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06.11.2014 - 6.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 996V "Nahversorger Liselotte-Hermann-Straße" (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Stadtplanungsamt
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 06.11.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ratsherr Homeyer weist darauf hin, dass der Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung die Ausnahme bleiben sollte.
Beschluss:
- Der Beschluss des Bauausschusses vom 25.10.2012 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 996V „Liselotte-Hermann-Straße“ für das Baugebiet Kiel-Wellsee, Liselotte-Herrmann-Straße, Segeberger Landstraße, Elisabeth-von-Thadden-Straße wird aufgehoben.
2. Die Auslegung der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 672a für das Baugebiet Kiel-Wellsee, im nördlichen Bereich die Flächen östlich des Sportplatzes von Fortuna Wellsee, südlich der Segeberger Landstraße, westlich der Kleingärten der Landverwertung e.V. und im südlichen Bereich die Flächen nördlich des 2. Bauabschnittes und östlich des 3. Bauabschnittes der Entwicklungsmaßnahme Kiel-Wellsee, westlich des Kreisauer Ringes (einschließlich) wird beschlossen.
3. Die Auslegung der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 672b für das Baugebiet Kiel-Wellsee, südlich der Segeberger Landstraße, westlich der hinteren Grundstücksgrenzen Segeberger Landstraße Nr. 56-76a und der Kleingartenanlage Seelenkamp, nördlich des 2. Bauabschnitts der Entwicklungsmassnahme Kiel-Wellsee und des Kreisauer Ringes, östlich der Liselotte-Herrmann-Straße und des Grundstückes Segeberger Landstraße 46a, einschließlich des Grundstücks Segeberger Landstraße 44 wird beschlossen.
4. Für den Stadtteil Kiel-Wellsee wird für das Baugebiet zwischen Liselotte-Herrmann-Straße, Segeberger Landstraße und Elisabeth-von-Thadden-Straße der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 996V „Nahversorger Liselotte-Hermann-Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
5. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 996V im Stadtteil Kiel-Wellsee für das Baugebiet zwischen Liselotte-Herrmann-Straße, Segeberger Landstraße und Elisabeth-von-Thadden-Straße und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.