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ALLRIS - Auszug

06.11.2014 - 6.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 996V "Nahversorger Liselotte-Hermann-Straße" (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ratsherr Homeyer weist darauf hin, dass der Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung die Ausnahme bleiben sollte.

 

Beschluss:

  1. Der Beschluss des Bauausschusses vom 25.10.2012 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 996V Liselotte-Hermann-Straße“ für das Baugebiet Kiel-Wellsee, Liselotte-Herrmann-Straße, Segeberger Landstraße, Elisabeth-von-Thadden-Straße wird aufgehoben.

 

2.               Die Auslegung der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 672a für das Baugebiet Kiel-Wellsee, im nördlichen Bereich die Flächen östlich des Sportplatzes von Fortuna Wellsee, südlich der Segeberger Landstraße, westlich der Kleingärten der Landverwertung e.V. und im südlichen Bereich die Flächen nördlich des 2. Bauabschnittes und östlich des 3. Bauabschnittes der Entwicklungsmaßnahme Kiel-Wellsee, westlich des Kreisauer Ringes (einschließlich) wird beschlossen.

 

3.               Die Auslegung der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 672b für das Baugebiet Kiel-Wellsee, südlich der Segeberger Landstraße, westlich der hinteren Grundstücksgrenzen Segeberger Landstraße Nr. 56-76a und der Kleingartenanlage Seelenkamp, nördlich des 2. Bauabschnitts der Entwicklungsmassnahme Kiel-Wellsee und des Kreisauer Ringes, östlich der Liselotte-Herrmann-Straße und des Grundstückes Segeberger Landstraße 46a, einschließlich des Grundscks Segeberger Landstraße 44 wird beschlossen.

 

4.               r den Stadtteil Kiel-Wellsee wird für das Baugebiet zwischen Liselotte-Herrmann-Straße, Segeberger Landstraße und Elisabeth-von-Thadden-Straße der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 996V „Nahversorger Liselotte-Hermann-Straße im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

5.              Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 996V im Stadtteil Kiel-Wellsee für das Baugebiet zwischen Liselotte-Herrmann-Straße, Segeberger Landstraße und Elisabeth-von-Thadden-Straße und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

              Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die beteiligten Behörden und sonstigen Tger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen