Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Auszug

04.02.2021 - 4 Bericht der Dezernentin

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Stadträtin Grondke berichtet:

 

Ruderhaus an der Kiellinie

Die Gespräche mit den drei Vereinen (Akademischer Ruderverein, Schülerruderer*innen, Ruderriege Dithmarsia) laufen. Die Vereine werden noch offene Punkte zum Vertrag untereinander klären.

 

British Yacht-Club

Ende Februar soll ein Auftaktgespräch mit der Selbstverwaltung zum möglichen Vergabeverfahren des BYC stattfinden. Hier sollen die Grundzüge vorgestellt werden (Vorschlag zu den Bewertungskriterien, Jury-Besetzung etc.).

Die Fraktionen werden gebeten, eine*n Vertreter*in zu benennen, die/der das Vergabeverfahren des BYC begleiten möge. Nach dem Termin wird der Antrag der Verwaltung ausgearbeitet und zeitnah in die zu beteiligenden Gremien eingebracht.

 

Städtebauförderung

Der von Herrn Gosmann in der Dezember-Sitzung angebotene Informationstermin über die Details bzw. Hintergründe der Städtebauförderung soll im 2. Quartal stattfinden.

 

Klageverfahren Ostseepark in der Stadt Schwentinental

Ein Investor beabsichtigte,  im Ostseepark Schwentinental im Bereich der Carl-Zeiss-Straße zusätzliche Einzelhandelsverkaufsflächen zu schaffen. Diese sollten um ca.10.000 m² erweitert werden. Bereits im Baugenehmigungsverfahren haben die Landeshauptstadt Kiel sowie die Städte Preetz, Plön und  tjenburg Bedenken gegen die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geäert, weil sie schädliche Auswirkungen der beantragten Vorhaben auf zentrale Versorgungsbereiche befürchteten. Der Kreis hat den beantragten Vorbescheid im Mai 2013 versagt sowie den gegen den versagenden Bescheid erhobenen Widerspruch im November 2013 zurückgewiesen. Dagegen hat der Investor im Dezember 2013 Klage erhoben. Mit Urteil vom  8. Dezember 2015 hat das Verwaltungsgericht Schleswig die Klage abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hatte für den 4. Februar 2021 zur mündlichen Verhandlung geladen. Zuvor haben der Investor und die Stadt Schwentinental die Berufungen zurückgenommen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig ist damit rechtskräftig, der ablehnende Bescheid des Kreises Plön bestandskräftig. Zwischenzeitlich hat die Stadt   Schwentinental unter Beteiligung der benachbarten Städte Kiel, Preetz, Plön und Lütjenburg.       Bauleitplanverfahren für den gesamten Ostseepark auf den Weg gebracht und eine Veränderungssperre erlassen. Die Bebauungspläne sollen eine spürbare Erhöhung der bestehenden Verkaufsflächen verhindern und nur untergeordnete Erweiterungen im vorhandenen Bestand ermöglichen.

 

Tiefgarage Europaplatz

Im Rahmen der Gespräche zur Vermarktung der Tiefgarage ist nun durch einen Interessenten ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Gutachtens zum Bauwerkszustand und Instandsetzungsbedarf beauftragt worden. Dieses Gutachten soll innerhalb von drei Monaten vorliegen und wird mit der LH Kiel geteilt. Der Betrieb der Tiefgarage findet derzeit für Kurzzeitparker auf einer Ebene mit angepassten Öffnungszeiten statt.