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27.04.2017 - 6.1.1 Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 0304/2017: Integrierte Stadtteilentwicklung Kiel-Wik
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1.1
- Zusätze:
- Ortsbeirat Wik
- Datum:
- Do., 27.04.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag eines Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Wik
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
- Gemeinsame Beratung TOP 6.1 und TOP 6.1.1 -
Ratsherr Wohlfarth (CDU) beantragt, im Antragstext die explizite Nennung der Stiftung
Drachensee zu streichen.
Stadtrat Stöcken weist darauf hin, dass die Stiftung Drachensee Urheber des Projektes sei und man mit einer Streichung das Geleistete der Stiftung gering achten würde.
Ratsfrau Pries (CDU) erklärt, dass sie aus persönlichen Gründen nicht an der Abstimmung teilnehmen werde.
Abstimmung über den Änderungsantrag von Ratsherrn Wohlfarth:
Bei Ja-Stimmen der CDU mit den Stimmen der übrigen Mitglieder mit Mehrheit abgelehnt.
Beschluss:
Der Punkt 2 der Beschlussvorlage 0304/2017 „Integrierte Stadtteilentwicklung Kiel-Wik" erhält folgende Fassung (Änderung in Fettdruck):
Bei der Entwicklung des Marinequartiers sollen die Leitlinien und Grundsätze der Inklusion besondere Berücksichtigung finden. Das Quartiersmanagement soll von diesen Grundsätzen geleitet sein. Die Landeshauptstadt Kiel wird hier anregen, gemeinsam mit Akteuren im Quartier und Trägern der Eingliederungshilfe herauszuarbeiten, welche konkreten Anforderungen an z.B. Wohnen, Teilhabe, Beschäftigung und Unterstützung für ein inklusives Quartier bestehen, so dass Stadtplaner/innen und Investoren in der Lage sind, die besonderen Anliegen der Inklusion konkret umzusetzen. Insofern wird die Verwaltung gebeten, sich an dem geplanten Projekt der Stiftung Drachensee oder anderer an dem Prozess interessierten Träger, zu beteiligen. Der inklusive Teil der Quartiersentwicklung ist ein eigener fachlicher Planungsprozess und soll in die Gesamtplanung integriert sein. Das Quartiersmanagement wird mit den zu beteiligenden Akteuren gesondert beschrieben und in Leitlinien vereinbart. Die weiteren Schritte sind in einer gesonderten Vorlage darzustellen.