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01.09.2022 - 8.1 Aufstellung eines kommunalen Wärme- und Kälteplans für eine treibhausgasneutrale Wärme- und Kälteversorgung der Landeshauptstadt Kiel gemäß § 7 EWK...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Umweltschutzamt, 18.3
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 01.09.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Umweltschutzamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Verwaltung wird beauftragt, ab 2023 gemäß der Verpflichtung aus § 7 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein (EWKG SH) einen kommunalen Wärme- und Kälteplan für eine treibhausgasneutrale Wärme- und Kälteversorgung in der Landeshauptstadt Kiel aufzustellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, zur Finanzierung der entstehenden Kosten die pauschale Zuweisung zuzüglich eines Aufschlags je Einwohner*in beim für Energie und Klimaschutz zuständigen Ministerium bis spätestens 31.10.2022 zu beantragen.
- Die Erstellung einer treibhausgasneutralen Wärme- und Kälteversorgungsstruktur für die Landeshauptstadt soll auf Grundlage des Masterplan 100% Klimaschutz erfolgen, unter Beachtung des Klimaschutzziels des Landes Schleswig-Holstein ist die Klimaneutralität spätestens bis zum Jahr 2040 zu erreichen.
- Der Wärme- und Kälteplan soll als strategische Grundlage der Landeshauptstadt Kiel auf ihrem Weg zur treibhausgasneutralen Wärme- und Kälteversorgung dienen und bei allen Planungen und städtebaulichen Entwicklungen beachtet werden.