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ALLRIS - Auszug

02.09.2014 - 2 Genehmigung der Tagesordnung und Festlegung der in nichtöffentlicher Sitzung zu beratenden Tagesordnungspunkte

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Es wurde keine Tagesordnungspunkte nachgereicht.

 

Der nichtöffentlichen Beratung der beiden von der Verwaltung als vertraulich eingestuften Tagesordnungspunkte 1.1 und 1.2 (jeweils Wahlen von ehrenamtlichen Richtern) wird einvernehmlich zugestimmt.

Weitere Themen für eine nichtöffentliche Beratung werden nicht angemeldet.

 

Die Tagesordnung wird einstimmig genehmigt.