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ALLRIS - Auszug

18.11.2021 - 12.6 Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen oder Personen (Zuwendungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1. Der als Anhang 1 beigefügten Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen oder Personen (Zuwendungsrichtlinie) einschließlich der darin genannten Anlagen wird zugestimmt.

Diese Richtlinie tritt an die Stelle der Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die finanzielle Förderung außerhalb der Stadtverwaltung stehender Stellen vom 13./14.12.2001 (Grundsätze) und 19.12.2001 (Geschäftsanweisung) in der gemeinsamen Fassung vom 18.02.2010.

 

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Inkrafttreten der unter Ziffer 1. zu beschließenden Zuwendungsrichtlinie, die darin genannten Anlagen zu aktualisieren, ohne dass es dafür jeweils eines erneuten Beschlusses der Selbstverwaltung bedarf.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die unter Ziffer 1 zu beschließende Richtlinie, beginnend mit dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, alle vier Jahre zu evaluieren, um ihre Handhabung und Auswirkungen in der Praxis zu überprüfen. Der Ratsversammlung ist über die Ergebnisse der Evaluation zu berichten. Danach für notwendig erachtete Änderungen der Richtlinie bedürfen der Zustimmung der Ratsversammlung.

 

 

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen