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17.11.2022 - 11.1 Umsetzung des Zero Waste Konzeptes – Verstetigung der Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung von Stoffwindeln
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Umweltschutzamt, 18.0
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 17.11.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Umweltschutzamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Zuschuss für die Anschaffung von Stoffwindeln
Nach der positiven Resonanz der Anlaufphase führt die Landeshauptstadt Kiel das Förderprogramm für Stoffwindeln im Jahr 2023 fort. Auf förmlichen Antrag wird ab dem 01.01.2023 ein einmaliger Zuschuss für die Anschaffung von Stoffwindeln in Höhe von 50% der Anschaffungskosten, maximal bis 200 Euro pro Kind oder Person mit Inkontinenz, die ihren melderechtlichen Wohnsitz in der Landeshauptstadt Kiel haben, gefördert. Der Förderrahmen ergibt sich aus der Richtlinie für die finanzielle Förderung von Stoffwindeln der Landeshauptstadt Kiel (Anlage 1). Stoffwindeln, die nach dem 01.01.2022 gekauft wurden, können auf Antrag im Jahr 2023 nach den neuen Förderbedingungen gefördert werden.
2. Öffentlichkeitsarbeit
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bewerbung des Stoffwindel-Zuschusses weiterhin umzusetzen.
3. Finanzierung
Für die Verstetigung der Förderung, inklusive der Öffentlichkeitsarbeit sind jährlich 50.000 Euro im Haushalt des Zero Waste-Projektes der Landeshauptstadt Kiel vorgesehen. Das Förderprogramm wird alle zwei Jahre evaluiert und ein Bericht für die Fachgremien angefertigt. Die nötigen Mittel für das Förderprogramm werden von der Verwaltung jährlich auf den Kostenträger 56100103, Kostenstelle 50100, Sachkonto 52911100 angemeldet.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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113,7 kB
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