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05.07.2018 - 15.14.1 Änderungsantrag zur Drs. 0162//2018, Investitionspaket "Förderung des Breitensports", hier: Förderfonds Breitensport
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15.14.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Ratsherr Schüller, SPD-RatsfraktionRatsfrau Sonders, Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENRatsfrau Hübner, FDP-Ratsfraktion
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 05.07.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Stadtrat Stöcken bittet darum, bei den Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung keine Festlegung auf das Amt für Sportförderung vorzunehmen.
Die Antragsteller erklären, den Änderungsantrag entsprechend abzuwandeln.
Beschluss einschließlich der mündlich besprochenen Änderung (Fettdruck):
Der Antrag wird wie folgt geändert:
- Dem Konzept „Förderfonds Breitensport“ wird zugestimmt. Das beiliegende Konzept wird aber auf Seite 2 unter dem Punkt „Entscheidungsstrukturen“ wie folgt geändert:
Entscheidungsstrukturen
Anträge können ganzjährig beim Amt für Sportförderung, Fleethörn 18-24, 24103 Kiel, gestellt werden.
Über die Anträge entscheidet ein Gremium, das aus neun Personen besteht:
3 Vertreterinnen / Vertreter des Amtes für Sportförderung der Verwaltung
3 Vertreterinnen / Vertreter des organsierten Sports
3 Vertreterinnen / Vertreter der Selbstverwaltung (besetzt nach Sainte-Laguë)
Das Gremium tritt zum 01.03. und 01.10. eines Jahres zur Beratung und Entscheidung zusammen. Die Auszahlung eines Zuschusses erfolgt, wenn die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.