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ALLRIS - Auszug

02.11.2017 - 7.2 Klimaschutzstrategie „Masterplan 100 % Klimaschutz“ für die Landeshauptstadt Kiel

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ratsherr Stenger (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bittet darum, über die vielen Projekte regelmäßig im Bauausschuss und im Innen- und Umweltausschuss zu berichten gerne auch mündlich.

 

Beschluss:

1. Ziele setzen und erreichen“

Klimaschutz wird als ständiger Handlungsauftrag der Verwaltung über das Jahr 2020 hinaus auf der Grundlage der Klimaschutzstrategie „Masterplan 100 % Klimaschutz“ als Leitlinie für das weitere klimaschutzbezogene Handeln mit folgenden klimapolitischen Zielenr das Jahr 2050 fortgeführt:

  • Reduzierung des Endenergiebedarfs um 50 % im Vergleich zum Jahr 1990
  • Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 95 % im Vergleich zum Jahr 1990

 

2.Vorreiterrolle einnehmen und Beispiele geben“

Die Landeshauptstadt Kiel bestärkt ihre Vorreiterrolle im kommunalen Klimaschutz, um auch anderen lokalen Akteuren als positives Beispiel zu dienen, und beschließt für den eigenen Handlungsbereich bis zum Jahr 2020 folgende Ziele:

 

  • Reduzierung des Endenergiebedarfs um 14 % im Vergleich zum Jahr 1990
  • Reduzierung der CO2-Emissionen um 49 % im Vergleich zum Jahr 1990

 

Politik und Verwaltung werden darauf hinwirken, dass auch die städtischen Gesellschaften die Umsetzung der Klimaschutzstrategie und die definierten Ziele unterstützen.

 

3.Handeln und umsetzen“

Es wird die Umsetzung folgender Maßnahmen des „Masterplans 100 % Klimaschutz“ beschlossen:

 

  • Die bereits initiierten und im Haushalt angemeldeten Umsetzungsmaßnahmen   (Ü-101, Ü-106, K-109, K-111, G-102, M-102, M-105 sowie E-104 und E-106 bis E-115 Kurzerläuterung s. Begründungstext Pkt. 3; ausführliche Darstellung Anlage1, Anhang 2)
  • Die bereits initiierten und im Haushalt angemeldeten umsetzungsbegleitenden Kommunikationsmaßnahmen (KM-01, KM-04, KM-05, KM-06 und KM-22 Kurzeruterung s. Begründungstext Pkt. 3; ausführliche Darstellung Anlage1, Anhang 3)

 

Es soll vorrangig  mit der Umsetzung von  Klimaschutzmaßnahmen im eigenen Handlungsbereich begonnen werden (s. Anlage 1, Anhang 1 Maßnahmen K-001 bis       K-016 sowie M-001 bis M-017).

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, weitere im „Masterplan 100 % Klimaschutz“ empfohlene Klimaschutzmaßnahmen (Anlage 1 Anhang 1), Umsetzungsmaßnahmen (Anlage 1 Anhang 2) und Kommunikationsmaßnahmen (Anlage 1 Anhang 3) zu prüfen und zur Umsetzung vorzubereiten.

 

4.Arbeitskraft und Fachwissen“

Mit der Teilnahme an dem Projekt „Masterplan 100 % Klimaschutz“ nimmt die Landeshauptstadt Kiel gemeinsam mit derzeit 40 weiteren Kommunen bundesweit eine Vorreiterrolle im Klimaschutz ein. Es wird beschlossen, das mit Erstellung der Klimaschutzstrategie begonnene Bundesprojekt  Masterplan 100 % Klimaschutz“ mit der Umsetzungsphase und die damit verbundene Inanspruchnahme der Fördermittel für die Projektstellen der beiden Masterplanmanager im Umweltschutzamt und im Tiefbauamt bis zum 30. Juni 2020 fortzuführen.

 

5 Gemeinsam handeln und kooperieren“

Über den eigenen Handlungsbereich hinaus sollen auch die Privatwirtschaft und die Kieler Bürgerinnen und Bürger zu einem klimaschutzfreundlichen Handeln motiviert sowie gemeinsam mit allen Akteuren der jeweiligen Handlungsfelder geeignete Maßnahmen  konzipiert, vorbereitet und realisiert werden. Die Landeshauptstadt Kiel beschließt den bereits eingeleiteten partizipativen Prozesses  fortzuhren und weiter zu entwickeln bzw.   bestehende Kooperationen verstärkt zu nutzen und auszubauen. Dazu zählt die Initiierung einer „Kerngruppe Klimaschutz in der Landeshauptstadt Kiel auf der Führungsebene ebenso wie die Vernetzung von Akteuren und Initiativen.

 

6.Pfen und vergleichen“

Die Verwaltung wird beauftragt, den Grad der Zielerreichung auf der Ebene der Gesamtstadt sowie im kommunalen Einflussbereich im Rahmen des im Projekt entwickelten Monitoring und Controlling Systems regelmäßig zu überprüfen und die Ergebnisse in einem Bericht zur Zielerreichung ggf. zusammen mit Handlungsempfehlungen zur Sicherstellung der Zielerreichung vorzulegen. Die Landeshauptstadt Kiel beschließt die dafür vorgesehene Energie- und CO2-Bilanz nach dem bundesweit einheitlichen BISKO-Standard („Bilanzierungs-Standard Kommunal“) zu erstellen und die Ergebnisse der Bilanz zu veröffentlichen.

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen