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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0742/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Antrag:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der im Mobilitätskonzept | ruhender Kfz-Verkehr 2035 beschriebenen sechs Handlungsfelder in einem nun anschließenden Prozess weitere konkrete Maßnahmen zu erarbeiten. Die einzelnen Maßnahmen sollen erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Das Konzept ist als Anlage 1 beigefügt.

 

  1. Den weiteren Schritten, bestehend aus dem in diesem Antrag der Verwaltung (AdV) dargestellten Prozess der Kommunikation und Beteiligung sowie der Vorbereitung der nächsten Umsetzungsschritte, wird zugestimmt.

 

  1. Auf Quartiersebene sollen primär das Französische Viertel, die Altstadt (Bereich Anna-Pogwisch-Platz, Kehden-/Küterstraße) und Gaarden planerisch betrachtet und nach erneuter Beschlussfassung umgesetzt werden.

 

  1. Stadtweit werden die Möglichkeiten der Mehrfachnutzung (halb-)öffentlicher (z. B. Schulparkplätze) sowie privater Parkplätze (z. B. Supermarktparkplätze) geprüft, um insbesondere Anwohner*innen das wohnortnahe Parken zu erleichtern.

 

  1. Auf Vorschlag der Ortsbeiräte prüft die Verwaltung im Geltungsbereich der von IKS durchgeführten Parkraumuntersuchung die Ausweisung oder Ausweitung von Bewohner*innenparkzonen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Geltungsbereich der von IKS durchgeführten Parkraumuntersuchung die Machbarkeit von Quartiersparkhäuser zu prüfen.

 

  1. Im Sinne der Transparenz werden alle Maßnahmen regelmäßig evaluiert und die Entwicklungen alle zwei Jahre dem Mobilitätsforum und dem Bauausschuss vorgestellt.

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

Kiel will eine lebenswerte Stadt sein. Dazu gehört es u. a., allen Kieler*innen die Teilhabe an Mobilität zu ermöglichen. Hoher Parkdruck, wie er aktuell in vielen Gebieten der Stadt vorherrscht, kann diese Teilhabe beeinträchtigen. Erschwerend hinzu kommen die Nutzungskonflikte um den öffentlichen Raum, da der Ausbau alternativer Mobilitätsangebote und die Schaffung von Begegnungsräumen, um die Lebensqualität in den Quartieren zu erhöhen, ebenfalls Fläche benötigen. Diese Nutzungskonflikte gilt es zu identifizieren, angemessen zu moderieren und neue Ideen zu entwickeln, damit das Parken (auch im eigenen Wohnumfeld) für Personen, die auf den privaten Pkw angewiesen sind, nicht mehr eine tägliche Herausforderung darstellt und den Nutzer*innen alternativer Mobilitätsangebote gleichzeitig der Raum zugestanden wird, den sie für eine sichere und attraktive Teilhabe an Mobilität benötigen. Hierfür ist ein umfänglicher partizipativer Prozess notwendig.

 

Die Landeshauptstadt Kiel hat sich darüber hinaus die Mobilitätswende zum Ziel gesetzt. Mit einstimmigen Beschlüssen zum Masterplan 100 % Klimaschutz (Drs. 0985/2017) und zum Masterplan Mobilität r die KielRegion (Drs. 0831/2017) wurde dieses Ziel konkretisiert. Mit der Ausrufung des Climate Emergency (Drs. 0443/2019) wurde die Verwaltung außerdem beauftragt, das Ziel der klimaneutralen Stadt schneller zu erreichen und daher Maßnahmen vorzuziehen (Umsetzungsbeschluss, Drs. 1135/2019).

 

Daneben beschloss die Ratsversammlung den Green City Plan, der unter anderem die wesentlichen Mobilitätsziele der vorgenannten Masterpläne zusammenfasst, am 15.11.2018 einstimmig (Drs. 0716/2018). Eines der Projekte aus dem Green City Plan ist das Projekt "I.a-8 Neuordnung des Parkraums über digitale Systemausweitung“.

