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ALLRIS - Auszug

21.09.2023 - 10.2 Vergütungen im Sozial- und Erziehungsdienst angleichen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Ratsversammlung begrüßt den in den Geschäftlichen Mitteilungen der Bürgermeisterin und des Sozialdezernenten (Drs.: 0922/2023 und 0930/2023) dargestellten Weg zur Übernahme von Tarifsteigerungen und der Übernahme der sog. Inflationsausgleichsprämie (IAP). Die Verwaltung wird gebeten, die dargestellten Umsetzungsschritte zügig umzusetzen und damit die Teilhabe von Mitarbeitenden im Sozial- und Erziehungsdienst der freien Träger an den für den öffentlichen Dienst vorgesehenen Inflationsausgleich zu sichern.

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen

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Zuständigkeit: Dez. IV R, Dez. V R, Amt 54

Beschlussverfolgung: Dez. V

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Bericht zum Stand der Umsetzung aus dem Bereich des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Dez. V):

Die Träger im Sozial- und Erziehungsdienst, die Projekte und Angebote für den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernehmen und die in Drs. 0930/2023 dargestellten Voraussetzungen erfüllen, haben die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst (TVöD) von Bund und Kommunen und die Übernahme der sog. Inflationsausgleichsprämie (IAP) in 2023/24 erhalten.