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ALLRIS - Auszug

28.10.2021 - 10.12 Anwendung des TVöD in der Service GmbH des Städtischen Krankenhauses

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

a) Die Ratsversammlung beauftragt die Verwaltung, den TVöD in der Service GmbH des Städtischen Krankenhauses zum 01. Januar 2024 anzuwenden. Dabei werden entstehende Defizite durch Zuwendungen aus dem städtischen Haushalt übernommen. Eine Rückführung in das Städtische Krankenhaus zum 01.01.2024 wird angestrebt, eine Wiedereingliederung der Service GmbH in das Städtische Krankenhaus ist das erklärte Ziel. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten zu prüfen und entsprechende Wege aufzuzeigen.

 

b) Auf dem Weg zur Anwendung des TVöD fordert die Ratsversammlung, dass kurzfristig adäquate Verbesserungen der Einkommenssituation zwischen den Tarifparteien vereinbart werden. Für die Mehrausgaben muss eine Lösung seitens der Stadt Kiel gefunden werden.

 

c) Über die weiteren Schritte der Umsetzung ist der Hauptausschuss sowie die Ratsversammlung fortlaufend zu informieren.

 

d) Die Ratsversammlung stellt fest, dass die Finanzierung der Krankenhäuser aktuell nicht ausreichend ist. Sie erwartet, dass das auf Fallpauschalen basierende System durch eine bedarfsgerechte Finanzierung ersetzt wird, um die Daseinsvorsorge und die Versorgung der Patient*innen umfassend sicher zu stellen.

 

 

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Alternative Abstimmung:

r den Antrag zu TOP 10.12 (Drs. 1018/2021):   SPD, GRÜNE, DIE LINKE, FDP, AfD  

                                                   SSW, Ratsherr Schröter, Ratsherr Halle,

             Ratsherr Meinke

r den Antrag zu TOP 10.12.2 (Drs. 1015/2021):  CDU

Gegen beide Anträge:     -/-

Enthaltungen:      -/-

Damit ist der Antrag zu Punkt 10.12 (Drs. 1018/2021) mit Mehrheit beschlossen. Der Antrag zu 10.12.2 (Drs. 1015/2021) ist abgelehnt.