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ALLRIS - Auszug

04.11.2021 - 12.5 Klimaschutz und Mobilität

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Baustelleninformation

Herr Bender (Tiefbauamt) informiert über die Rücknahme der Verkehrseinschränkungen am Theodor-Heuss-Ring in der Nacht vom 08. auf den 09.November 2021. Es folgen dann direkt drei Baustellen in der Kaistraße und der Auguste-Viktoria-Straße. Zunächst werde in der Kaistraße auf Höhe des Hotelneubaus im Randbereich der Fahrbahn gearbeitet. Daher sei die rechte Fahrspur der Kaistraße zwischen Stresemannplatz und Raiffeisenstraße (Fahrtrichtung Hauptbahnhof) während der Arbeiten am Dienstag, 9.November 2021, Mittwoch, 10.November 2021, und Freitag, 12.November 2021, jeweils von 10 bis 15 Uhr, gesperrt. Das Tiefbauamt rechne aber nur mit geringen Verkehrsbeeinträchtigungen, denn die rechte Fahrspur sei nur außerhalb der Hauptverkehrszeiten gesperrt. Zudem sei der Theodor-Heuss-Ring wieder frei befahrbar und werde sich entsprechend auf die Verkehrsströme in der Innenstadt auswirken. Unterbrochen werden diese Bauarbeiten von der Asphaltierung der Auguste-Viktoria-Straße zwischen Raiffeisenstraße und Herzog-Friedrich-Straße, am Donnerstag, 11.November 2021. Die gesamte Fahrbahn soll in Höhe des ZOB-Neubaus voll gesperrt werden. Voraussichtlich in der dann folgenden Woche gehe es dann weiter mit Arbeiten in der Kaistraße zwischen Parkhaus CAP und Gablenzbrücke. Vor den dortigen Hotels haben sich in der Fahrbahn leichte Absackungen gebildet, die noch nicht vollständig beseitigt werden konnten. Dort müsse das Tiefbauamt beide Fahrspuren in Richtung Süden (Gablenzbrücke) sperren, damit gleich mehrere Asphaltschichten erneuert werden können. Dies dauere etwa vier Wochen.

 

Ampelkreuzung Holtenauer Straße/Prinz- Heinrich-Straße

Herr Bender (Tiefbauamt) erläutert dem Ausschuss die Signalgebung an der Ampelkreuzung auf den rechtsabbiegenden Fahrspuren Prinz-Heinrich-Straße in Richtung Holtenauer Straße. Zusammenfassend sei zu sagen, dass die Busspur aufgrund der wesentlich zeitigeren Anforderung an die Ampelanlage fast immer die Bevorzugung vor der PKW-Spur erhalte. Aber eine kurzfristige Bevorzugung der PKW-Spur vor der Busspur sei in besonderen Ausnahmefällen glich.