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ALLRIS - Auszug

01.11.2022 - 15.5 Finanzielle Ausstattung des innerstädtischen Contractings

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

  1. r das innerstädtische Contracting sind hrlich ab dem Haushaltsjahr 2023 im Ergebnishaushalt und im Investitionshaushalt jeweils 250.000 Euro einzustellen.
  2. Die Mittelveranschlagung hat wie folgt zu erfolgen:
    1. Ergebnishaushalt:
      • Kostenträger: 56100602  (strategisches Energiemanagement)
      • Kostenstelle: 50100  (Umweltschutzamt)
      • Sachkonto: 52111001  (Unterhaltung der Gebäude nutzerbedingte Verbesserungen)
    2. Investitionshaushalt:
      • Investitionsnummer: 5610060022  (Innerstädtisches Contracting)
      • Kostenträger: 56100602  (strategisches Energiemanagement)
      • Kostenstelle: 50100  (Umweltschutzamt)
      • Bilanzkonto: 13105302  (Zugänge Ausleihungen)
  3. Die Übertragung von Haushaltsresten im Ergebnishaushalt sowie im Investitionshaushalt sind ausgeschlossen.
  4. Bei Contractingnehmer*innen, deren Haushalt nicht Bestandteil des Haushaltsplans der LH Kiel ist, bleibt es bei der bisherigen ckzahlung der bewilligten Contractingmittel an das Umweltschutzamt.
  5. In allen anderen Fällen gilt für die ab dem Haushaltsjahr 2023 neu beginnenden Contractingmaßnahmen folgende Regelung: das Umweltschutzamt errechnet die eingesparten Energiekosten und die Contractingnehmer*innen reduzieren entsprechend ihre Haushaltsmittelanmeldungen bei den betroffenen Energiekostenarten. Das Amt für Finanzwirtschaft ist vom Umweltschutzamt über neue Contractingmaßnahmen und deren Einsparungen zu informieren.

 

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen