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ALLRIS - Auszug

06.11.2014 - 7.1 Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt Kiel - FortschreibungKonzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss einschließlich der unter TOP 7.1.1 beschlossenen Änderungen aus dem Änderungsantrag 0887/2014 (Änderungen in Fettdruck):

 

Der beigefügte Lärmaktionsplan gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Landeshauptstadt Kiel wird beschlossen.

 

Nach Punkt 3.2.1 wird ein neuer Punkt 3.2.2 eingefügt:

 

3.2.2 Zu den vorgeschalteten Maßnahmen der Umsetzung von 3.2.1 gehören:

 

Das Land Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass die Zulassung von serienmäßig lauten Fahrzeugen (auch z.B. durch lärmintensive Zusatzausstattungen) bzw. das nachträgliche Anbringen von Sonderkomponenten wie Sportauspuffanlagen o.ä. unterbunden wird. Damit soll das Lärmschutz-Ziel der Kommunen unterstützt werden.

        Gespräche mit den ÖPNV-Unternehmen und Taxen-Verbänden aufzunehmen, um  Lärmreduzierungen zu erreichen, z.B. durch einen geänderten Anfahrmodus und Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit

        Das nächtliche Ausschalten weiterer Ampelanlagen ist zu prüfen, ohne dabei Rennstrecken zu schaffen

        Wir setzen auf Eigenverantwortung und Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer. Mit dem Einsatz von Plakataktionen (ähnlich der aktuellen Kampagne für Rücksichtnahme auf Fußnger und Radfahrer und in der Vergangenheit auf anfahrende Busse) und Hinweistafeln zu Lärmschutz, aktueller und angepasster Geschwindigkeit (public awareness), auch in transportabler, optoelektronischer Form,  soll an die Vernunft und Rücksichtnahme appelliert werden.

        Um den Erfolg von freiwilligen Maßnahmen bewerten zu können, soll jetzt zum Status Quo eine Zählung und Messung auf den ursprünglich für Tempo 30 vorgesehenen (Teil-) Strecken durchgeführt werden. Nach ca. 2 Jahren soll erneut gezählt und gemessen werden. Die Auswertung des Vorher-Nachher-Vergleichs ist im Innen- und Umweltausschuss vorzustellen. Hier wird dann entschieden, ob weitere Maßnahmen notwendig sind.

        Wenn danach dennoch nur die Anordnung von Tempo 30 bei Nacht als Ausweg übrig bleibt, muss erneut nach ca. 2 Jahren gezählt und gemessen werden, um später reale Vergleichswerte zu bekommen. Vor der Vergleichszählung und Messung nach zwei Jahren muss die Anordnung durch anhaltende ordnungspolitische Maßnahmen, z.B. Blitzen, begleitet werden.

        Über Ergebnisse der Gespräche mit Bund und Land ist den zuständigen Gremien der Ratsversammlung spätestens nach einem Jahr zu berichten.

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Abstimmung:

Ja-Stimmen: SPD, GRÜNE, KFF

Nein-Stimmen: ./.

Enthaltungen: CDU, LINKE

 

Damit ist die Vorlage in der geänderten Form beschlossen.