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ALLRIS - Auszug

20.09.2018 - 13.1 Gründung einer städtischen Wohnungsgesellschaft

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss einschließlich der Änderungen aus dem Änderungsantrags zu TOP 13.1.1 (Drs. 0826/2018; Änderungen in Fettdruck):

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung einer städtischen Wohnungsgesellschaft vorzubereiten. Der Beschluss vom 16.03.2017 (Drs. 0115/2017) wird insoweit abgeändert, dass nicht mehr geprüft wird, welche Voraussetzungen für die Gründung einer Wohnungsgesellschaft vorliegen bzw. geschaffen werden müssen.
  2. Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft sind die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohneinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Kiel. Es wird eine Öffnungsklausel geschaffen, die es zu einem späteren Zeitpunkt erglicht, Grundstücke zu erwerben, zu entwickeln und unter anderem für geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
  3. Die Vorbereitungen zur Gründung einer Wohnungsgesellschaft sollen durch externe Expertise (z.B. bei Fragen zur Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) unterstützt werden.

Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Kieler Bürger*innen zu prüfen. Entsprechende Beratungsleistungen sind auszuschreiben.

  1. Die Ergebnisse der Vorbereitung zur Gründung einer Wohnungsgesellschaft sind den Gremien der Selbstverwaltung zu berichten und zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.
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Alternative Abstimmung:

r TOP 13.1 (Drs. 0773/2018) einschließlich der Änderungen von TOP 13.1.1 (Drs. 0826/2018):
SPD, GRÜNE, DIE LINKE, FDP, AfD, SSW, Die FRAKTION

r TOP 13.1.2 (Drs. 0820/2018):CDU

Gegen beide Anträge: Keine

Enthaltungen:Keine

Damit ist der Antrag zu TOP 13.1 (Drs. 0773/2018) in der geänderten Fassung mit Mehrheit beschlossen.