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ALLRIS - Auszug

16.11.2023 - 12.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1019V „Schwentineufer Nord-Ost“...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Die Abwägung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1019V „Schwentineufer Nord-Ost“ wird entsprechend der in Anlage 1 aufgeführten Vorschläge beschlossen.
  2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1019V „Schwentineufer Nord-Ost“ im Stadtteil Neumühlen-Dietrichsdorf, zwischen Heikendorfer Weg und Nordufer der Schwentine, durchzogen von der Straße An der Holsatiamühle wird in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.
  3. Der Begründung (Anlage 2) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1019V „Schwentineufer Nord-Ost“ wird zugestimmt.
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Abstimmung:

Mit Mehrheit beschlossen – bei Gegenstimme von DIE LINKE/DIE PARTEI

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Zuständigkeit: Amt 61