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ALLRIS - Auszug

21.09.2023 - 10.5 Klimaneutraler Gebäudebestand

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Im „Positionspapier Kiel – klimaneutral 2035?!“ (siehe Drucksache 0745/2021) hat die Verwaltung mit externer Unterstützung die Maßnahmen herausgearbeitet, mit denen es gelingen kann, die Landeshauptstadt bis 2035 möglichst klimaneutral zu gestalten. Zu den sechs wesentlichen und in dem Positionspapier genannten Maßnahmen gehören die „Klimaneutralität im Neubau“ und die „schnelle Sanierung des öffentlichen und privaten Gebäudebestandes“. Um diese Maßnahme umzusetzen, wird die Verwaltung gebeten, folgende Schritte zu gehen:

1. Die Landeshauptstadt Kiel setzt bei ihren eigenen Gebäuden auf Umbau vor Neubau. Bei der Entscheidung, ob sich der Erhalt von Bestehendem lohnt, ist auch der CO2-Fußabdruck der Materialien („graue Energie“) einzubeziehen.

2. Künftig sollten alle Neubauten möglichst klimaneutral betrieben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dazu die Kieler Energiestandards weiterzuentwickeln. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die geplanten Maßnahmen nicht zu Kostensteigerungen führen, die den sozialen Wohnungsbau verhindern.

Diese Standards sollen auch den Ansatz des kreislaufwirtschaftsgerechten Gebäudedesigns und die Einführung eines Gebäude- und Materialausweises für Neubauten beinhalten. Es ist mit Blick auf die Errichtung der Gebäude und den damit verbundenen Bedarf an „grauer Energie“ auch zu prüfen, wie ein hoher Mindestanteil von klimafreundlichen Baumaterialien wie nachhaltig angebautem Holz, Recyclingbaustoffen, natürlichen Dämmstoffen oder anderen klimaneutralen Baustoffen vorgegeben werden kann.

Zur Umsetzung dieser Standards sollen alle rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt werden. Die Standards werden wir konsequent in allen Bebauungsplanverfahren, Grundstücksüberlassungen, Erbpachtverträgen und anderen von der Stadt Kiel zu beeinflussenden Bauten anwenden. Dabei sind die Anforderungen an die Förderfähigkeit im sozialen Wohnungsbau zu beachten.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die sich so ergebenden energetischen Standards mit in das „Kieler Wohnbaulandmodell“ integriert werden können (siehe Drucksache 0484/2023). Die energetischen Standards sind von der Verwaltung spätestens zusammen mit den Ergebnissen des Kieler Wohnbaulandsmodells vorzulegen.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Kommunale Wärme- und Kälteplanung (KWP, siehe Drucksache 0583/2022) auf eine Klimaneutralität bis 2035 auszurichten und überall dort Fernwärme bzw. Wärmenetzevorzusehen, wo ihr Betrieb wirtschaftlich zumutbar und ökologisch sinnvoll ist.

4. Die energetische Sanierung von Stadtquartieren ist mit Quartierskonzepten und Sanierungsmanagements, die von KfW und Investitionsbank Schleswig-Holstein zu derzeit 90-95 % gefördert werden, voranzutreiben. Die Verwaltung wird daher gebeten, zumindest in allen Quartieren, die nach den Ergebnissen der KWP nicht mit Fernwärme versorgt werden, solche Vorhaben anzustoßen. Ein Schwerpunkt soll in diesen Quartieren auf Beratungen zu und Unterstützungen von Gebäudesanierungen und klimaneutralen hausweisen Heizungen liegen sowie, wo sinnvoll, kleinen Quartiers- und Inselnetzen zur klimaneutralen Wärmeversorgung.

Die Verwaltung erarbeitet parallel zur Erstellung der KWP ein Programm, welche Quartiere in welchen Zeiträumen Quartierskonzepte und Sanierungsmanagements bearbeitet werden und legt dies zusammen mit der KWP vor. Das Programm soll so ausgerichtet sein, dass spätestens 2028 in allen Quartieren, in denen die KWP keine Fernwärme vorsieht, Quartierskonzepte begonnen haben. Dabei ist auch zu prüfen, inwiefern die Förderung der Sanierungsmanagements zur weitestgehend kostenneutralen Beschäftigung eigenen Personals zur Umsetzung der Sanierungsmanagements genutzt werden kann.

5. Der partizipative Prozess, der die Erstellung der KWP begleiten wird, soll auch dafür genutzt werden, gemeinsam mit Unternehmen aus der Wohnungs- und Bauwirtschaft, Energieversorgern wie den Stadtwerken und Fördermittelgeber*innen wie der Investitionsbank Schleswig-Holstein Strategien zu entwickeln, um die Potenziale der Privatwirtschaft, aber auch privater Eigentümer*innen auf dem Weg zur Klimaneutralität zu aktivieren. Eine Konferenz dazu soll 2024 stattfinden.

6. Anlässlich der Erstellung der KWP soll darüber hinaus ein Konzept entwickelt werden, wie u. a. die Wärmeleitplanung und weitere gesamtstädtische Planungen als Bestandteil der Digitalisierungsstrategie zusammengeführt werden können, um u. a. Planungsabläufe zu beschleunigen und aufeinander abzustimmen, Datengrundlagen zusammenzuführen und den Datenaustausch zu erleichtern. Relevante Planungsbereiche über die Wärmeleitplanung hinaus sind Stadtplanung / Stadtentwicklung, Mobilität / Verkehr sowie Grün- / Landschaftsplanung. Seitens der Verwaltung sind dafür geeignete Softwaretools vorzuschlagen. Den Fachausschüssen ist regelmäßig über den Fortschritt der Planungen und Maßnahmen zu berichten.

7. Die Landeshauptstadt strebt an, ihre Anstrengungen bei der energetischen Sanierung eigener Liegenschaften, inklusive der Umstellung der Energieversorgung der Liegenschaften, zu verstärken. Dabei sollte die Anwendung von Bauverfahren wie modulares Bauen und ressourcenschonende Bauprozesse geprüft werden. Neben dem Einsatz erneuerbarer Energien sollen auch die Grauwassernutzung, ein Regenwassermanagement sowie die Begrünung von Dächern und Fassaden mit einbezogen werden. Bei allen Maßnahmen sind der Einsatz von intelligenter Gebäudetechnik und einem Energiemanagement zu prüfen.

Dies gilt auch für Gebäude, für die die Stadt eine Bauunterhaltungs- und Modernisierungspflicht hat. Eine entsprechende Prioritätenliste ist den Fachausschüssen im Laufe des Jahres 2024 vorzulegen.

Die Stadt wird die anhand der eigenen Liegenschaften gezeigten Möglichkeiten offensiv kommunizieren.

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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen – bei Gegenstimmen von AfD und Ratsherrn Ansgar Stalder (dieBasis) sowie Enthaltungen von Ratsfrau Christina Musculus-Stahnke (FDP) und Ratsherrn Dirk Becker (FDP)

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Zuständigkeit: Dez II R, Amt 18, Amt 60

Beschlussverfolgung: Dez. II