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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0898/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Anlass und Einleitung

Die Landeshauptstadt Kiel hat sich die Mobilitätswende zum Ziel gesetzt. Mit einstimmigen Beschlüssen zum Masterplan 100 % Klimaschutz (Drs. 0985/2017) und zum Masterplan Mobilitätr die KielRegion (Drs. 0831/2017) wurde dieses Ziel konkretisiert. Mit der Ausrufung des Climate Emergency (Drs. 0443/2019) wurde die Verwaltung außerdem beauftragt, das Ziel der klimaneutralen Stadt schneller zu erreichen und daher Maßnahmen vorzuziehen (Umsetzungsbeschluss, Drs. 1135/2019).

 

Aufgrund der Belastung durch Stickoxide in vielen Städten hat das Bundesverkehrsministerium das rderprogramm Saubere Luft 2017-2020 ins Leben gerufen. In einem ersten Schritt sollten sog. Green City Pläne entwickelt werden, durch die eine nachhaltige und strategische Mobilitätsentwicklung sichergestellt wird. Der Kieler Green City Plan fasst dabei unter anderem die wesentlichen Mobilitätsziele der vorgenannten Masterpläne zusammen. Die Ratsversammlung hat den Green City Plan am 15.11.2018 einstimmig beschlossen (Drs. 0716/2018). Eines der Projekte aus dem Green City Plan ist das Projekt "I.a-8 Neuordnung des Parkraums über digitale Systemausweitung“.

 

Weiterhin liegen Beschlüsse der Selbstverwaltung (Drs. 0077/2020) und der Ortsbeiräte Mobilitäts- und Parkraumkonzept „Stinkviertel“ (Drs. 0191/2020), „Prüfung einer zeitlich erweiterten Öffnung von Parkflächen“ (Drs. 0021/2020), „Antrag des OBR Hassee/Vieburg (Parkraumbewirtschaftung)“ (Drs. 0779/2019), „Öffentliche Plätze den Menschen zurückgeben“ (Drs. 0850/2019), „Fußverkehr nachhaltig und sicher gestalten“ (Drs. 0546/2021),Entschärfung der Parksituation rund um das TKMS-Werksgelände“ (Drs. 0695/2021) und „Prüfung der Gebühren für das Parken sowie das Bewohnerparken“ (Drs. 0801/2021) vor, die ein koordiniertes, zielorientiertes Vorgehen erforderlich machen.

 

Mobilitätskonzept ruhender Verkehr

r ein koordiniertes und integriertes Vorgehen im Rahmen der Umsetzung der verschiedenen Projektbestandteile der Sofortmaßnahme und der verschiedenen ergänzenden Beschlüsse ist eine strategische Grundlage mit einem Planungshorizont bis 2035 erforderlich.

 

Aus diesem Grund wurde das Mobilitätskonzept | ruhender Verkehr 2035 (Anlage) im Entwurf erstellt und hiermit zur Kenntnis gegeben.

 

Das Mobilitätskonzept | ruhender Verkehr 2035 gliedert sich in fünf Kapitel und stellt die Ziele, die Ausgangslage und Potenziale sowie die Handlungsfelder dar.

 

Kern des Mobilitätskonzeptes sind die 6 Handlungsfelder:

 

-          Parkflächen Neuordnen

- Rücknahme des Gehwegparkens

- Einrichtung von Lieferzonen

- Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung mit verschiedenen
  Bewirtschaftungsformen (u. a. Bewohnerparkzonen, Kurzzeitparken)
- Faire Bepreisung des öffentlichen Raumes (u. a. Anpassung der Parkgebühren)
- Effiziente Nutzung bestehender Parkflächen (u. a. Parkhäuser effizienter nutzen,
  Nutzung halböffentlicher Parkfläche z. B. Supermärkte, Schulen)

-          Nachhaltige Mobilitätsangebote fördern und verbessern (u. a. Ausweitung des CarSharing-Angebots, Park+Ride, Bike+Ride, Mobilitätsstationen)

-          Öffentliche Flächen hochwertiger nutzen (u. a. durch Begrünung, Schaffung neuer Begegnungsräume)

-          Regeleinhaltung stärken (u. a. Kontrollen ausweiten)

-          Chancen der Digitalisierung nutzen (u. a. Parkleitsystem, Aufbau von Parkplatzsensoren)

-          Kommunikation und Beteiligung (u. a. Bürger*innendialoge, Informationsbroscren, Internet)

 

Diese Handlungsfelder bilden die konzeptionelle Basis für die Erarbeitung konkreter Maßnahmen, die schrittweise bis 2035 umgesetzt werden sollen.

 

Grundlage für das Mobilitätkonzept | ruhender Verkehr 2035 und die damit verbundene Ableitung konkreter Einzahlmaßnahmen ist die Parkraumuntersuchung der IKS Mobilitätsplanung (Drs. 0911/2021).

 

Weitere Schritte

Damit in 2022 die ersten Umsetzungsschritte insbesondere die Sofortmaßnahmen des Green City Plan Projekts "I.a-8 Neuordnung des Parkraums über digitale Systemausweitung“ umgesetzt werden können, wird ein Beschluss des vorliegenden Mobilitätskonzeptes | ruhender Verkehr 2035 und eines abgestimmten Maßnahmen-Stufenprogramms mit konkreten Einzelmaßnahmen (z. B. Erneuerung des Parkleitsystems in der Innenstadt, Parksensoren in der Altstadt, neue Bewohnerparkzonen) im Frühjahr 2022 angestrebt.

 

Ein Vorschlag für ein Maßnahmen-Stufenprogramm befindet sich aktuell in der Entwicklung und soll in mehreren Informations- und Beteiligungsveranstaltungen im November 2021 vorgestellt, diskutiert und abgestimmt werden. Dazu ist u. a. auch ein Workshop mit den Ortsbeiräten geplant.

 

Nach erfolgter Verabschiedung des Mobilitätskonzeptes und des zugehörigen Maßnahmen-Stufenprogramms erfolgt die Detailplanung beispielsweise für weitere Bewohnerparkzonen. Auch in der Umsetzungsphase wird es weitere Beteiligungsformate für die Ortsbeiräte und die Öffentlichkeit geben.

 

Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhalten alle Ortsbeiräte zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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