 

Gemäß dieser Aufträge hat die Verwaltung mit dem Mobilitätskonzept | ruhender Kfz-Verkehr 2035 eine Rahmenkonzeption erarbeitet, die die o. g. Problemstellung und die Ziele der o. g. Beschlüsse aufgreift und darauf aufbauend die Organisation des ruhenden Kfz-Verkehrs in den innerstädtischen Stadtteilen bis zum Jahr 2035 skizziert. Ein besonderer Fokus wurde dabei auf eine gerechte Verteilung der Verkehrsflächen gelegt, um Nutzungskonflikte zu lösen.

 

Der Bericht des Gutachters IKS Mobilitätsplanung, Parkraumuntersuchung und -bewirtschaftung (Drs. 0911/2021) und ein Entwurf der Konzeption (Drs. 0898/2021) wurden bereits als Geschäftliche Mitteilung im Herbst 2021 der Selbstverwaltung zur Kenntnis gegeben.

 

Einleitend zum Beteiligungsprozess wurde im Sommer 2021 eine Online-Mobilitätsbefragung mit dem Schwerpunkt Parken durchgeführt. Die Ergebnisse können hier eingesehen werden und werden in der weiteren Planung berücksichtigt.

 

Im Rahmen der Abstimmung des Konzeptentwurfs wurden u. a. folgende Veranstaltungen durchgeführt:

 

-                                                                                                                                                                                10.11.2021: Mobilitätsforum (Information über Umfrageergebnisse, Parkraumuntersuchung von IKS, Mobilitätskonzept | ruhender Verkehr 2035; siehe Protokoll Mobilitätsforum),

-                                                                                                                                                                                19.11.2021: Workshop aller OBR + Ratsfraktionen (Kommunikation; Information + Gruppenarbeit; siehe Anlage 2),

-                                                                                                                                                                                30.11.2021: Forum Innenstadt (Information über Umfrageergebnisse, Parkraumuntersuchung von IKS, Mobilitätskonzept | ruhender Verkehr 2035; siehe Protokoll Forum Innenstadt),

-          18.01.2022: Forum Innenstadt II (Vertiefung des Themas),

-          04.03.2022: Mobilitätswendebeirat (Partizipation zu den Handlungsfeldern des Konzeptes; siehe Anlage 2).

 

Ergebnis der verschiedenen Abstimmungsformate war eine breite Befürwortung der Handlungsfelder, verbunden mit dem Wunsch nach weiteren Beteiligungsmöglichkeiten in der Umsetzungsphase, dem die Verwaltung nachkommen wird.

 

Nach Anregung des Fahrradforums (Drs. 0326/2022) wurde der Titel von Mobilitätskonzept | ruhender Verkehr 2035 in Mobilitätskonzept | ruhender Kfz-Verkehr 2035 geändert, um sprachlich die Schwerpunktsetzung zu verdeutlichen, die durch die Arbeitsgrundlage vorgegeben wurde. Zudem wurde der Radverkehr im Handlungsfeld Nachhaltige Mobilitätsangebote fördern und verbessern berücksichtigt.

 

Kern des Mobilitätskonzepts sind die 6 Handlungsfelder:

 

-                                                                                                                                                                                Parkflächen neu ordnen,

-                                                                                                                                                                                nachhaltige Mobilitätsangebote fördern und verbessern,

-                                                                                                                                                                                öffentliche Flächen hochwertiger nutzen,

-                                                                                                                                                                                Regeleinhaltung stärken,

-                                                                                                                                                                                Chancen der Digitalisierung nutzen,

-                                                                                                                                                                                Kommunizieren und Beteiligen.

 

Ziel des nachfolgend dargestellten Prozesses ist es nun, im Rahmen der beschriebenen Hand-lungsfelder beispielhaft skizzierte Maßnahmen unter breiter Beteiligung von relevanten Akteur*in-nen weiter zu konkretisieren. Konkrete Maßnahmen sollen der Ratsversammlung erneut zum Beschluss vorgelegt werden.

 

 

Darstellung des Prozesses

 

Auf Grundlage der Rahmenkonzeption Mobilitätskonzept | ruhender Kfz-Verkehr 2035 sollen Maßnahmen zur Weiterentwicklung des ruhenden Kfz-Verkehrs beschlossen werden.

