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ALLRIS - Auszug

30.03.2023 - 8.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1030V „Werftstraße Süd-West“ (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1030V Werftstraße Süd-West“ im Stadtteil Kiel-Südfriedhof, Baugebiet Werftstraße Nr. 248 mit südlich angrenzender Grünfläche und seine Begründung werden in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1030V Werftstraße Süd-West“ und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen