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ALLRIS - Auszug

04.09.2018 - 7.1 Vorbereitende Untersuchungen Soziale Stadt Fördergebiet, Neumühlen-Dietrichsdorf, Maßnahmengebiet, Sanierungsträger

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

  1. Dem Bericht, dem Plansatz und dem Maßnahmenkonzept (Anlage 1 bis 3) zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) inkl. Teilfortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts Ostufer 2014 2018 wird für eine weitere Förderung über das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt zugestimmt.

 

  1. Das Untersuchungsgebiet Neumühlen-Dietrichsdorf wird um eine kleine Erweiterung am Masurenring gem. § 171 e Abs. 3 BauGB als Maßnahmengebiet des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Neumühlen-Dietrichsdorf beschlossen. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 4).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Maßnahmengebiet Neumühlen-Dietrichsdorf einen Sanierungsträger gem. §§ 157 ff. BauGB zu bestellen. Die Leistungen des Sanierungsträgers sind nach den Bestimmungen des Vergaberechts auszuschreiben. Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt anzumelden.

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von den LINKEN.