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20.11.2014 - 14.5 Bebauungsplan Nr. 864 "Anscharpark" (Satzungsbeschluss)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14.5
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Zusätze:
- Stadtplanungsamt
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Do., 20.11.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:07
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Ratsherr Scheelje, Bündnis90/DIE GRÜNEN, nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Beschluss (in der vom Bauausschuss am 06.11.2014 beschlossenen Fassung):
I. Den in Anlage 1 aufgeführten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
II.Für den Stadtteil Kiel wird für das Baugebiet Im Anscharpark, Weimarer Straße, Warnemünder Straße, östliche und südliche Grundstücksgrenze des ehemaligen Anschar-Krankenhauses der Bebauungsplan Nr. 864 „Anscharpark“ gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Der anliegenden Begründung des Bebauungsplanes Nr. 864 (Anlage 2) wird zugestimmt.
Der Rat der Landeshauptstadt Kiel bekräftigt die besondere baukulturelle und medizinhistorische Bedeutung des ehemaligen Anscharkrankenhauses. Durch wohn- und kreativwirtschaftliche Nutzung sollen Erhalt und Sanierung der Gebäude 1, 3, 7, 12 und 15 sichergestellt werden. Gleichzeitig soll ein lebendiges Quartier aus Wohnen, Gewerbe, Kultur und sozialen Angeboten geschaffen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Eigentümern hierfür eine Umsetzungsstrategie zu erarbeiten. Dazu sollen Möglichkeiten der Wirtschaftsförderung und der Sozialraumförderung genauso wie der Denkmalschutzförderung und der Städtebauförderung ausgeschöpft werden. Der Ratsversammlung und dem Ortsbeirat ist bis zum April 2015 über die Ergebnisse zu berichten.