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ALLRIS - Auszug

01.09.2022 - 8.1 Aufstellung eines kommunalen Wärme- und Kälteplans für eine treibhausgasneutrale Wärme- und Kälteversorgung der Landeshauptstadt Kiel gemäß § 7 EWK...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ab 2023 gemäß der Verpflichtung aus § 7 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein (EWKG SH) einen kommunalen Wärme- und Kälteplan für eine treibhausgasneutrale Wärme- und Kälteversorgung in der Landeshauptstadt Kiel aufzustellen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Finanzierung der entstehenden Kosten die pauschale Zuweisung zuzüglich eines Aufschlags je Einwohner*in beim für Energie und Klimaschutz zuständigen Ministerium bis spätestens 31.10.2022 zu beantragen.
     
  2. Die Erstellung einer treibhausgasneutralen Wärme- und Kälteversorgungsstruktur für die Landeshauptstadt soll auf Grundlage des Masterplan 100% Klimaschutz erfolgen, unter Beachtung des Klimaschutzziels des Landes Schleswig-Holstein ist die Klimaneutralität spätestens bis zum Jahr 2040 zu erreichen.

 

  1. Der Wärme- und Kälteplan soll als strategische Grundlage der Landeshauptstadt Kiel auf ihrem Weg zur treibhausgasneutralen Wärme- und Kälteversorgung dienen und bei allen Planungen und städtebaulichen Entwicklungen beachtet werden.

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen.