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26.04.2023 - 7.1 Umgestaltung der Holstenstraße und der angrenzenden Plätze – Baubeschluss für den ersten Bauabschnitt und Beleuchtungskonzept
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Wirtschaftsausschusses
- Zusätze:
- Stadtplanungsamt, 61.3- mit ca. 20-minütiger Präsentation von Thomas Köhlmos, Büro Lohaus Carl Köhlmos, Hannover -
- Gremium:
- Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Mi., 26.04.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift erstellt)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Umsetzung der Baumaßnahme „Umgestaltung der Holstenstraße und angrenzende Plätze, 1. Bauabschnitt“ wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Bürger*innenbeteiligung und der Entwurfsplanung beschlossen. Der erste Bauabschnitt umfasst die Holstenstraße vom Alten Markt bis zur Schevenbrücke/Beginn des Holstenplatzes, den Asmus-Bremer-Platz und die westliche Hafenstraße (Anlage 1). Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Förderzusage des Landes Schleswig-Holstein und unter dem Vorbehalt der Finanzierung.
- Die Verwaltung wird beauftragt,
a) den Antrag auf Zustimmung zum Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die Baumaßnahme des ersten Bauabschnittes gemäß den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (StBauFR SH 2015) beim Land Schleswig-Holstein zu stellen und alle hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten,
b) die Baumaßnahme des ersten Bauabschnitts baureif vorzubereiten und umzusetzen. Dazu ist
- die Ausführungsplanung (LP 5) aus dem vorliegenden Vertrag abzurufen,
- die Planungsleistungen der Leistungsphasen (LP) 6-8 europaweit auszuschreiben,
- die Baumaßnahme auf Basis der Ausführungsplanung zum Bau auszuschreiben und in Teilbauabschnitten sukzessive umzusetzen.
- Die Verwaltung wird ferner beauftragt, zur Information der Öffentlichkeit sowie zur Unterstützung der Gewerbetreibenden vor Ort und des lokalen Handels die nachfolgenden Konzepte und flankierende Maßnahmen umzusetzen und –sofern erforderlich- entsprechende Förder- bzw. Haushaltsmittel zu beantragen.
a) Anpassung und Optimierung des vorhandenen Baustellen-Kommunikationskonzeptes des Holstenfleets,
b) Erarbeitung eines Konzepts für die Baustellenkoordination (inkl. Ermittlung der erforderlichen Personalressourcen für dessen Umsetzung),
c) Jährliches Veranstaltungsbudget während der Bauphase,
d) Jährliche Unterhaltungsmittel für fertiggestellte Teilbauabschnitte.
- Den Inhalten des Beleuchtungskonzepts wird zugestimmt.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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12,6 MB
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5
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(wie Dokument)
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18,8 MB
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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11 MB
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