meeresvisualisierung und eine Verortung am Standort Geomar-Gebäude Westufer geprüft werden.

-          Das Land Schleswig-Holsteine plant mehrere Baumaßnahmen oder Änderungen von Nutzungen im Plangebiet, die Synergiepotenziale bieten, z.B. des Parkhauses Reventlouallee oder des Gebäudes am Niemannsweg 220. Die Stadtverwaltung steht im Austausch mit den zuständigen Organisationseinheiten des Landes.

-          Potenzielle Ergänzung des Gebäudes Kiellinie 11: Aktuell wird eine Erweiterung des für den Schulrudersport vorhandenen Gebäudes geprüft (Drs. 1082/2020).

-          Direkt an das Untersuchungsgebiet Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang schließen sich im Süden mit der Innenstadt und im Norden mit der Grünen Wik zwei weitere städtebauliche Gesamtmaßnahmen an. Die Schnittstellen sind in allen drei Projekten intensiv zu bearbeiten.

3.3 Finanzieller Überblick

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ ist aufgenommen in das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung „Zukunft Stadtgrün“. Die Landeshauptstadt Kiel konnte bereits erfolgreich rdermittel akquirieren. Es liegen Förderbescheide in Höhe von gerundet 19 Mio. € (einschließlich der städtischen Eigenanteile) für die Programmjahre 2017, 2018 und 2019 vor. Der städtische Eigenanteil beträgt für das Programmjahr 2017 33,33% und für die Jahre 2018 und 2019 10% und damit gerundet 2,7 Mio. €. Die Landeshauptstadt Kiel bedankt sich ausdrücklich beim Fördermittelgeber, dem Ministerium für Inneres, Ländliche Räume, Integration und Gleichstellung für diese Unterstützung. Für das Programmjahr 2020 hat die Landeshauptstadt Kiel weitere 8,8 Mio. € beantragt. Diese Mittel wurden zwischenzeitlich bewilligt. Der städtische Eigenanteil im Rahmen diesesrderbescheids beträgt aufgrund geänderter Förderbestimmungen im Mittel ca. 20%.

Die zugesicherten rderungsmittel werden für Maßnahmen der Vorbereitung u.a. den anstehenden Planungswettbewerb und die Umgestaltung der Promenade am Berthold-Beitz-Ufer eingesetzt. Es ist beabsichtigt zur Finanzierung weiterer Einzelmaßnahmen in den kommenden Jahren weitere Folgeanträge auf Förderung zu stellen, um die Finanzierung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme sicherzustellen.

 

4.   Weitere Schritte

Nach erfolgtem Beschluss der Grundsatzentscheidungen stehen folgende weitere Pakete der Projektbearbeitung an:

4.1 Planungswettbewerb: Vorbereitung und Durchführung

Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 17.05.2018 wurde die Verwaltung bereits beauftragt, einen Planungswettbewerb für die Kiellinie auszuloben (Drs. 0363/2018). Neben VU mit ISEK stellt dieser den zweiten wesentlichen konzeptionellen Baustein der Gesamtmaßnahme dar. Während in der VU mit dem ISEK die Entwicklungsperspektive für das gesamte Untersuchungsgebiet „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ erarbeitet wird, werden im Wettbewerb konkrete gestalterische Entwürfe für die stufenweise Neu- und Umgestaltung der Kiellinie entwickelt und in ein abgestimmtes, übergeordnetes freiräumlich-städtebauliches Gesamtkonzept eingebettet.

Mit der Betreuung des Planungswettbewerbes ist das Büro Herwarth + Holz aus Berlin beauftragt worden. Die Betreuung umfasst die Verfahrensvorbereitung und -durchführung des freiraumplanerisch-städtebaulichen Wettbewerbs gemäß der aktuellen Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Neben der Aufstellung der formellen Auslobungsbedingungen und der Einarbeitung der fachlichen Aspekte aus dem Zwischenbericht der VU mit dem ISEK sowie der Konkretisierung der VU für die räumlichen Handlungsschwerpunkte gehört dazu auch die Verfahrensbetreuung von der Bekanntmachung bis zur Preisgerichtssitzung. Der Entwurf der Auslobungsbedingungen wird den zuständigen Gremien der Selbstverwaltung zum Beschluss vorgelegt. Für die Erarbeitung des beschlussreifen Entwurfs der Auslobungsbedingungen werden aktuell 6 Monate veranschlagt. Daran schließt sich die Durchführung des Wettbewerbs an.

Welche der beiden Gestaltungsvarianten für die Kiellinie Nord schließlich zur Umsetzung kommen soll, ist im Anschluss an den Planungswettbewerb unter vorheriger Beteiligung der zuständigen Ortsbeiräte und Ausschüsse durch die Ratsversammlung zu entscheiden.

Bezüglich der Stellungnahme der beiden Ortsbeiräte Ravensberg, Brunswik, Düsternbrook sowie Wik zur Einbindung in das Wettbewerbsverfahren sind folgende wesentliche Aussagen zu treffen:

-          Die Auslobungsbedingungen werden vor dem Beschluss durch die Selbstverwaltung auch den Ortsbeiräten mit Gelegenheit zur Stellungnahme vorgelegt. 

-          Die sich an die Auslobung anschließende Bearbeitung durch die Planungsteams sowie die Sitzung des Preisgerichts sind gemäß den anzuwendenden Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) nichtöffentliche Verfahrensbestandteile. Jedoch werden die Vorsitzenden der Ortsbeiräte als Sachpreisrichter*innen Mitglieder des Preisgerichts und entscheiden somit über die Auswahl der Wettbewerbsbeiträge mit. Weiterhin können bei Planungswettbewerben der Landeshauptstadt Kiel regelmäßig zwei noch zu bestimmende Bürger*innen als (nicht stimmberechtigte) Gäste an der Preisgerichtssitzung teilnehmen.

-          Nach der Preisgerichtssitzung erfolgt eine öffentliche Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse.

-          Zur Variantenentscheidung für die Kiellinie Nord bringt die Verwaltung unter Einbeziehung der Ortsbeiräte einen eigenen Antrag der Verwaltung ein.

Diese Einbindung wird in dem Antrag der Verwaltung zu den Auslobungsbedingungen noch einmal detaillierter dargestellt werden.

4.2. Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen

Die zentralen Aussagen des Planungswettbewerbs werden in die VU überführt, das ISEK wird fortgeschrieben, noch fehlende Bausteine (z.B. Maßnahmenkonzept und Kosten- und Finanzierungsübersicht) des VU-Berichts werden ergänzt und nach der fortgesetzten Beteiligung nach §137 BauGB für eine erneute Befassung den zuständigen Gremien der Selbstverwaltung vorgelegt.

4.3. Vorbereitung und Umsetzung der weiteren Einzelmaßnahmen

Auf Grundlage des im endgültigen VU-Bericht enthaltenen Entwicklungskonzepts werden die Einzelmaßnahmen vorbereitet und umgesetzt. Diese Maßnahmen werden den zuständigen Gremien der Selbstverwaltung jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt und in diesem Rahmen auch den betroffenen Ortsbeiräten vorgestellt.

4.4 Information

Die Verwaltung wird die Information über die Gesamtmaßnahme Schritt für Schritt ausweiten, insbesondere durch Informationen vor Ort und über kiel.de/kiellinie.

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

 

 

 

 

Loading...