 

Neben einer Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung (Bewohner*innenparkzonen, Kurzzeitparkplätze) stehen im nachfolgend skizzierten Prozess ebenso Themen wie Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität, Radabstellung, effektive Nutzung und Auslastung von Parkplätzen (Mehrfachnutzung) etc. im Fokus. Der zunehmende Parkdruck und die steigende Flächenkonkurrenz der verschiedenen Verkehrsarten in Verbindung mit der sinkenden Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit machen einen ortsspezifischen Ansatz notwendig, um die Ziele des Mobilitätskonzeptes | ruhender Kfz-Verkehr 2035 zu erreichen.

 

Die Parkraumuntersuchung der IKS Mobilitätsplanung (Drs. 0911/2021) ist die Basis für das Mobilitkonzept | ruhender Kfz-Verkehr 2035 und die damit verbundenen Ableitungen konkreter Einzelmaßnahmen.

 

Auf Quartiersebene

 

Die wesentlichen Prozesse des Mobilitätskonzeptes | ruhender Kfz-Verkehr 2035 auf Quartiersebene konzentrieren sich auf die Erarbeitung und Umsetzung von Quartiersmobilitätskonzepten. Diese sehen u. a. auch die Einrichtung (weiterer) Bewohner*innenparkzonen vor, um den Bewohner*innen das Parken nahe des Wohnorts besser zu ermöglichen. Begleitend dazu wird im Quartier der Ausbau alternativer Mobilitätsangebote weiter gefördert.

 

Innerhalb der Erarbeitung und Umsetzung der Quartiersmobilitätskonzepte erfolgt:

 

  1.                                                                                                                                                                          die verkehrliche Analyse des jeweiligen Quartiers (mit IKS-Studie bereits weitgehend erfolgt), die Entwicklung möglicher Umsetzungsstufen bzw. Konzeptvarianten sowie

 

  1.                                                                                                                                                                          derer Vorstellung im jeweiligen Ortsbeirat.

 

Bei der Entwicklung eines Quartiersmobilitätskonzeptes und innerhalb der im Verlauf erarbeiteten Umsetzungsstufen in den Handlungsfeldernnnen ortsabhängig folgende Elemente enthalten sein:

 

Parkflächen neu ordnen

  1.                                                                                                                                                  Bewohner*innenparkzonen.
  2.                                                                                                                                                  nachfrageorientierte Kurzzeitparkplätze, z. B. für Kund*innen, Patient*innen,
  3.                                                                                                                                                  Einrichtung von Lieferzonen,
  4.                                                                                                                                                  effiziente Nutzung bestehender Parkflächen (Mehrfachnutzung (halb-)öffentlicher Parkflächen (Smart Parking),
  5.                                                                                                                                                  E-Ladeinfrastruktur,
  6.                                                                                                                                                    Überarbeitung der Verkehrsführung im Quartier,
  7.                                                                                                                                                  Verbesserung der Barrierefreiheit.

 

Nachhaltige Mobilitätsangebote fördern und verbessern

  1.                                                                                                                                                  Mobilitätsmanagement (u. a. Mobilitätsstationen, Car-/Bikesharing),
  2.                                                                                                                                                    Radparken,
  3. Fußwegeachsen (Prüfung ausreichender Gehwegbreiten prioritär für Schul- und Kinderwege und im Umkreis von Senior*inneneinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung),
  4. ÖPNV,
  5. Radwegeachsen,
  6. Lastenräder (Abstellmöglichkeiten, Sharing).

 

Öffentliche Flächen hochwertiger nutzen

  1.                                                                                                                                                  Schaffung von Aufenthaltsqualität,
  2.                                                                                                                                                  Gestaltung von Quartierstreffpunkten,
  3.                                                                                                                                                  Etablierung von mehr Grünflächen,
  4.                                                                                                                                                  Aufstellen von Parklets.

 

  1.                                                                                                                                                                          ein Beteiligungsformat mit Politik, Gewerbe und Bewohner*innen des jeweiligen Quartiers im Rahmen des Handlungsfeldes Kommunizieren und beteiligen,

 

  1.                                                                                                                                                                          die Vorstellung der angepassten Entwurfsvariante und Beschluss einer ersten Umsetzungsstufe im jeweiligen Ortsbeirat,

 

  1.                                                                                                                                                                          gemeinsam mit dem Ortsbeirat die Abstimmung der konkreten Umsetzungsschritte, derrger*innen-Informationskanäle sowie die Umsetzung.

