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ALLRIS - Auszug

20.09.2018 - 13.1.1 Änderungsantrag zur Drs. 0773/2018 "Gründung einer städtischen Wohnungsgesellschaft"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Antrag ist wie folgt zu ändern:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung einer städtischen Wohnungsgesellschaft vorzubereiten. Der Beschluss vom 16.03.2017 (Drs. 0115/2017) wird insoweit abgeändert, dass nicht mehr geprüft wird, welche Voraussetzungen für die Gründung einer Wohnungsgesellschaft vorliegen bzw. geschaffen werden müssen.
  2. Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft sind die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohneinheiten zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Kiel. Es wird eine Öffnungsklausel geschaffen, die es zu einem späteren Zeitpunkt erglicht, Grundstücke zu erwerben, zu entwickeln und unter anderem für geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
  3. Die Vorbereitungen zur Gründung einer Wohnungsgesellschaft sollen durch externe Expertise (z.B. bei Fragen zur Rechtsform, zum Portfolio und zur Wirtschaftlichkeit) unterstützt werden.

Hierbei sind sowohl eine Bau- und Projektierungsgesellschaft und eine davon getrennte Verwaltungseinheit als auch die Zusammenfassung beider unter einem organisatorischen Dach zu prüfen. Darüber hinaus ist die Organisationsform einer Genossenschaft mit der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit aller Kieler Bürger*innen zu prüfen. Entsprechende Beratungsleistungen sind auszuschreiben.

  1. Die Ergebnisse der Vorbereitung zur Gründung einer Wohnungsgesellschaft sind den Gremien der Selbstverwaltung zu berichten und zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.

 

In der Begründung wird Punkt 2 wie folgt verändert:

  1. Zweck der KiWoG 

Die KiWoG errichtet, erwirbt, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Wohngebäude zu Miet-zwecken auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Kiel. Die Landeshauptstadt Kiel verfolgt mit der Gründung der KiWoG insbesondere folgende Zwecke:

  1. Schaffung bezahlbaren Wohnraums für Personengruppen ohne/mit geringem Einkommen in allen Stadtteilen
  2. Versorgung besonderer Bedarfsgruppen mit Wohnraum (z.B. Obdach- u. Wohnungslose)
  3. rderung besonderer Wohnformen wie z.B. Wohnprojekte und Wohngemeinschaften
  4. Ankauf und Aufwertung von sogenannten Schrottimmobilien
  5. Erhalt und Aufwertung der bereits im kommunalen Eigentum befindlichen Wohneinheiten
  6. Schaffung einer Möglichkeit, in Zukunft auch Grundstücke zu erwerben, zu entwickeln und dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung zu stellen 
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Abstimmung:

Ja-Stimmen:SPD, GRÜNE, FDP, SSW, Die FRAKTION

Nein-Stimmen:DIE LINKE

Enthaltungen:CDU, AfD

Damit ist der Änderungsantrag mit Mehrheit beschlossen.