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ALLRIS - Auszug

28.03.2024 - 9.1 Illegales Parken an der Ecke Strohredder / Schönkirchener Straße (Privatweg)

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Der Vorsitzende präsentiert Fotos von einer Sandfläche an der Ecke Strohredder / Schönkirchener Straße, welche illegalerweise als Parkfläche genutzt werde. Norgart Manthei (Beirat für Seniorinnen und Senioren) erklärt, dass es sich bei der Schönkirchener Straße an dieser Stelle um einen Privatweg handele.

Der Ortsbeirat bittet die Verwaltung einstimmig zu prüfen, wie die Eigentumsverhältnisse für die illegal genutzte Parkfläche sind. Sollte sich das Grundstück im Eigentum der Landeshaupt-stadt Kiel befinden, bittet der Ortsbeirat um Aufstellung eines Kieler Bügels, um das Parken dort dauerhaft zu verhindern.

Begründung: Wie auf den gezeigten Bildern erkennbar ist, ist die Fläche zu klein, um dort ein Auto zu parken. Durch das Parken wird die Einsicht in die Einmündung massiv gestört. Zusätzlich wird der Gehweg durch die Fahrzeuge verengt.

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Zuständigkeit: Tiefbauamt (zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung)