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05.11.2020 - 8.5 Modernisierung des Hauses 1 im Anscharcampus im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Kreativzentren in der Landeshauptstadt Kiel (Investive Förd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.5
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Referat für Wirtschaft
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 05.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Der Oberbürgermeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Aus Gründen der Befangenheit ist Ratsherr Stenger (GRÜNE) zur Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend.
Beschluss:
1) Die Modernisierung des Hauses 1 im Anscharcampus erhält im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Kreativzentren in der Landeshauptstadt Kiel (Investive Förderung) bei zuwendungsfähigen Netto-Gesamtkosten in Höhe von 2.701.822,00 Euro eine städtische Förderung in Höhe von 1.761.812,00 Euro als Fehlbedarfsfinanzierung.
2) Die im Rahmen der Baufachlichen Prüfung als gegenwärtig nicht zuwendungsfähig ausgewiesenen Kosten für Unvorhergesehenes können später für den Fall, dass sie tatsächlich anfallen, ergänzend zur Förderung unter 1) beantragt werden. Hierfür werden maximal städtische Mittel in Höhe von 205.000,00 Euro als weitere Fehlbedarfsfinanzierung bereitgestellt (= Höhe der beantragten Unvorhergesehenen Kosten brutto).
Die Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass über die Genehmigung des Haushaltsplanes die städtischen Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden.
Die Förderung erfolgt ferner entsprechend den in der folgenden Begründung angeführten Grundlagen, die die Haus 1+3 im Anscharpark GmbH und CO. KG als durchführende Projektträgerin zu beachten hat.