Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Landeshauptstadt ist bemüht, ihre Website nach nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 18. August 2023) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.kiel.de) und bezieht sich auf die entwicklungsbegleitenden Prüfungen auf Konformität mit der BITV vom Mai 2017 sowie auf die externe Evaluation vom August 2022.

Die Zugänglichkeit der Webseite zum Beispiel für blinde und sehbehinderte Menschen ist eine Form der Inklusion. Eine andere Form ist, nicht zu diskriminieren und möglichst alle Menschen anzusprechen: Unter anderem schreibt die Landeshauptstadt deshalb Personenbezeichnungen häufig in einer geschlechter-gerechteren Weise mit dem Genderstern *. Beides schließt sich nicht gegenseitig aus. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat ein Statement abgegeben, in dem er klarmacht, dass aus seiner Sicht eine neutrale Sprache die barriereärmste Variante wäre. Gleichzeitig spricht er sich jedoch dafür aus, das Selbstbestimmungsrecht von Menschen zu akzeptieren, für die eine Vielfaltslösung in Form eines Sonderzeichens notwendig ist.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Aufgrund von Rückmeldungen zur Barrierefreiheit und aufgrund diverser Ergänzungen auf der Seite seit der entwicklungsbegleitenden Prüfung 2017 ist eine externe Evaluation begonnen worden. Die Prüfergebnisse liegen vor.  Anhand des umfangreichen Prüfungsberichts ist die Seite bereits umfangreich, aber noch nicht abschließend überarbeitet worden. Zahlreiche wesentlich Mängel konnten beseitigt werden, zum Beispiel in der Navigation oder bei der reader-gerechten Auszeichnung von Akkordeonfalten. 

Das ursprüngliche Ziel, im August 2023 einen zweiten Validierungsdurchgang zu starten, ist leider nicht sinnvoll einzuhalten. Vor allem das bemängelte Jobportal wird vom Hersteller voraussichtlich nicht vor Ende 2024 überarbeitet. Bis dahin werden wir geänderte Details externen Zwischenprüfungen unterziehen lassen und arbeiten weiter auf allen Seiten die verbleibende Fehlerliste ab, zum Beispiel im Hinblick auf Fokus-Kennzeichnung, Linkbeschriftungen oder Sprünge in der Überschriftenhierrachie. 

Bereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Der Prüfbericht listet zahlreiche Details auf. Zu den wesentlichen Punkten zählen Sprünge und Inkonsistenzen in der Überschriftenhierarchie, Beschriftungen von Links und Akkordeons, die Navigierbarkeit mit Maus und Tab besonders im Menü, Mängel in Modulen von Drittanbietern wie Jobportal, Beteiligungswerkzeugen und Mietspiegel-Rechner oder die Fokus-Sichtbarkeit.
  • PDF-Dokumente zum Herunterladen. Wegen der großen Anzahl der Dokumente werden sie kontinuierlich bearbeitet, sofern sie für aktive Verwaltungsverfahren notwendig sind. Nach 2018 hochgeladene PDF-Dateien werden in barrierefreier Version erstellt oder schrittweise durch eine barrierefreie Version ersetzt.
  • Zum Teil Untertitel von Videos, sofern sie älter sind. 
  • Dokumente und Webseiten mit Landkarten und Lageplänen.

So können Sie Barrieren melden

Wenn Ihnen eine Barriere auf www.kiel.de auffält, die noch nicht in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit aufgelistet ist, teilen Sie uns dies bitte über das Formular auf dieser Seite mit. Am Fuß jeder einzelnen Seite auf kiel.de finden Sie den Link "Barriere melden" zu diesem Formular. Hierüber wird uns automatisch mitgeteilt, von welcher Seite aus Sie den Mangel melden.

Dieses Formular entspricht der nach den geltenden Vorschriften bereitzustellenden Möglichkeit, elektronisch Kontakt mit der Landeshauptstadt Kiel aufzunehmen, um uns noch vorhandene Barrieren unserer Website mitzuteilen (der sogenannte Feedback-Mechanismus).

Bitte nutzen Sie dieses Formular ausschließlich für die Meldung von Barrieren auf www.kiel.de. Für andere Mitteilungen steht Ihnen die E-Mail-Adresse zur Verfügung.

Bitte beschreiben Sie die Barriere so genau wie möglich. Wenn Sie eine Antwort möchten, nennen Sie uns bitte Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse.

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Sie können uns auch per Post schreiben:

Landeshauptstadt Kiel 
Pressereferat - Online-Redaktion 
Fleethörn 9, 24103 Kiel

Oder per E-Mail an .

Beschwerdeverfahren

Bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung gibt es eine Beschwerdestelle gemäß Â§ 12 LBGG. Die Beschwerdestelle soll Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen lösen.

Sie können die Beschwerdestelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner*innen oder Verlierer*innen zu finden. Es geht darum, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie die Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie lesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift: Karolinenweg 1, 24105 Kiel
Postanschrift: Postfach 7121, 24171 Kiel

0431 988-1620