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ALLRIS - Auszug

09.01.2024 - 3 Aufnahmekapazität des Ernst-Barlach-Gymnasiums für zukünftige Schuljahre

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Iris Hinz (Amt für Schulen) leitet in das Thema Schulentwicklungsplanung ein. Für diese gebe es diverse Gesichtspunkte zu berücksichtigen wie die Gesamtanzahl der Schulen in Kiel, demographische Entwicklungen, Flüchtlingszuzüge, sich wandelnde gesellschaftliche Strömungen und allem voran landespolitische Vorgaben. Daher gebe es seit einigen Jahren eine Steuerungsgruppe zur Schulentwicklungsplanung, die sich - fraktionsübergreifend - aus den bildungspolitischen Sprecher*innen und der Verwaltung zusammensetze. Oberstes Ziel der Schulentwicklungsplanung sei es, jedes Jahr jedem Kieler Kind einen Schulplatz anbieten zu können.

Sie schickt der vorbereiteten Präsentation aus Januar 2023 einige Fakten voraus:

Da die Anmeldefrist für Gymnasien erst Ende März ende, lägen zum Zeitpunkt dieser Sitzung noch keine aussagekräftigen Anmeldezahlen vor. Erst nach Abschluss der dritten Anmelderunde könnten valide Ergebnisse präsentiert werden.

Zur Umsetzung der Umstellung von G8 auf G9 gebe es ein zwischen dem Bildungsministerium, der Landeshauptstadt Kiel und allen Schulleiter*innen abgestimmtes Verfahren bzgl. der Aufnahmekapazitäten der jeweiligen Gymnasien. Jede Schulleitung erhalte auf dieser Grundlage einen Bescheid (Kapazitätsfestlegung) der zuständigen Schulaufsicht mit der Anzahl der im nächsten Schuljahr an ihrer Schule max. aufzunehmenden Schüler*innen. Für das Ernst-Barlach-Gymnasium bedeute das konkret, dass diese Schule im Schuljahr 2023/2024 max. 116 Schüler*innen habe aufnehmen dürfen, und gemäß dem o.g. abgestimmten Aufnahmeverfahren in den kommenden Jahren max. 87 Schüler*innen aufnehmen dürfe. Von den insgesamt 116 zu vergebenden Schulplätzen seien 115 tatsächlich belegt worden.

Frank Martini (Amt für Schulen) informiert zur Schulentwicklungsplanung anhand der beigefügten, im Nachgang der Sitzung aktualisierten Präsentation „Ernst-Barlach-Gymnasium – Schulentwicklungsplanerische Betrachtung“.

Die Präsentation stellt im Wesentlichen die Entwicklung der tatsächlichen bzw. prognostizierten Anmeldezahlen am EBG sowie die für den räumlichen Einzugsbereich wesentlichen Grundschulen vor. Das Anwahlverhalten und die sich daraus ergebenen Auswirkungen auf die Schüler*innenzahlen des EBG wird erläutert. In der Präsentation wird der Mangel an Räumen in diversen Schulen aufgezeigt, die zum Teil deutlich stärker betroffen seien als das EBG.

Im Anschluss an die Präsentation erfolgt eine kontroverse Aussprache. Anknüpfungspunkte sind dabei vor allem die Qualität einiger als nichtzutreffend empfundenen Zahlen, die Bedeutung des EBG für den Kieler Nachwuchs in den Bereichen Musik und Sport und die Notwendigkeit der 4-Zügigkeit in den ersten Gymnasialjahren für die Aufrechterhaltung dieses Musik- und Sportangebotes. Dass Wohnortnähe kein justiziables Kriterium mehr für den Besuch einer bestimmten Schule sein soll, wird ebenso kritisiert wie die Nichtberücksichtigung pädagogischer Notwendigkeiten und die Beliebtheit der Schule.

Frank Martini sagt zu, im Einzelnen angezweifelte Zahlen noch einmal überprüfen und anschließend zur Verfügung stellen zu wollen.

Lewe Bendix Janssen bittet zu Protokoll zu nehmen, dass er die Leiterin des Amts für Schulen rüge, dass ihr Amt es unterlassen habe, sich mit den anliegenden Kreisen auszutauschen. Iris Hinz weist dies entschieden zurück und verweist darauf, dass sie in ihren Eingangsausführungen darauf hingewiesen habe, dass sich der Aufnahmeprozess 2024 noch im Anfangsstadium befinde. Selbstverständlich gebe es jedes Jahr nicht nur zahlreiche Gespräche mit den Kieler Schulleiter*innen, sondern auch solche mit denen aus den Umlandgemeinden, insbesondere Altenholz und Kronshagen.

André Hentschel bittet um eine Aussage dazu, wie der (noch umzusetzende) Beschluss der Ratsversammlung vom 18.01.2018 (Drs. 1229/2017) zum Ausbau des EBG mit der aktuellen Schulplanung zusammenpasse.

Frank Martini berichtet, dass der Beschluss auf Grundlage einer Bevölkerungsprognose aus 2016 erstellt worden sei. In der Zwischenzeit gebe es neuere, die eine andere Bevölkerungs-entwicklung prognostizierten.

Auf entsprechenden Hinweis von Helge Riis, der angesichts der schwer vorhersehbaren Schüler*innenzahlen eine Containerlösung thematisiert, erläutert Iris Hinz die Gründe, die gegen eine solche Lösung sprechen.

Aus dem Plenum wird die Annahme geäußert, dass sich die Landeshauptstadt Kiel mit der Beschränkung der Neuaufnahme von 87 Schüler*innen in drei Parallelklassen bewusst für einen langfristigen Abschied vom Spezialangebot Musik und Sport am EBG wie auch von einer Garantie der wohnortnahen Beschulung von Kindern entscheide. Frank Martini erläutert anhand der Präsentation die Entwicklung der tatsächlichen Schüler*innenzahlen der letzten Jahre, nach denen ein deutlicher Rückgang der Schüler*innenzahlen bis zum Abitur beobachtet werde, auf den das Amt für Schulen keinen Einfluss habe. 

Aus diesem Grunde, erläutert Iris Hinz abschließend, würden sich Schulaufsicht, Schulleitungen und die Landeshauptstadt Kiel regelmäßig austauschen, um zu überprüfen, ob sich das abgestimmte Verfahren bewährt habe.

Jan Leutert beendet die Diskussion aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und bedankt sich bei allen Teilnehmer*innen. Er verliest den von Helge Riis vorbereiteten Antrag an den Ausschuss für Schule und Sport.

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Beschluss:

Das Amt für Schulen wird aufgefordert, dem Ernst-Barlach-Gymnasium für die Jahre 2024 bis 2027 zu ermöglichen, jährlich bis zu 116 Schüler*innen aufzunehmen.

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Abstimmung OBR 4:

Mit vier Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme (Sam Thomsen) und zwei Enthaltungen (Jan Leutert, Kai Wollweber) mit Mehrheit beschlossen.

Abstimmung OBR 5:

Mit acht Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme (Oliver Wagner) mit Mehrheit beschlossen.

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Zuständigkeit: Ausschuss für Schule und Sport (zur weiteren Veranlassung),

 Dezernat V (zur Kenntnis),
Amt für Schulen (zur Kenntnis)

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Anlagen