Der Kieler Umweltwegweiser


Trinkwasserüberwachung

Trinkwasser muss in ausreichender Menge und Güte immer bereitgestellt sein. Spezielle Anforderungen an seine Qualität sind in der Trinkwasserverordnung (s. Umweltrecht) festgeschrieben. Sie enthält Bestimmungen über die Beschaffenheit des Trinkwassers, die Pflichten des Betreibers einer Wasserversorgungsanlage und die Überwachung durch die Gesundheitsämter. Außerdem sind in der Verordnung Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stoffe (z.B. für Schwermetalle, Nitrat, organische Verbindungen) und Krankheitserreger festgelegt. Trinkwasserschutz heißt auch Gewässerschutz.

Überwachung des öffentlichen Versorgungsnetzes:


Hygienische Überwachung der öffentlichen und privaten Wasserversorgung (Brunnen), Auskunft zur Trinkwasseruntersuchung:


Adressen

Gesundheitsamt

Trink- und Badewasserüberwachung

Fleethörn 18 - 24

24103 Kiel

0431 901-2114

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765