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ALLRIS - Auszug

05.11.2020 - 8.7 Umsetzung des Lärmaktionsplans, hier:Förderung des Einbaus von Lärmschutzfenstern in einem Bereich des Theodor-Heuss-Rings

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ratsherr Stenger (GRÜNE) bittet darum, dass die Verwaltung dafür sorgt, dass die Mieten in dem betroffenen Bereich durch die Maßnahme nicht erhöht werden.

 

Stadträtin Grondke kündigt an, dies mit in die Förderrichtlinien aufnehmen zu wollen.

 

Beschluss:

Im Jahre 2021 ist der Einbau von Lärmschutzfenstern in einem Bereich des Theodor-Heuss-Rings südöstlich des Waldwiesenkreisels mit einem Höchstbetrag in Höhe von 150.000 € zu fördern. Der Förderung sollen die folgenden Kriterien zugrunde liegen:

 

-   Antragsberechtigt sind die Eigentümer*innen der Wohngebäude Theodor-Heuss-Ring 53 bis 79,

    Dorotheenstraße 16 und 17, Krusenrotter Weg 31 und Dithmarscher Straße 14

    (Förderkulisse).

-   rderfähig ist der Einbau von schalldämmenden Fenstern und Balkon- bzw. Fenster-

    ren ab der Schallschutzklasse 4, mit hoher Priorität in den jeweiligen Erdgeschoss-

    wohnungen.

-   Die Förderquote beträgt max. 50% der förderfähigen Kosten (bestehend aus den

    jeweiligen Anschaffungs- und Montagekosten).

 

Weitere Einzelheiten und Vorgaben (z.B. Ausschluss sanierungsbedingter Mieterhöhungen) sind in einer Förderrichtlinie zu regeln, die der Selbstverwaltung im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen.