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ALLRIS - Auszug

16.11.2023 - 12.24 Personal stärken III

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Landeshauptstadt Kiel ist eine innovative und soziale Arbeitgeberin. Sie setzt ihre Strategie „Personal stärken“ fort und entwickelt die bereits ergriffenen Maßnahmen weiter. Die Ratsversammlung nimmt diese Vorlage zur Kenntnis und stimmt den folgenden Maßnahmen zu:

  1. Die früher erfolgte Konsolidierung oder Aufgabenkritik ausschließlich zu Lasten von Mitarbeitenden hat sich aus heutiger Sicht als kontraproduktiv erwiesen und wird für die Zukunft weiter ausgeschlossen. Das aus früheren Beschlüssen zur Konsolidierung noch bestehende sog. „Personalvermittlungskontingent“ (Drs. 1344/2004) ist bereits länger nicht mehr wirksam und wird daher mit seinem Umfang von 15 Stellen zum 01. Dezember 2023 aufgelöst. Die Mitarbeitenden werden mit Ihrem Stellenanteil wieder dem zuständigen Fachamt zugeordnet (rd. 10 Stellen), die nicht mehr besetzten Stellen (rd. 5 Stellen) dienen zur Gegenfinanzierung des eigenfinanzierten Stellenaufwuchses im Stellenplan-Entwurf 2024.
  1. Das Projekt Sozialer Arbeitsmarkt (Drs. 1123/2018) als Förderkonzept, das bei Langzeitarbeitslosen die Teilhabe am Erwerbsleben und am gesellschaftlichen Leben verbessern soll, aber auch einen (Wieder-)Einstieg in die nicht geförderte Erwerbsarbeit bedeutet, hat sich bewährt und soll fortgesetzt werden. Im Haushaltsjahr 2024 werden die zentral bewirtschafteten Stellen für den Sozialen Arbeitsmarkt, der FLEX:Unit (Drs. 0837/2022 und 0318/2023) und die „Stellen zur Verfügung des Personal- und Organisationsamtes“ (zuletzt Drs. 0577/2017: Aufstockung um 45 Stellen) in einem Gesamtumfang von 170 Stellen an einer neuen Position „Zentrale Stellen“ im Stellenplan ausgebracht und für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Damit wird eine effizientere und transparente Bewirtschaftung dieser Stellen ermöglicht. Zusätzlich sollen im Haushaltsjahr 2024 in einem Umfang von bis zu 30 Stellen innovative Konzepte (Hausmeisterkonzept (Drs. 0414/2023), IT-Strategie (Drs. 1114/2023) und Neuausrichtung der Zentralabteilungen der Ämter) aus zentralen Stellen gefördert und ohne zusätzlichen Stellenaufwuchs ermöglicht werden. Das Konzept „Personalvermittlung“ aus dem Jahr 2005 wird in 2024 überarbeitet.
  1. Die Personalstrategie wird um ein sechstes Wirkungsfeld „Zukunft der Zusammenarbeit“ ergänzt. Angesichts einer sich verschärfenden altersdemographischen Fluktuation und einer rückläufigen Verfügbarkeit von Menschen am Arbeitsmarkt wird ein ausschließlich weiterer Stellenaufwuchs nicht als Strategie aufgehen. Daher ist eine Betrachtung der Art und Weise unumgänglich, wie die Arbeit organisiert wird. Es geht um Einsatz von Technologien (Analyse von Digitalisierungspotentialen) und Methoden, die die Arbeit von Menschen erleichtern, die frei von Redundanz sind und es geht um Sinnhaftigkeit der Arbeit, Selbstwirksamkeit und um weniger hierarchische, stärker vertrauensbasierte und kompetenzorientierte Ansätze in der Steuerung von Teams und Projekten hin zu mehr Eigenverantwortung[1]. Zentral in diesem Wirkungsfeld werden vor allem die Weiterentwicklung unseres Führungsverständnisses und das soziale Miteinander sein.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt ab dem Haushaltsjahr 2024 zur Bindung und Gewinnung von Mitarbeitenden in nachgewiesenen Mangelberufen die nach Beamten- oder Tarifrecht möglichen Zulagen in einem notwendigen und wirtschaftlichen Maß einzusetzen. Auch soll insbesondere die Vergütung von Stellen mit Führungsverantwortung sowie stadtweit-bedeutenden Netzwerkaufgaben lohnender gestaltet werden.
  1. Angesichts der demographischen Herausforderungen, des Arbeitskräfteengpasses und der zunehmenden Digitalisierung wird in 2024 ein strategisches Personalmanagement eingeführt, dass zukünftige Bedarfe vorausschauend analysiert In diesem Zusammenhang sind ein zukunftsgerichtetes Personalcontrolling, Nachwuchsbindung, Generationenmanagement und eine individuelle Personalentwicklung (Fach-, Cross- und Führungskarriere) abzubilden.
  1. Diversität ist Perspektivenvielfalt und setzt auf die Unterschiedlichkeit der Menschen. In 2024 wird in einem Beteiligungsprozess eine Diversitätsstrategie entwickelt. Dies soll die Innovationskraft stärken und zu effizienteren Lösungen für die Menschen in Kiel und gleichermaßen für die Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Kiel führen. Dabei soll insbesondere auch auf Basis der Erfahrungen mit dem erfolgreichen Trainee-Programm „Stadt*Talente“ die Vielfältigkeit von Abschlüssen, Berufswiedereinstiege und das gezielte Anwerben von Menschen mit gefragten sprachlichen oder kulturellen Kompetenzen berücksichtigt werden.
  1. Im ersten Halbjahr 2024 wird für alle Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Kiel im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ein Angebot der Teilnahme an ein Firmenfitness-Verbundsystem geschaffen und damit die individuelle Gesundheit gestärkt. Die Teilnahme soll mit einem Betrag von 30 Euro pro Mitarbeitenden gefördert werden. Im Haushaltsplan-Entwurf 2024 werden 180 Tsd. Euro für diese Maßnahme eingeplant. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushaltsplan 2024.
  1. Über die Umsetzung dieser Maßnahmen wird der Selbstverwaltung bis zum 30. Juni 2024 berichtet.

[1] Vgl. Schermuly/Meifert (2022), Ergebnisbericht zum New Work-Barometer 2022, S. 5ff.

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen – bei Enthaltungen der AfD und Ratsherrn Ansgar Stalder
(dieBasis)

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Zuständigkeit: Amt 01