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ALLRIS - Auszug

14.04.2016 - 3.1 Die Zukunft am Wasser - MFG 5 Areal in Kiel-HoltenauEinleitung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach Besonderem Städtebaurecht

Beschluss:
geändert beschlossen
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Oberbürgermeister Dr. Kämpfer gibt folgende Ergänzung zu Protokoll (neue Ziffer 9 der Beschlussvorlage):

Aus Sicht der Verwaltung ist es Voraussetzung die Entwicklung des Gewerbegebiets bedarfsgerecht, einschließlich eines Zugangs zur Kaikante zu ermöglichen. Die nächsten Wochen werden genutzt, um die in der Vorlage genannten Planungsoptionen mit Vertretern/ Vertreterinnen der Wirtschaft zu konkretisieren namentlich in Fragen von Bedarfsfindung, Kosten, Finanzierbarkeit und Realisierungszeiträumen. Die Verwaltung wird nach Abschluss der Prüfungen dieses Thema von sich aus in die Fachausschüsse einbringen.

 

Beschluss (in der durch Beschluss des Änderungsantrages 0315/2016 und der durch den Oberbürgermeister Dr. Kämpfer vorgetragenen Ergänzung geänderten Form; Änderung in Fettdruck):

 

  1. Die Konversion des MFG 5 Areals in Kiel-Holtenau wird auf Grundlage der Ergebnisse der mit Drs. 146/2016 vorgelegten Vorbereitenden Untersuchung der S.T:E.R.N. GmbH (VU) unter Inanspruchnahme von Städtebauförderungsmitteln aus dem Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ und Anwendung der Regelungen des Besonderen Städtebaurechts des Baugesetzbuchs (BauGB) fortgesetzt.
  2. Die Ratsversammlung bekennt sich zur strategischen Ausrichtung des MFG 5 Areals als zukunftsorientierten und vernetzten Stadtteil bei möglichst zeitgleicher Entwicklung von produzierendem Gewerbe und Wohnen am Wasser. Die Ratsversammlung bekennt sich zur strategischen Ausrichtung des MFG 5 Areals als zukunftsorientierten und vernetzten Stadtteil bei möglichst zeitgleicher Entwicklung von produzierendem Gewerbe, sonstigem Gewerbe, Wohnen, Dienstleistungen, Freizeit, Segeln und Tourismus, Sport- und Gemeinschaftsflächen.
  3. Die in Anlage 1 vorgelegte Sanierungssatzung „Holtenau Ost“ (Sanierungssatzung) gemäß § 142 Abs. 3 BauGB einschließlich der Festlegung der Gebietskulisse gemäß § 1 der Sanierungssatzung wird für den in § 4 der Sanierungssatzung genannten Durchführungszeitraum beschlossen. Die Fläche des vorhandenen Außenbezirks des Wasser- und Schifffahrtsamtes Lübeck (Außenbezirk WSV) wird in das Sanierungsgebiet und zur Umsetzung des Entwicklungskonzepts „Vernetzte Stadtteile“ einbezogen.
  4. Es sind alle verbindlichen Schritte zu veranlassen, den Außenbezirk WSV im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIma) und der Wasser-und Schifffahrtsverwaltung (WSV) in den Plüschowhafen zu verlagern und die Grundstücke des alten und neuen Standorts zu tauschen.
  5. Der bislang vorläufig gestellte Städtebauförderantrag für das Programmjahr 2016 wird genehmigt und die für 2016 vorgesehenen Vorbereitungsmaßnahmen (u. a. Fachgutachten und Öffentlichkeitsbeteiligung) sind zu veranlassen. Die für die Folgejahre notwendigen Förderanträge zum Städtebauförderungsprogramm sollen ebenfalls vorbehaltlich von Haushaltsbeschlüssen gestellt werden.
  6. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Flächen des Sanierungsgebiets für eine gesteuerte städtebauliche Entwicklung der Gesamtmaßnahme zum sanierungsunbeeinflussten Anfangswert vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln zu erwerben und hierfür ein Wertgutachten zur Ermittlung des sanierungsunbeeinflussten Anfangswertes gemäß § 153 Abs. 3 BauGB einzuholen.
  7. Die Verwaltung soll einen städtebaulichen Wettbewerb ausloben und auf dieser Basis die weiteren Planungsschritte entwickeln. Grundlage der Bauleitplanverfahren bilden die bisher gefassten Ratsbeschlüsse und die Ergebnisse der VU. Die Beteiligung der Ortsbeiräte und der Bürgerschaft ist weiterhin sicherzustellen.
  8. Die Beschlüsse zur konkreten späteren - Durchführung der Sanierung gemäß § 146 ff BauGB und die Übertragung dieser Aufgaben auf einen Sanierungsträger gemäß § 159 BauGB bleiben gesonderten Vorlagen vorbehalten. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Träger- und Finanzierungsmodelle auch unter Beteiligung der Kieler Wirtschaftsrderung (KiWi) und privater Vorhabenträger zu untersuchen.
  9. Aus Sicht der Verwaltung ist es Voraussetzung die Entwicklung des Gewerbegebiets bedarfsgerecht, einschließlich eines Zugangs zur Kaikante zu ermöglichen. Die nächsten Wochen werden genutzt, um die in der Vorlage genannten Planungsoptionen mit Vertretern/ Vertreterinnen der Wirtschaft zu konkretisieren namentlich in Fragen von Bedarfsfindung, Kosten, Finanzierbarkeit und Realisierungszeiträumen. Die Verwaltung wird nach Abschluss der Prüfungen dieses Thema von sich aus in die Fachausschüsse einbringen.
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Abstimmung:

Finanzausschuss: Einstimmig beschlossen

Wirtschaftsausschuss: Einstimmig beschlossen

Bauauschuss: Einstimmig beschlossen