 

Bereits abgestimmte Projekte wie die Veränderung der Verkehrsführung im Stinkviertel (Drs. 0560/2020) bzw. umgesetzte Projekte wie Aktive Mobilität in städtischen Quartieren in Ellerbek/Wellingdorf werden in Hinblick auf Planung, Umsetzung und Kommunikation der Maßnahmen evaluiert. Die Erkenntnisse hieraus gilt es im Umgang mit zukünftigen Quartiermobilitätskonzepten zu berücksichtigen und das Vorgehen ggf. anzupassen.

 

Schon in diesem Jahr wurde mit einer ersten Umsetzung des bereits bestehenden Beschlusses im Französischen Viertel (Drs. 0358/2021) mit u. a. der Erstellung eines Quartiersmobilitätskonzepts begonnen (erste Phase).

 

Damit planerisch und rechtlich umsetzbare Bewohner*innenparkzonen entstehen und um Verdrängungseffekte zu vermeiden, werden von den zuerst betrachteten Gebieten ausgehend, angrenzende Quartiere betrachtet. Ebenso soll auf Grundlage eines Ortsbeiratsantrages mit einer weiteren Analyse und der Erarbeitung eines Grobkonzepts in Gaarden begonnen werden, darüber hinaus mit einer Analyse und einer Konzepterarbeitung für den Bereich Anna-Pogwisch-Platz, Kehden-/Küterstraße.

 

Im Frühjahr 2023 nnen erste Ergebnisse aus der ersten Phase der Projekte dargestellt werden. Zu berücksichtigen ist, dass Projekte wie die Quartiersmobilitätskonzepte auf mehrere Jahre angelegt sind: Daher kann im kommenden Frühjahr zuchst ein Fazit aus dem Start der ersten Phase gezogen werden, die Gesamtlaufzeit kann sich je nach Projekt sowie in Abhängigkeit vom Prozess der Kommunikation und Beteiligung auf zwei bis vier Jahre belaufen.

 

 

Auf stadtweiter Ebene

 

Die effiziente Nutzung von Parkflächen (Parkflächen neu ordnen) soll über die Quartiersgrenzen hinaus stadtweit forciert werden. Hierzu führt die Verwaltung den begonnenen Prozess fort, städtische Parkflächen mehrfach zu nutzen, indem (weiter) geprüft wird,

 

  1.                                                                                                                                                                          wie Parkflächen für Mitarbeiter*innen außerhalb der Arbeitszeiten von Anwohner*innen genutzt werden können,
  2.                                                                                                                                                                          wie Parkflächen der städtischen Beteiligungsgesellschaften außerhalb der Arbeitszeiten von Anwohner*innen genutzt werden können,
  3.                                                                                                                                                                           wie Schul- oder ähnliche Parkplätze außerhalb der Schulzeiten von Anwohner*innen genutzt werden können,
  4.                                                                                                                                                                          wie durch Mittel der Digitalisierung auf freie Parkflächen hingewiesen werden kann, um Parksuchverkehre zu reduzieren.

 

Daneben setzt die Verwaltung den Austausch mit Inhaber*innen von privaten Parkflächen (etwa Betriebs- und Supermarktparkplätzen) fort, die außerhalb der Betriebszeiten von Anwohner*innen genutzt werden können. Dabei wird die Verwaltung ihre Kenntnisse aus Digitalisierungsprozessen, wie etwa am KITZ oder in der Innenstadt, mit den Gewerbetreibenden teilen.

 

r den weiteren stadtweiten Prozess stehen die Handlungsfelder

 

  1.                                                                                                                                                                          Regeleinhaltung stärken Kontrollen und Kontrollhäufigkeit sowie
  2.                                                                                                                                                                          Parkflächen neu ordnen Schwerpunkt: Faire Bepreisung des öffentlichen Raumes (u. a. Anpassung der Parkgebührenr Kurzparken)

 

im Fokus.

