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ALLRIS - Auszug

17.11.2022 - 11.16 Neufassung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1. Der Anpassung der Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Anlage 1) ab 1.1.2023 wird aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) zugestimmt.

 

2. Auf Basis der Richtlinie werden jährlich Förderungen in Kindertageseinrichtungen in einer Höhe von derzeit circa 156 Mio. EUR gezahlt (ohne Tagespflege). Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden in der Haushaltsplanung 2023 veranschlagt und stehen vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses der Ratsversammlung im Teilplan 365 (Tageseinrichtungen für Kinder), größtenteils Ergebnisplanposition 15 (Transferaufwendungen Amt 54 freie Träger) bzw. 11 (Personalaufwendungen bei Amt 56 städtische Kitas) zur Verfügung.

 

 

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen