Regionaler Nahverkehrsplan: Auf geordneten Wegen

Nach dem Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) sollen die Aufgabenträger als Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV einen Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) aufstellen und alle fünf Jahre fortschreiben.

Die Landeshauptstadt Kiel stellte 1997 erstmals einen RNVP auf und hat ihn seitdem mehrmals fortgeschrieben beziehungsweise neu aufgestellt. In allen Neufassungen sind die Anforderungen laut ÖPNV-Gesetz erfüllt worden. Im Einzelnen gehören dazu: Bestandsaufnahme, Ziele des ÖPNV, zukünftige Anforderungen an den ÖPNV, Konzepte für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung, Finanzierungsplanung, Organisation.

Im Rahmen der Regionalisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) war die Verantwortung für den straßengebundenen ÖPNV auf die Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger für den ÖPNV übergegangen.


6. Regionaler Nahverkehrsplan

Der aktuelle 6. RNVP für die Landeshauptstadt Kiel wurde vom EBK als Aufgabenträger für den ÖPNV selbst erstellt. Dieses erfolgte in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern (Landkreise Plön und Rendsburg-Eckernförde) sowie den in Kiel fahrenden Verkehrsunternehmen.

In ihrer Sitzung am 17. November 2022 hat die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel den 6. RNVP 2023-2027 beschlossen. Die Aufsichtsbehörde (das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein) hat am 16. Dezember 2022 mitgeteilt, dass sie keinen Widerspruch zu dem Plan einlegen wird. Damit ist er rechtskräftig und dient nun als Rahmenplan für die Entwicklung und Grundlage für weitere Verbesserungen des ÖPNV in Kiel in den nächsten Jahren.
 

Kontakt

Olaf Salomon

0431 901-4503