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04.02.2021 - 9.6 Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ im Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“: Kiel ans Wasser - Zwisch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Stadtplanungsamt, 61.1
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 04.02.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Zwischenbericht der vorbereitenden Untersuchungen (VU, siehe Anlage 1) zur städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ einschließlich der ergänzenden Dokumentationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.
- Die Zielaussagen des vorläufigen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (siehe Anlage 1, Kapitel 6 des VU-Zwischenberichts, S. 159 ff) werden beschlossen. Sie sind die Grundlage zur konzeptionellen Ausrichtung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme für das gesamte Untersuchungsgebiet und für die Erarbeitung der Auslobung für den Planungswettbewerb Kiellinie.
Der Planungswettbewerb als integrierter Bestandteil der städtebaulichen Gesamtmaßnahme bietet die größte Chance seit Jahrzehnten, Kiel für alle Kieler*innen und Gäste auf eine neue Weise „ans Wasser zu bringen“. Insbesondere werden für den Planungswettbewerb folgende Entscheidungen getroffen:
- Unter dem ISEK-Leitbild „Kiellinie: Grün . Blau . Leben“ werden das Grün des Fördehangs, die blaue Förde und das urbane Leben auf 3,5 km Promenade an der Kiellinie und dem Düsternbrooker Fördehang unter anderem in einem freiräumlichen Rahmenplan für die gesamte Kiellinie zusammengeführt – hier wird Kiel für alle Kieler*innen und Gäste „ans Wasser gebracht“!
- Drei räumliche Handlungsschwerpunkte entlang der Promenade werden im Planungswettbewerb vertiefend bearbeitet (siehe Anlage 4):
Reventlouwiese und Landeshausufer
Die Reventlouwiese wird als DIE multifunktionale Grün- und Freifläche zur Erholung, für Veranstaltungen sowie für Spiel und Sport aufgewertet, der Mobilitätsknotenpunkt Reventloubrücke für den Umweltverbund gestärkt, das Segelcamp in seiner heutigen Größe und Lage gesichert, der Badesteg qualifiziert sowie das Landeshausufer aufgeweitet und auch als Schauseite des Parlaments repräsentativ gestaltet.
Berthold-Beitz-Ufer
Bertholz-Beitz-Ufer als neuer Ankerpunkt für das Leben an der Förde (Realisierungsebene) und die neue Bellevuebrücke (Ideenebene) werden im Planungswettbewerb gemeinsam bearbeitet.
Kiellinie Nord
Kiellinie-Nord: Die Kiellinie Nord wird zu einer Promenade zwischen Fördehang und Kieler Förde mit hoher Aufenthaltsqualität und Erlebnisfunktion sowie Premiumradroute. Dafür sollen im Planungswettbewerb zwei gleichberechtigte Gestaltungsvarianten für den Abschnitt zwischen Lindenallee und Parkplatz Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Standort Kiel (GDWS, ehemals WSD Nord, Kiellinie 247) entwickelt werden:
Eine Variante A unter Herausnahme des Kraftfahrzeugverkehrs zwischen Seebadeanstalt und GDWS sowie eine Variante B unter Beibehaltung von Kraftfahrzeugverkehr.
- Integraler Bestandteil der Planungen ist ein räumliches und gestalterisches Konzept zur Entwicklung der Gastronomie am und im öffentlichen Raum. Dieses Konzept erstreckt sich vom freiräumlichen Rahmenplan über die Entwürfe für die räumlichen Handlungsschwerpunkte bis zu den Ansätzen eines Gestaltungsleitfadens.
- Ein weiterer integraler Bestandteil der Planungen ist die Entwicklung von Ideen für die Steigerung der Badekapazitäten an der Kiellinie sowie für weitere, öffentlich zugängliche Einsetzmöglichkeiten von kleinen Wassersportgeräten wie Stand-Up-Paddling-Boards.
Die in der Folge zu erstellenden Auslobungsbedingungen sind nach Abstimmung mit dem für die Städtebauförderung zuständigen Ministerium durch die Ratsversammlung freizugeben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Vorbereitung und Durchführung des Planungswettbewerbs denkbare und rechtlich mögliche verkehrsorganisatorische Begleitmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu prüfen. Ziel dieser Maßnahmen soll eine verkehrssichere Abfederung der prognostizierten Verkehrsverlagerungen im benachbarten Straßennetz sein, die durch eine gegebenenfalls geänderte Verkehrsführung an der umgestalteten Kiellinie Nord hervorgerufen werden. Im Fokus steht dabei insbesondere der Durchgangsverkehr, der nicht durch die Wohngebiete ausweichen soll. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, eine Grundlage für die Entscheidung zwischen den beiden Gestaltungsvarianten A und B für die Kiellinie Nord zu erarbeiten, um damit später den vom Preisgericht ausgewählten Entwurf beurteilen zu können.
Welche der beiden Gestaltungsvarianten für die Kiellinie Nord schließlich zur Umsetzung kommen soll, ist im Anschluss an den Planungswettbewerb und mit Hilfe dieser Entscheidungsgrundlage durch die Ratsversammlung zu entscheiden.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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