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17.11.2022 - 11.10 Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.10
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Amt für Finanzwirtschaft, 90.3
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 17.11.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Ratsherr Halle (KVM) beantragt die Überweisung des Antrages in den Innen- und Umweltausschuss zur endgültigen Beschlussfassung.
Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag auf Überweisung in den o.g. Ausschuss:
Mit Mehrheit abgelehnt – bei Ja-Stimmen von Die Politiker*innen und Ratsherrn Halle (KVM) sowie Enthaltung von Ratsherrn Gernhuber (DIE LINKE)
Beschluss einschließlich der unter Tagesordnungspunkt 11.10.2 (Drs. 0951/2022) beschlossenen Änderung (Fettdruck):
Die beigefügte Hundesteuersatzung, die ab dem 01.01.2023 in Kraft tritt und ab diesem Zeitpunkt die Hundesteuersatzung vom 01.09.2021 ersetzt, wird mit folgender Änderung zu § 7 Ziffer 9 beschlossen:
§7 Steuerbefreiung
„9. Hunden, die auf Dauer im Tierheim Kiel des Tierschutzvereins für Kiel und Umgebung Korp. untergebracht waren. Die Steuerbefreiung wird ab dem Kalendermonat der Anschaffung für die Dauer von 48 Monaten für einen Hund gewährt. Die Steuerbefreiung wird einem Haushalt nur einmal innerhalb von 6 Jahren gewährt. Eine entsprechende Bescheinigung (z. B. Tierabgabevertrag) des Tierheims Kiel ist vorzulegen.“
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Evaluation bezüglich des Umsetzungserfolges der Steuerbefreiung nach 2 Jahren vorzulegen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die Steuerbefreiung auf der Seite „Kiel.de“ zu bewerben.
Es wird beschlossen, 30.000 € für die Durchführung eines Hundekontrolldienstes durch eine private Firma in den Haushalt 2023 (über Nachmeldeliste) aufzunehmen.
Der Vorschlag der Verwaltung, der sich in der GM 0679/2022 detailliert mit der Überprüfung der Steuerehrlichkeit im Bereich der Hundesteuer auseinandersetzt, wird umgesetzt.
Alternative Abstimmung:
Für den Antrag zu Punkt 11.10 (Drs. 0828/2022): SPD, CDU, GRÜNE, FDP, AfD, SSW
Für den Antrag zu Punkt 11.10.1 (Drs. 0932/2022) Die Politiker*innen,
Ratsherr Gernhuber (DIE LINKE)
Gegen beide Anträge: -/-
Enthaltungen: Ratsherr Halle (KVM)
Damit ist der Antrag zu Punkt 11.10 (Drs. 0828/2022) mit Mehrheit beschlossen und der Alternativantrag abgelehnt.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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75,2 kB
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