 

Da die Ziele der o. g. Beschlüsse und des Mobilitätskonzepts | ruhender Kfz-Verkehr 2035 nur gemeinschaftlich erreicht werden können, werden r die Themen Kontrollen und Kontrollhäufigkeit sowie die Anpassung der Parkgebühren (ggf. weitere) gesonderte Workshops mit dem Teilnehmer*innenkreis des Mobilitätsforums bzw. des Mobilitätswendebeirats durchgeführt, um jeweils einen gemeinsamen Vorschlag zu generieren. r diese Vorschläge sollen Einzelbeschlüsse nach folgendem Ablauf erfolgen:  

 

  1.                                                                                                                                                                          Durchführung themenspezifischer Workshops Erarbeitung, Vorstellung und Diskussion von Umsetzungsvorschlägen, auch hinsichtlich zeitlicher Abstufungen,
  2.                                                                                                                                                                          Festlegung auf eine der vorgestellten Varianten und einen Umsetzungszeitplan bis 2035,
  3.                                                                                                                                                                           Beschluss durch die Ratsversammlung,
  4.                                                                                                                                                                          Kommunikation der beschlossenen Inhalte sowie Umsetzung.

 

 

Kommunikation und Beteiligung

 

Die Prozesse auf stadtweiter Ebene und auf Quartiersebene werden von geeigneten Kommunikations- und Beteiligungsformaten begleitet. Um dahingehend eine angemessene Kommunikation und Beteiligung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle betroffenen Interessenlagen bei der Umsetzung ausreichend berücksichtigt werden, wird von einem externen strategischen Beratungsunternehmen ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept erarbeitet.

 

Ein wesentlicher Fokus der Quartiersmobilitätskonzepte ist die Partizipation der lokalen Politik, der Anwohnenden sowie weiterer Gruppen, wie beispielsweise Gewerbetreibenden und Initiativen, da nur im direkten Austausch alle Bedürfnisse aufgenommen, alle wesentlichen Informationen vermittelt werden und eine möglichst hohe Identifikation mit dem Prozess erfolgen kann.

 

Im Französischen Viertel erfolgte exemplarisch zunächst die Darstellung einer Analyse des Bestandes und des Mobilitätsumfeldes. Mit Hilfe dieser Analyse erfolgte die Entwicklung erster optionaler Varianten, die dem Ortsbeirat präsentiert wurden, um erste Perspektiven darzustellen. Im weiteren Verlauf erfolgte innerhalb dieses Projekts bereits eine Quartierswerkstatt mit integriertem Quartiersspaziergang, um konkret Herausforderungen und Ideen vor Ort mit Anwohnenden, Gewerbetreibenden, Politik etc. zu besprechen und diese aufzunehmen. Die Ergebnisse werden in das Konzept eingearbeitet und ein überarbeiteter Vorschlag dem Ortsbeirat präsentiert, besprochen und abgestimmt, um die erste Umsetzungsphase zu starten. In den weiteren Phasen wird mit auf diese Phase angepassten partizipativen Werkzeugen vorgegangen werden.

 

Die positiven aus diesem Projekt, wie aus vorangegangenen Projekten der Mobilitätsentwicklung, gewonnenen Erkenntnisse dienen als Best Practices und sollen stets weiterentwickelt werden, um glichst konstruktive Prozesse mit der Berücksichtigung aller Akteur*innen zu gewährleisten und angepasste Werkzeuge für die folgenden Quartierskonzepte nutzen zu können.

 

 

Digitalisierungsprojekte

 

Im Rahmen des Handlungsfeldes Chancen der Digitalisierung nutzen erfolgt auf Basis des Green City-Plan Projektes „I.a-8 Neuordnung des Parkraums über digitale Systemausweitung“ die Umsetzung der Teilprojekte:

 

  •                                                                                                                                                                             Erneuerung des Parkleitsystems mit Datenbereitstellung für beispielsweise Online-Services zum leichteren Auffinden freier Parkplätze und
  •                                                                                                                                                                             Installation von Parkplatzsensoren in der Kieler Altstadt, ebenfalls mit Parkplatzdatenveröffentlichung.

 

Ein entsprechender Antrag der Verwaltung (Drs. 0329/2022) wurde im Bauausschuss am 05.05.2022 und in der Ratsversammlung am 19.05.2022 bereits beschlossen.

 

Eine Kopie dieses Antrags der Verwaltung erhalten alle Ortsbeiräte zur Kenntnis.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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