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ALLRIS - Auszug

30.09.2020 - 9.1 Zero Waste-Konzept der Landeshauptstadt Kiel

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr von der Heydt (Umweltschutzamt) stellt das Konzept mit einer Beamerpräsentation vor (u.a. Ziele, Maßnahmenentwicklung, nächste Schritte).

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Beschluss:

 

  1. Zertifizierung als Zero.Waste.City

Die Landeshauptstadt Kiel bewirbt sich mit dem vorliegenden Zero Waste-Konzept bei dem internationalen Netzwerk Zero Waste Europe, um die offizielle Zertifizierung als Zero.Waste.City.

 

  1. Zero Waste-Konzept als kommunaler Handlungsplan zur Zero.Waste.City

Die Landeshauptstadt Kiel verpflichtet sich, die Vermeidung von Abfällen im gesamten Stadtgebiet auf Grundlage des Zero Waste-Konzeptes als dauerhaften Handlungsauftrag der Verwaltung zu forcieren und entsprechend zur Schonung wertvoller Ressourcen beizutragen.

Entsprechend des Zero Waste-Konzeptes verfolgt die Landeshauptstadt Kiel die beiden folgenden übergeordneten Ziele, sowie insgesamt 18 sektorspezifische Ziele in den Bereichen Abfallsystemumstellung, öffentliche Verwaltung, Haushalte, Bildungseinrichtungen, Gewerbe, Handel und Events (siehe Anlage 1, Tab. 22) mit Zielhorizonten zwischen 2025 und 2050.

  • Die Gesamtabfallmenge der Siedlungsabfälle pro Kopf pro Jahr in der Landeshauptstadt Kiel soll bis 2035 um 15 % (auf durchschnittlich 424 kg pro Kopf pro Jahr) reduziert werden.
  • Die Haus- und Geschäftsabfälle (Restabfälle) in der Landeshauptstadt Kiel sollen bis zum Jahr 2035 um 50 % (auf durchschnittlich 85 kg pro Kopf pro Jahr) reduziert werden. Langfristig strebt die Landeshauptstadt Kiel ein Haus- und Geschäftsabfallaufkommen von durchschnittlich weniger als 50 kg pro Kopf pro Jahr an.

 

  1. Zero Waste in die Praxis umsetzen

Es soll mit der Umsetzung folgender im Zero Waste-Konzept vorgeschlagener Maßnahmen begonnen werden:

  • Zero Waste sichtbar machen (s. Maßnahme K-001 in Kapitel 10.1.2 der Anlage 1)
  • Zero Waste Advisory Board etablieren (s. Anlage 1, Kapitel 12.3)
  • Restmüllanalyse durchführen (s. Maßnahme AU-011 in Tabelle 28 der Anlage 1)
  • Prüfung zur Einführung von Pay-as-you-throw (PAYT) (s. Maßnahme AU-001 in Kapitel 10.2.2 der Anlage 1)
  • Einwegverbot in allen städtischen Organisationseinheiten (s. Maßnahme ÖV-003 in Kapitel 10.3.2 der Anlage 1)
  • Förderprogramm und Etablierung von Zero Waste-Schulen (s. Maßnahme BE-004 in Kapitel 10.5.2 der Anlage 1)

Die personellen wie finanziellen Bedarfe zur Umsetzung dieser sechs (sowie weiterer) Maßnahmen wurden zum Stellen- und Haushaltsplan 2021 beantragt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Zero Waste Advisory Board fortlaufend zu prüfen, welche weiteren im Zero Waste-Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen (siehe Anlage 1, Tabelle 28) in der Umsetzungsphase realisiert werden sollen. Das Konzept wird dementsprechend fortlaufend weiterentwickelt und insbesondere vor dem Hintergrund gesetzlicher Änderungen sowie neuer Ansätze und Ideen zur Abfallvermeidung stetig ergänzt.

 

  1. Einbeziehung der Öffentlichkeit und Außenkommunikation

Die Zero Waste-Aktivitäten der Stadtverwaltung werden durch eine intensive und beständige Öffentlichkeitsarbeit begleitet, sodass auch über den eigenen Handlungsbereich hinaus Bürger*innen sowie Abfall- und Privatwirtschaft zu einem abfallarmen Verhalten motiviert beziehungsweise für das Thema Zero Waste sensibilisiert werden. Der bereits begonnene partizipative Prozess wird somit kontinuierlich fortgeführt und weiterentwickelt sowie durch mindestens eine öffentliche Zero Waste-Veranstaltung im Jahr ergänzt, bei der die Fortschritte zur Umsetzung des Zero Waste-Konzeptes kommuniziert werden.

 

  1. Erfolge messen und kontrollieren

Die Verwaltung wird beauftragt, Umsetzungsstand und Wirkung der Maßnahmen kontinuierlich im Rahmen der im Zero Waste-Konzept entwickelten Controlling-Tools (siehe Anlage 1, Kapitel 13) zu überprüfen und sowohl die Ergebnisse als auch die weiteren Handlungsschritte in einem jährlichen Zero Waste-Bericht der Ratsversammlung vorzulegen beziehungsweise zu veröffentlichen.

 

 

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen