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ALLRIS - Auszug

16.11.2023 - 17 Schließung der öffentlichen Sitzung

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Die Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet die Öffentlichkeit, den Sitzungsraum zu verlassen.

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nichtöffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 2 GO vorliegen. Das Gremium hat darüber im Rahmen der Genehmigung der Tagesordnung beschlossen.