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ALLRIS - Auszug

13.07.2023 - 10.39 Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Grüne Wik: Abschlussbericht der vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Der Abschlussbericht der vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept für das Untersuchungsgebiet „Grüne Wik“ wird zur Kenntnis genommen (s. Anlage 1). Die vorbereitenden Untersuchungen werden für abgeschlossen erklärt.
  2. Den Abwägungsvorschlägen zu den Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange nach §139 BauGB und der Beiräte (s. Anlage 2) wird zugestimmt.
  3. Das im Rahmen der VU erstellte integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) mit Maßnahmenplan wird als Grundlage für die weitere Entwicklung unter Vorbehalt der Zustimmung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) zur VU und IEK beschlossen.
  4. Das Untersuchungsgebiet der VU „Grüne Wik“ wird in Teilen gem. § 142 (4) BauGB als Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren beschlossen. Die in Anlage 3 vorgelegte Sanierungssatzung „Grüne Wik“ einschließlich der Festlegung der Gebietskulisse gem. § 1 der Sanierungssatzung wird für den in § 4 der Sanierungssatzung genannten Durchführungszeitraum unter Vorbehalt der Zustimmung des MIKWS beschlossen.
  5. Es wird beschlossen, dass private Eigentümer Städtebauförderungsmittel für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beantragen können, sofern die Liegenschaft im Rahmen der Begutachtung mit einem „sehr schlechten Gebäudezustand“ klassifiziert wurde. Dies trifft gem. VU auf Haus 3 im Anschar zu (s. Kapitel 3.3, Anlage 1). Die Förderung beträgt 100 % des nach der Städtebauförderungsrichtlinie Schleswig-Holstein berechneten Kostenerstattungsbetrags.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Sanierungsgebiet „Grüne Wik“ erste Maßnahmen mit Hilfe der Städtebauförderung vorzubereiten, einzuleiten und nach Möglichkeit umzusetzen:
    1. Beauftragung eines Sanierungsträgers gem. §§ 157 ff. BauGB mit externer Unterstützung (Maßnahme 42 des IEK).
    2. Neugestaltung und Aufwertung der Grünanlagen Schulredder und Onkel-Willi-Weg mit Veloroute 10 auf Basis einer integrierten Planung (Maßnahme 09 des IEK)
    3. Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Gebäuden in der Kategorie: „sehr schlechter Gebäudezustand“. Prioritär sollen
      • die Ideenfindung, Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Marineuntersuchungsgefängnisses auf Grundlage eines Nachnutzungskonzeptes/ Machbarkeitsstudie (gem. Drucksache 1172/2021) in der Federführung des Dezernats für Bildung, Jugend, Kultur und Kreative Stadt eingeleitet (Maßnahme 37 des IEK)
      • und die Sanierung des denkmalgeschützten „Haus 3" im Teilquartier Anschar durch den privaten Dritten begleitet werden. (Maßnahme 34 des IEK)
  7. Die Verwaltung wird beauftragt, zur weiteren Finanzierung von Maßnahmen der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung, für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Grüne Wik“ die für die Folgejahre notwendigen Städtebauförderungsanträge zu stellen und die notwendigen Eigenmittel im Haushalt zu beantragen.
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Abstimmung: Mit Mehrheit beschlossen – bei Gegenstimmen der CDU, AfD und Ratsherrn Ansgar Stalder (dieBasis)

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Zuständigkeit: Stadtplanungsamt