Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Auszug

17.11.2022 - 11.10.2 Änderungsantrag zur Drs. 0828/2022, "Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Beschluss:

Der Satz 1 des Antrages wird wie folgt geändert:

Die beigefügte Hundesteuersatzung, die ab dem 01.01.2023 in Kraft tritt und ab diesem Zeitpunkt die Hundesteuersatzung vom 01.09.2021 ersetzt, wird mit folgender Änderung zu § 7 Ziffer 9 beschlossen:

§7 Steuerbefreiung

 

9. Hunden, die auf Dauer im Tierheim Kiel des Tierschutzvereins für Kiel und Umgebung Korp. untergebracht waren. Die Steuerbefreiung wird ab dem Kalendermonat der Anschaffung für die Dauer von 48 Monaten für einen Hund gewährt. Die Steuerbefreiung wird einem Haushalt nur einmal innerhalb von 6 Jahren gewährt. Eine entsprechende Bescheinigung (z. B. Tierabgabevertrag) des Tierheims Kiel ist vorzulegen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Evaluation bezüglich des Umsetzungserfolges der Steuerbefreiung nach 2 Jahren vorzulegen.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die Steuerbefreiung auf der Seite „Kiel.de“ zu bewerben.

 

 

Reduzieren

Abstimmung:

Einstimmig beschlossen bei Enthaltungen von Ratsherrn Gernhuber (DIE LINKE) und Ratsherrn Halle (KVM)