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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0150/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in der Metzstraße eine Ruhezone mit Sitzgelegenheiten zwischen Wörth- und Spichernstraße sowie die daraus resultierenden Folgemaßnahmen als erste Stufe des Mobilitätskonzepts | Französisches Viertel einzurichten.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Auf Grundlage des Beschlusses des Bauausschusses vom 05.11.2020 (Drs. 0797/2020: Erstellung eines ganzheitlichen Quartiersentwicklungs- und Mobilitätskonzeptesr das Französische Viertel) wurde das anliegende Mobilitätskonzept | Französisches Viertel erarbeitet. Im Zuge der Konzepterstellung wurde hierzu am 09.09.2022 eine rger*innenbeteiligung durchgeführt (Quartiersworkshop). Die resultierenden Ergebnisse wurden in das Konzept soweit möglich übernommen und in der Sitzung des Ortsbeirats Schreventeich/Hasseldieksdamm am 24.11.2022 vorgestellt. Der Ortsbeirat hat zur Umsetzung der ersten Konzeptstufe bereits ein positives Votum abgegeben. Neben Kleinmaßnahmen wie der Aufstellung weiterer Fahrradbügel, Sprottenflotte-Stationen und Bordsteinabsenkungen soll als Hauptbestandteil des Konzepts in der ersten Umsetzungsstufe eine Ruhezone in der Metzstraße eingerichtet werden.

 

Zur Ermöglichung einer Ruhezone mit verbesserter Aufenthaltsqualität ist die Sperrung des Abschnitts der Metzstraße zwischen Wörth- und Spichernstraßer den Kfz-Verkehr erforderlich.

Da in diesem Abschnitt der Metzstraße keine Grundstückszufahrten für Kfz existieren, bleibt die Erreichbarkeit aller Grundstückszufahrten im Quartier gewährleistet.

 

Es sollen Sitzgelegenheiten geschaffen und der Bereich in geeigneter Form temporär begrünt werden.

 

Die Neugestaltung der Oberflächen sowie möglicherweise eine endgültige Begrünung erfolgen zu einem steren Zeitpunkt in Verbindung mit erforderlichen Sanierungsarbeiten an der unterirdischen Infrastruktur.

 

Die sich daraus ergebene Neuorganisation des Verkehrs im Quartier erfolgt durch die Einrichtung weiterer Einbahnstraßen.

 

Folgende Abschnitte der Metzstraße werden als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Süden ausgewiesen:

 

  •              Eckernförder Straße bis Spichernstraße,
  •              Gravelottestraße bis Kronshagener Weg,
  •              hieraus sich ergebend/erforderlich: Die Fahrtrichtungen der bereits bestehenden
     Einbahnstraßen Gravelottestraße und Spichernstraße werden umgekehrt.

 

Der Radverkehr darf weiterhin überall in beiden Richtungen fahren.

 

Die Einbahnstraßenregelung unterstützt die Reduzierung der Konflikte bei Kfz-Begegnung und erhöht gleichzeitig die Sicherheit des im Straßenraum geführten Radverkehrs. Durch die unterbrochene Einbahnstraßenregelung wird das Quartier von Durchgangsverkehr entlastet, bleibt dabei aber für den Anlieger- und Lieferverkehr dennoch gut erreichbar.

 

Die Anordnung der neuen Einbahnstraßenregelungen ist mit der Verkehrsbehörde vorabgestimmt und muss von ihr im Zusammenhang mit der zu beschließenden Einrichtung einer Ruhezone angeordnet werden.

 

Die Maßnahmen wurden auf Basis des Beschlusses Drs. 0797/2020 gemeinsam mit Bürger*innen sowie dem Ortsbeirat Schreventeich/Hasseldieksdamm erarbeitet.

 

Ergänzende Hinweise:

 

Des Weiteren sind gemäß der Beschlüsse Drs. 0797/2020 und Drs. 0742/2022 Kleinmaßnahmen wie weitere Fahrradbügel, ein Lastenradbügel, zwei Lieferzonen, Verbesserung der Barrierefreiheit (Bordsteinabsenkung in Knotenbereichen), die Prüfung einer geeigneten Parkraumbewirtschaftung sowie die Überprüfung der Restgehwegbreiten vorgesehen.

 

Eine erarbeitete Lösung der Parkraumbewirtschaftung sowie die weiteren noch zu konkretisierenden Konzeptstufen werden nach Beteiligung des Ortsbeirats Schreventeich/Hasseldieksdamm separat den zuständigen Selbstverwaltungsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Eine Kopie dieses Antrags der Verwaltung erhält der Ortsbeirat Schreventeich/Hasseldieksdamm zur Kenntnis.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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