Brauchtumsfeuer: Anmeldung

Infos zu Häufigen Fragen

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)

Hinweise für Kiel:

Ordnungsbehörde für das Brauchtumsfeuer ist das Umweltschutzamt der Landeshauptstadt Kiel.

Worum geht es?

In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.

Hinweise für Kiel:

In Kiel muss ein Brauchtumsfeuer nicht angemeldet werden. Allerdings empfehlen wir Ihnen eine Beratung durch das Umweltschutzamt der Landeshauptstadt Kiel . Verbrannt werden dürfen nur trockenes Holz und pflanzliche Abfälle aus eigenem Garten, keine Abfälle allgemeiner Art.


Zuständige Stellen

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