Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Auszug

11.01.2024 - 9.1 Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 88 „Töpfergrube“

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

Die beigefügte Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 88 für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 1040 „Töpfergrube“im StadtteilKiel-Hassee für das Baugebietwestlich der Hamburger Chaussee, nördlich des Drachensees und südlich der Waldfläche zwischen dem Gewerbegebiet Töpfergrube, der Rudolf-Steiner-Schule, der Theodor-Heuss-Schule, dem Sportplatz, der Gemeinschaftsschule Hassee und dem Bummelgangwird beschlossen.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre Nr. 88 ist der Anlage zu entnehmen.

Reduzieren

Abstimmung:

Einstimmig beschlossen

Reduzieren

Zuständigkeit: Stadtplanungsamt

Beschlussverfolgung: -/-