Infosystem Kommunalpolitik
30.08.2018 - 7.2 Vorbereitende Untersuchungen Soziale Stadt Fördergebiet, Neumühlen-Dietrichsdorf, Maßnahmengebiet, Sanierungsträger
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Zusätze:
- Amt für Wohn- und Grundsicherung, 55 Sca. 15-minütiger Beamer-Vortrag
- Datum:
- Do., 30.08.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:07
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Wohnen und Grundsicherung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
- Die Beschlussvorlage wird vorgezogen und nach TOP 3 beraten -
Frau Siegert aus dem Planungsbüro S.T.E.R.N GmbH erläutert die Beschlussvorlage im Rahmen einer Beamer-Präsentation.
Ratsherr Krieger (GRÜNE) vermisst im Konzept den Standort Hasselfelde sowie den Sportplatz Holsatia.
Ratsherr Wohlfarth (CDU) spricht das Thema Umweltgerechtigkeit an.
Beschluss:
- Dem Bericht, dem Plansatz und dem Maßnahmenkonzept (Anlage 1 bis 3) zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) inkl. Teilfortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts Ostufer 2014 – 2018 wird für eine weitere Förderung über das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt zugestimmt.
- Das Untersuchungsgebiet Neumühlen-Dietrichsdorf wird um eine kleine Erweiterung am Masurenring gem. § 171 e Abs. 3 BauGB als Maßnahmengebiet des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Neumühlen-Dietrichsdorf beschlossen. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 4).
- Die Verwaltung wird beauftragt, für das Maßnahmengebiet Neumühlen-Dietrichsdorf einen Sanierungsträger gem. §§ 157 ff. BauGB zu bestellen. Die Leistungen des Sanierungsträgers sind nach den Bestimmungen des Vergaberechts auszuschreiben. Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt anzumelden.